…Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben (zB Kindergärten, Studentenheime, siehe Rz 486 bis 489), sowie die Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Theaters, von Musik- und Gesangsaufführungen, eines Museums, botanischen oder zoologischen Gartens oder Naturparks…
…Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben (zB Kindergärten, Studentenheime), sind unecht steuerfrei, wenn diese von Körperschaften öffentlichen Rechts bewirkt werden (vgl. Abschn. 6.1.23). Dasselbe gilt für Leistungen des Bundes, der Länder und Gemeinden, die im Zusammenhang…
…Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime Rz 486: Für die Anwendung der Steuerbefreiung für Jugendheime usw. ist nicht entscheidend, dass das betreffende Heim tatsächlich eine der im Gesetz genannten Bezeichnungen führt. Es können daher auch Kinderheime, Kindergärten, Kinderhorte, Schülerheime, Jugendherbergen und Studentenheime diese Befreiung in Anspruch nehmen…
…Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hierbei üblichen Nebenleistungen bestehen und diese von Körperschaften öffentlichen Rechts bewirkt werden, steuerbefreit. Nach Art XIV Z 1 lit a, BGBl…
…Berufungswerber Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 1995 und 1996 sowie gegen die neuen Umsatzsteuerbescheide 1995 bis 1997. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass sich gemäß § 10 Abs 2 Z 14 UStG 1994 für Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen…
…von Vermögensgegenständen durch Vereine (Rz 461 VereinsR, Rz 1242 UStR) - Lieferung von gewerblichen Erzeugnissen sowie Buffet- und Kantinenumsätze von privaten Schulen (Rz 875 UStR) - Getränkeumsätze, Verkauf von Gebrauchsgegenständen und Ansichtskartenverkäufe durch Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime (Rz 489 VereinsR, Rz 979 UStR) - Veräußerung von…
…die im Bgld Kindergartengesetz 1995 geregelten Hortbetriebe gelten. Eine grundsätzliche Steuerbarkeit der Umsätze von Kindergärten und Hortbetrieben ergebe sich auch aus § 6 Abs 1 Z 23 UStG, welcher die unechte Steuerbefreiung für Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime durch Körperschaften öffentlichen Rechts vorsehe…
…vgl. EuGH 22.10.1998, C-308/96 und C-94/97, "Madgett und Baldwin"). Dem Berufungsbegehren, die gegenständlichen Umsätze dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 10 Abs. 2 Z 14 UStG 1994 - die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27…
…kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hiefür besonders eingerichtet sind; 23. die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen und…
…und sonstige Leistungen) und Z 2 (Eigenverbrauch) fallenden Umsätzen steuerfrei: Z 23. die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen und…
…Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27, Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit die Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hierbei üblichen Nebenleistungen bestehen mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% zu besteuern. Dies gelte auch, wenn derartige Leistungen nicht von Körperschaften…
…Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen, dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Auf die Bezeichnung komme es nicht an. Auch Kinderheime, Kindergärten, Kinderhorte, Schülerheime, Jugendherbergen und Studentenheime…
…Fortbildungs- und Erholungsheime für Personen bis 27 Jahre (Z 25 iVm Z 23), Theatern (Z 25 iVm Z 24 lit a), Musik- und Gesangsaufführungen (Z 25 iVm Z 24 lit b), Museen, Naturparks und botanischen oder zoologischen Gärten (Z 25 iVm Z 24 lit c…
…kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hiefür besonders eingerichtet sind; 23. die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, soweit diese Leistungen in deren Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hiebei üblichen Nebenleistungen bestehen und…
…Leistungen der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 34 bis 47 BAO) soweit diese Leistungen nicht unter § 6 Abs. 1 fallen … (Z 7 par cit); - für die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das…
…Leichenverbrennung, zur Müllbeseitigung, zur Straßenreinigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen. Nach § 6 Abs.1 Z 23 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27…
…Abs 1 Z 23 und Z 25 UStG 1994 zur Anwendung gelangen. Gemäß § 6 Abs 1 Z 23 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 fallenden Umsätzen steuerfrei: "die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen…
…für nicht seinen Intentionen entsprechend hält. Im vorliegenden Fall ergibt sich aus der Eingabe vom 17. September 2015, dass die geltend gemachten Reisespesen aus diversen Fortbildungs- und beruflichen Networking-Veranstaltungen resultieren, für deren Besuch sich der Bf. von seinem Dienstgeber Urlaub oder Zeitausgleich nehmen muss…
…Arbeitnehmerveranlagung 2008 neben Sonderausgaben für Krankenversicherungsprämien folgende Beträge als Werbungskosten sowie als außergewöhnliche Belastungen geltend: | Werbungskosten | € | Arbeitsmittel KZ 719 | 400,00 | Fachliteratur KZ 720 | 259,70 | Reisekosten KZ 721 | 648,35 | Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2010 beantragte der Berufungswerber unter anderem die Berücksichtigung von Fortbildungs- und Ausbildungskosten (1.015,97 €). Im Akt des Finanzamtes befinden sich weiters folgende Unterlagen: < Bestätigung des Arbeitgebers über Fortbildungskosten Tauchkurs…