…kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hiefür besonders eingerichtet sind; 23. die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen und…
…Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27, Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit die Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hierbei üblichen Nebenleistungen bestehen mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% zu besteuern. Dies gelte auch, wenn derartige Leistungen nicht von Körperschaften…
…Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen, dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Auf die Bezeichnung komme es nicht an. Auch Kinderheime, Kindergärten, Kinderhorte, Schülerheime, Jugendherbergen und Studentenheime…
…kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hiefür besonders eingerichtet sind; 23. die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen und…
…Leistungen der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 34 bis 47 BAO) soweit diese Leistungen nicht unter § 6 Abs. 1 fallen … (Z 7 par cit); - für die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das…
…Leichenverbrennung, zur Müllbeseitigung, zur Straßenreinigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen. Nach § 6 Abs.1 Z 23 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27…
…Abs 1 Z 23 und Z 25 UStG 1994 zur Anwendung gelangen. Gemäß § 6 Abs 1 Z 23 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 fallenden Umsätzen steuerfrei: "die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen…
…für nicht seinen Intentionen entsprechend hält. Im vorliegenden Fall ergibt sich aus der Eingabe vom 17. September 2015, dass die geltend gemachten Reisespesen aus diversen Fortbildungs- und beruflichen Networking-Veranstaltungen resultieren, für deren Besuch sich der Bf. von seinem Dienstgeber Urlaub oder Zeitausgleich nehmen muss…
…Der VwGH wies darauf hin, dass die belangte Behörde die (wegen der im Allgemeinen schwierigen Abgrenzung solcher Reisen von den ebenfalls der Gesundheit und Erhaltung der Arbeitskraft dienenden Erholungsreisen) strenge Judikatur zu Kuraufenthalten im zu beurteilenden Fall angewendet hat. Es handelte sich aber um eine…
…sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist es…
…der besichtigten Regionen und Städte haben, von allgemeinem Interesse waren. Die Reisen konzentrierten sich ausnahmslos auf die Besichtigung der in den aufgesuchten Regionen bzw. Städten gelegenen touristischen Hauptattraktionen. Solche Reisen sprechen ohne Zweifel ein breites Publikum an, das an typischen Urlaubs- bzw. Erholungsreisen mit Bildungscharakter…
…zu führen. Der Umfang des von mir zu verantworteten Budgets betrug einiges über Euro 10 Millionen. Die objektive Sinnhaftigkeit weiterer akademischer Aus-und Fortbildung erscheint mir daher unmittelbar einsichtig zu sein. Da ich vor Bestellung zu dieser Funktion Lehrer an der Landesverteidigungsakademie war, erfülle ich…
…der besichtigten Regionen und Städte haben, von allgemeinem Interesse waren. Die Reisen konzentrierten sich ausnahmslos auf die Besichtigung der in den aufgesuchten Regionen bzw. Städten gelegenen touristischen Hauptattraktionen. Solche Reisen sprechen ohne Zweifel ein breites Publikum an, das an typischen Urlaubs- bzw. Erholungsreisen mit Bildungscharakter…
…Verpflegung und Fahrtkosten) von insgesamt 4.796,36 € machte er als Werbungskosten im Rahmen seiner nichtselbständigen Einkünfte geltend. Den Darstellungen in der Berufung zufolge waren die besuchten NLP-Seminare Teil einer mehrjährigen, persönlichen Karriereplanung, nach welcher der Bf seine berufsbegleitenden Fortbildungen ausgerichtet hatte und…
…einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Mit der Einführung der Z 10 durch das StRefG 2000 sollte die früher bestandene strenge Differenzierung von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Ausbildung einerseits und steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Fortbildung andererseits gelockert werden. Der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem…
…sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Der Begriff "Umschulung" setzt - ebenso wie Aus- und Fortbildung - voraus, dass der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ausübt. Auch…
…Arbeitsmittel in Höhe von 139,90 Euro sowie Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten in Höhe von 386,06 Euro. Weiters wurden Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung in Höhe von 438,59 Euro beantragt. Der Einkommensteuerbescheid erging am 09.04.2024 mit einer Gutschrift in Höhe von 560…
…0%. Der Bf. teilte mit, dass das Apple IPad Pro für die Fortbildung angeschafft wurde. Es wird es überwiegend beruflich genutzt. Wie oben ersichtlich ist, sind auch noch andere Geräte rein privat und rein beruflich in Verwendung. Der Privatanteil wurde laut Bf. in Höhe von…
…Aufwendungen für Arbeitsmittel und Fachliteratur, sowie Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosen handelt, welche vom Finanzamt nicht zuerkannt wurden, ist in dem Einkommensteuerbescheid 2014 vom 09.03.2021 nicht angeführt. Gleiches gilt auch für die vom Finanzamt erlassene abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 31.05.2021 und ist auch…
…unerheblich, wenn die absolvierten Fortbildungen auch den von ihm ausgeübten beruflichen Tätigkeiten dienten. Auch die weitere Begründung sei offensichtlich in einer beispiellosen Unkenntnis seines Berufsbildes erfolgt. Die überwiegende Mehrzahl seiner Gegenspieler sei akademisch gebildet. Er habe seine Position durch besuchte Aus- und Fortbildungsseminare erreichen können…