…eine mittlerweile ergangene Rechtsprechung des VwGH v.18.12.2017 zu Ra 2017/15/0033 zurückzunehmen. Eine Zurücknahme erfolgt bis dato nicht. Dem Zurückverweisungsbeschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Unstrittig bezog die Beschwerdeführerin (Bfin.) im Jahr 2007 Zahlungen für ihre Tätigkeit als Fitnesstrainerin in einem Fitnessstudio…
…mit folgendem Inhalt: "Was haben Sie in den Jahren 2004-2006 vom Verein ***2*** an Bezahlung/Vergütung erhalten? Legen Sie bitte einen Vertrag über ihre Tätigkeit als Fitnesstrainerin vor. Legen Sie weiters den Vertrag zwischen dem Verein und dem Studio ***1*** hinsichtlich deren Kooperation vor." …
…bzw. bei den Mitgliedern von Fitnessstudios. Denn einige Mitglieder, die dieses Fitnesstraining machen, sind an einer weiteren Ausbildung und Förderung interessiert. ….. Nicht nur Studios, sondern auch andere Sportvereine sind an unseren Inhalten interessiert. ….. Alle diese Adressaten haben Sportinteressierte und sorgen für den Veranstaltungsort…
…2013 wurde obige Beschwerde dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Am 8. September 2016 wurde folgender Ergänzungsvorhalt an die Beschwerdeführerin versendet: "1. Die Entlohnung ihre Tätigkeit als Fitnesstrainerin betreffend wurden von Ihnen unterschiedliche Aussagen getroffen: Laut Niederschrift vom 13. Februar 2012 wurde diese individuell vereinbart…
…bzw. bei den Mitgliedern von Fitnessstudios. Denn einige Mitglieder, die dieses Fitnesstraining machen, sind an einer weiteren Ausbildung und Förderung interessiert. ….. Nicht nur Studios, sondern auch andere Sportvereine sind an unseren Inhalten interessiert. ….. Alle diese Adressaten haben Sportinteressierte und sorgen für den Veranstaltungsort…
Zweck wäre fast ausschließlich die professionelle Bereitstellung von Fitnesstrainern an verschiedenen Studios (steuerlich und sozialversicherungsrechtlich als Dienstgeber erfasst). Die bisherigen Dienstnehmer bei den Studios seien somit laufend abgebaut und durch Trainer des Vereins ersetzt worden, wodurch sich die Studios Lohn- und Lohnnebenkosten ersparen hätten können…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf Die Beschwerdeführerin erzielte in den Jahren 2007 und 2008 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Fitnesstrainerin. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 vom 6. September 2012 wurden zudem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für den Verein1 in…
Unstrittig bezog die Beschwerdeführerin in den gegenständlichen Jahren Zahlungen für ihre Tätigkeit als Fitnesstrainerin in einem Fitnessstudio. Wie diese Tätigkeit konkret ausgestaltet war, ist den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen. Dass die Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen…
…bzw. bei den Mitgliedern von Fitnessstudios. Denn einige Mitglieder, die dieses Fitnesstraining machen, sind an einer weiteren Ausbildung und Förderung interessiert. ….. Nicht nur Studios, sondern auch andere Sportvereine sind an unseren Inhalten interessiert. ….. Alle diese Adressaten haben Sportinteressierte und sorgen für den Veranstaltungsort…
Unstrittig bezog die Beschwerdeführerin im Jahr 2007 Zahlungen für ihre Tätigkeit als Fitnesstrainerin in einem Fitnessstudio. Wie diese Tätigkeit konkret ausgestaltet war, ist den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen. Dass die Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls…
…Folgendes hervorgeht: „….. Die Rekrutierung der Mitglieder Verein erfolgt bei den Mitgliedern anderer Sportvereine bzw. bei den Mitgliedern von Fitnessstudios. Denn einige Mitglieder, die dieses Fitnesstraining machen, sind an einer weiteren Ausbildung und Förderung interessiert. ….. Nicht nur Studios, sondern auch andere Sportvereine sind an…
…nicht zulässig. Am 4. Februar 2013 wurde obige Beschwerde dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Dem Erkenntnis zu Grunde gelegter Sachverhalt Unstrittig bezog die Beschwerdeführerin in den gegenständlichen Jahren Zahlungen für ihre Tätigkeit als Fitnesstrainerin im Studio der KG. Wie diese Tätigkeit konkret ausgestaltet war…
…bzw. bei den Mitgliedern von Fitnessstudios. Denn einige Mitglieder, die dieses Fitnesstraining machen, sind an einer weiteren Ausbildung und Förderung interessiert. ….. Nicht nur Studios, sondern auch andere Sportvereine sind an unseren Inhalten interessiert. ….. Alle diese Adressaten haben Sportinteressierte und sorgen für den Veranstaltungsort…
…sich bei dieser Art der Bereitstellung von Personal durch den Verein an Firmen um eine Personalgestellung. Die Tatsache, dass das gestellte Personal Fitnesstrainer sein würden, ändere nichts an dieser Tatsache. Im Rahmen der Prüfung hätte die in den Statuten des Vereins festgehaltene Gemeinnützigkeit nie nachvollzogen…
…hervorgeht: „….. Die Rekrutierung der Mitglieder des Vereines Verein erfolgt bei den Mitgliedern anderer Sportvereine bzw. bei den Mitgliedern von Fitnessstudios. Denn einige Mitglieder, die dieses Fitnesstraining machen, sind an einer weiteren Ausbildung und Förderung interessiert. ….. Nicht nur Studios, sondern auch andere Sportvereine sind…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage, ob es sich bei der Tätigkeit als Fitnesstrainerin in einem Studio um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handelt, sind zahlreiche Entscheidungen des UFS und des BFG ergangen (UFS 26.9.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 2. Dezember 2010 und vom 6. September 2012 betreffend Einkommensteuer 2004 bis 2008 zu…
…bzw. bei den Mitgliedern von Fitnessstudios. Denn einige Mitglieder, die dieses Fitnesstraining machen, sind an einer weiteren Ausbildung und Förderung interessiert. ….. Nicht nur Studios, sondern auch andere Sportvereine sind an unseren Inhalten interessiert. ….. Alle diese Adressaten haben Sportinteressierte und sorgen für den Veranstaltungsort…
…in herkömmlichen Sportvereinen zahlen würden. Es ist offensichtlich, dass ein Teil dieser Mitgliedsbeiträge für die Abzahlung der Investitionen verwendet wird. Damit sind zwei Fakten gegeben: Das Fitnesstraining der modernen Art findet nicht mehr in üblichen Sportvereinen statt, sondern in Standorten, die von gewerblichen Studios betrieben…
…anwesend waren, aber auf keinen Fall Vereinsmitglieder sein mussten. So haben Sie es auf Seite 2 oben aber dargestellt. Die Mitglieder, die wir aufnehmen, möchten die Ausbildung zum Fitnesstrainer erhalten, aber nicht unbedingt die Tätigkeit selbst ausführen. Nicht jeder, der die Schilehrerprüfung macht, ist zwangsläufig…