…nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Das Finanzamt hat im Rahmen einer Außenprüfung nachstehende Feststellungen getroffen: Der Beschwerdeführer (Bf.) habe mit 2. Februar 2015 (Eintragung ins Firmenbuch) ein Einzelunternehmen im Bereich Fischzucht (afrikanischer Wels) eröffnet. Die Züchtung dieser Fischart sei in großen Stahlwandbecken erfolgt. In der am 13…
…in § 6 der Verordnung taxativ aufgezählten land- und forstwirtschaftlichen Flächen bewirtschaften. Da von der Verordnung jene landwirtschaftlichen Flächen nicht mitumfasst werden, die die Fischzucht, das Fischereirecht und die übrige Fischerei betreffen, kommt eine Mineralölsteuervergütung für die von Fischern betriebenen Motorboote nicht in Betracht. Der Bf…
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. Z 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. Z 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft erfasst nur Tätigkeiten, die…
…in der für die Fischerei bedeutsamsten Zeit) eine Beeinträchtigung durch Badende, Campierende und Wassersportler. Gerade der südliche Uferbereich vom Ausfluss des Sees bis zur Fischzucht **K**, werde von hunderten Badegästen auch zum Übernachten und Campieren genützt. Das Ufer liege dort im Bereich der Gemeinde St…
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…sich nach der Verkehrsauffassung. Der Bf. habe keinen konkreten Sachverhalt behauptet, wonach zu den zum Stichtag maßgeblichen Verhältnissen das Gewässer nach seiner überwiegenden Zweckbestimmung als Fischzucht gewidmet gewesen wäre. Unter Hinweis auf das VwGH-Erkenntnis vom 15.2.1991, Zl. 89/15/0011, wurde ausgeführt…
…30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. (2) Zu den Einkünften im Sinne des Abs. 1 gehören…
…Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. Die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Teilbetriebes gilt nicht als steuerbarer…
… 10. Im Nachtrag zur Beschwerde vom 07.05.2018 übermittelte der Bf. fünf Fotos "zum Nachweis der Fischzucht", "die aufzeigen, dass bereits jetzt eine Kaviarerzeugung in diesem Fischteich möglich und auch ausgeführt wird." Diese zeigen einen erlegten Fisch sowie einen Teil der Teichanlage: [...] [Grafik]  …
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. § 22 Abs. 4 UStG 1994 Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch…
…Acker-, Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Führt der Unternehmer neben den im § 22 Abs. 1 UStG…
…30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. (2) Zu den Einkünften im Sinne des Abs. 1 gehören…
…30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. (2) Zu den Einkünften im Sinne des Abs. 1 gehören…
…und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. § 4 Abs. 3 EStG: (3…
… 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. 5. Einkünfte aus übrigem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne…
… 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. 5. Einkünfte aus übrigem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne…
… 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. 5. Einkünfte aus übrigem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne…
…Diese Tätigkeit wird für die Stiftung erbracht. Das ist der Gutsbetrieb mit verbundenen Nebenbetrieben mit Ausnahme des Steinbruchs. Die Nebenbetriebe bestehen aus den E-Werken, der Fischzucht und der Landwirtschaft. Ebenso sind ländliche Immobilien umfasst, welche im Rahmen der Gutsverwaltung mitbetreut werden (Hüttenvermietung, Hausvermietung etc.). …
… 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955; c) Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft und aus Bienenzucht; d) Einkünfte aus übrigem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne des § 50 des Bewertungsgesetzes 1955, wenn diese durch Teilpauschalierung (Betriebsausgabenpauschalierung), Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung ermittelt worden…