…von trotz fehlender Ungewissenheit dennoch vorläufig erlassenen Bescheiden stellt sich somit die Frage, ob die fünfjährige Verjährungsfrist für das Jahr 2007 mit Ablauf des Jahres 2009 (Jahr des Ergehens des vom vorläufigen Feststellungsbescheid abgeleiteten Einkommensteuerbescheids) oder des Jahres 2011 (Jahr der Erlassung der Folgeänderung gem. …
…Bundesrechenzentrum, sondern das Finanzamt Österreich auf (vgl zu diesem Beurteilungskriterium Ritz7, § 96 Rz 6). Die als Grundlagenbescheid gedachte behördliche Erledigung stelle somit einen absolut nichtigen Verwaltungsakt dar, der keine Grundlage für eine Folgeänderung gem. § 295 Abs 1 BAO biete (vgl § 96 Abs 2 BAO iVm …
…auf einen Grundlagenbescheid (Feststellungsbescheid) geändert wurde, obwohl ein derartiger Grundlagenbescheid rechtlich gar nicht existent war. In einem derartigen Fall kommt es nämlich aufgrund der bereits angesprochenen Gesetzeslücke zu keiner "automatischen" Folgeänderung gemäß § 295 Abs 1 BAO. Zur Reichweite des § 236 BAO ist auf die "Verordnung…
…Allfällige Rechtsmittel gegen Feststellungsbescheide, die über Tangenten Ausfluss auf die Höhe der Einkünfte des Jahres 2007 haben könnten, könnten nicht zur Begründung für die verfügte Vorläufigkeit herangezogen werden. Diese Festsetzungen seien nämlich ohnehin als Folgeänderungen (§ 295 Abs. 1 BAO) gemäß § 209a BAO auch nach Eintritt…
…verwiesen. Auf die steuerlichen Auswirkungen TZ 9 der Beilage des Betriebsprüfungsberichtes betreffend atypisch stiller Beteiligung zu Steuernummer ***6*** wird verwiesen. Ebenso wird auf die Folgeänderungen der Anpassung gemäß § 11 a EStG aufgrund der getroffenen Betriebsprüfungsfeststellungen verwiesen. Für Frau ***7*** wurde eine Einkünfteanteil von Null €…
…d.h. wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt; dies ist etwa dann der Fall, wenn die Bescheide von einer unzuständigen Behörde erlassen wurden oder Folgeänderungen gemäß § 295, obwohl der Grundlagenbescheid ins Leere ging oder Bescheiden, die trotz Verjährung erlassen wurden (Fischerlehner…
…zu ändern oder aufzuheben. Hingegen ist in solchen Fällen die (nachträgliche) Abweisung einer Bescheidbeschwerde gegen einen vor dem abzuleitenden Bescheid ergangenen Grundlagenbescheid Anlass für eine Folgeänderung, weil jede meritorische Beschwerdeentscheidung (oder jede Beschwerdevorentscheidung) ab ihrer Erlassung an die Stelle des angefochtenen Bescheides tritt. Zwar war…
…April 2013 eingelangten Einkommensteuerbescheid 2005 vom 29. März 2013 mit der Beantragung der ersatzlosen Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Begründungen: Verjährung und Nichtigkeit der vom Finanzamt zur Folgeänderung herangezogenen Grundlagenbescheide. Das Finanzamt WohnsitzFA erließ eine abweisende, mit 27. Dezember 2017 datierte Beschwerdevorentscheidung zu den Beschwerden (ursprünglich…
…VwGH 10.12.1991, 91/14/0164). Dadurch ist es zB auch zulässig, den Ablauf einer abgeleiteten Abgabe anlässlich der den Grundlagenbescheid betreffenden Erledigung der Beschwerde erst dann zu verfügen, wenn die Folgeänderung erfolgt ist (siehe RAE, Rz 512, Ritz/Koran BAO7 zu § 212a Rz…
…bzw Änderung des Grundlagenbescheides zuzuwarten (vgl zB VwGH 28.5.1998, 96/15/0083), noch hat sie mit der Folgeänderung nach § 295 BAO bis zur Rechtskraft des Grundlagenbescheides zuzuwarten - ein solches Zuwarten liegt bloß in ihrem Ermessen (VwGH 20.10.2021, Ra 2020/15/0108…
…bzw Änderung des Grundlagenbescheides zuzuwarten (vgl zB VwGH 28.5.1998, 96/15/0083), noch hat sie mit der Folgeänderung nach § 295 BAO bis zur Rechtskraft des Grundlagenbescheides zuzuwarten - ein solches Zuwarten liegt bloß in ihrem Ermessen (VwGH 20.10.2021, Ra 2020/15/0108…
…der HH GmbH & atypisch Still entfiel auf die revisionswerbende GmbH jedoch eine negative Tangente in Höhe von - 548.025,81 €. Eine Folgeänderung gemäß § 295 BAO hinsichtlich des Körperschaftsteuerbescheids 2010 der revisionswerbenden GmbH erging jedoch nicht." Durch die Berücksichtigung des Verlustes aus dem Feststellungsbescheid ändern…
…nicht aber erst begründet zu werden (Stoll, BAO-Kommentar, 2858). Eine Folgeänderung nach § 295 BAO könne nur in Verfolgung einer vorgegebenen Bindung stattfinden kann. Diese Bindung könne sozusagen nur von "Spruch zu Spruch" bestehen (Absatz 1 und 2 leg cit zum Beispiel Feststellungsbescheid über Gewinn…
…14.09.2017, Ra 2016/15/0044). Angemerkt wird aber Folgendes: Sollte der ebenfalls angefochtene Feststellungsbescheid Gruppenträger 2014 im Beschwerdeverfahren wegen Anerkennung der TWA-Siebtel eine Abänderung erfahren, wird dieser Abänderung im Wege einer Folgeänderung des Körperschaftsteuerbescheides Gruppe 2014 gemäß § 295 Abs. 1 BAO von…
…gilt also, wenn ein Feststellungsbescheid auf einem anderen Feststellungsbescheid beruht oder wenn ein Abgabenbescheid auf einem Feststellungsbescheid beruht (Stoll, BAO, 2856). Eine Folgeänderung nach § 295 BAO kann nur in Verfolgung einer vorgegebenen Bindung stattfinden, die nur von Spruch zu Spruch bestehen kann (Stoll, BAO, 2860…
…gilt also, wenn ein Feststellungsbescheid auf einem anderen Feststellungsbescheid beruht oder wenn ein Abgabenbescheid auf einem Feststellungsbescheid beruht (Stoll, BAO, 2856). Eine Folgeänderung nach § 295 BAO kann nur in Verfolgung einer vorgegebenen Bindung stattfinden, die nur von Spruch zu Spruch bestehen kann (Stoll, BAO, 2860…
…und der im § 295 Abs. 1 BAO zwingend angeordneten Folgeänderung des Einkommensteuerbescheides im Falle der Änderung des Gewinnfeststellungsbescheides kann in diesem Zusammenhang jedoch keinesfalls von einer Ungewissheit im Tatsachenbereich gesprochen werden. Vielmehr handelt es sich bei den vorhin genannten Bestimmungen um Verfahrenstitel, die die Abgabenbehörde…
…Einkünfte der Bf. hätte daher nach dem Regime des § 295 Abs. 1 BAO vorgenommen werden müssen, da mit der Erlassung des Feststellungsbescheides der KG die Voraussetzungen für eine Folgeänderung nach § 295 Abs. 1 BAO erfüllt waren. Laut Verwaltungsgerichtshof (Erk. 28.03.1996, 94/16/0254…
…Schon vor dieser Gesetzesänderung hat der Verwaltungsgerichtshof aber die in Rede stehende Bestimmung in diesem Sinne ausgelegt (…). § 295 BAO ordnet dem Gebot der Folgeänderung somit auch Fälle unter, in denen der Grundlagenbescheid später ergeht als der Folgebescheid (…). Es besteht keine Verpflichtung der Behörde…
…erfassten "Gesamtgesellschaft" den Beschwerdeführern nicht zuzurechnen sind. Da kein Fall des § 295 Abs. 4 BAO vorliegt, ist die Folgeänderung von Amts wegen vorzunehmen, ein Parteiantrag ist nicht erforderlich. Eine Verjährung in Bezug auf die Einkommensteuer ist zufolge § 209a Abs. 2 BAO nicht gegeben. Revision Gemäß…