15.1.12 Fischzucht, Teichwirtschaft und Binnenfischerei Rz 5118: Unter Fischzucht versteht man die kommerziell betriebene Nach- und Aufzucht von Fischen, die Produktion vom Ei bis zum Laichfisch. Bei den Einkünften aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft ist ein Zusammenhang mit einer Land- und Forstwirtschaft nicht…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Das Finanzamt hat im Rahmen einer Außenprüfung nachstehende Feststellungen getroffen: Der Beschwerdeführer (Bf.) habe mit 2. Februar 2015 (Eintragung ins Firmenbuch) ein Einzelunternehmen im Bereich Fischzucht (afrikanischer Wels) eröffnet. Die Züchtung dieser Fischart sei in großen Stahlwandbecken erfolgt. In der am 13…
…und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Gemäß § 28 Abs. 1 Zif…
…| Königinnenproduktion | 1.600 1.200 800 | 116,2765 87,2074 58,1383 | Mindestertragswert bei Zucht- und Vermehrungsbetrieben | 8.000 | 581,3827 3.7 Richtlinien für die Bewertung des der Fischzucht und der Teichwirtschaft gewidmetes Vermögens sowie jenes der Fischereirechte…
…Rz 1555: Zum Forstbetrieb zählen weiters die ertragsteuerlich als forstwirtschaftliche Nebenbetriebe anzusehenden Tätigkeiten wie Sägen, Schottergruben und Forstgärten, die Jagd und die Fischerei auf dem Forstbetrieb zugehörigen Flächen und Gewässern (ausgenommen Teichwirtschaft und Fischzucht) unabhängig davon, ob sie selbst betrieben werden oder verpachtet sind, Flächen…
22.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb Rz 2876: Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen erstreckt sich auf alle Umsätze des im Inland gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einschließlich der Umsätze der land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbe und der Nebenbetriebe. Der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen die Umsätze für Lieferungen und sonstige…
…in § 6 der Verordnung taxativ aufgezählten land- und forstwirtschaftlichen Flächen bewirtschaften. Da von der Verordnung jene landwirtschaftlichen Flächen nicht mitumfasst werden, die die Fischzucht, das Fischereirecht und die übrige Fischerei betreffen, kommt eine Mineralölsteuervergütung für die von Fischern betriebenen Motorboote nicht in Betracht. Der Bf…
…Regel Teilbetriebe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind, so stellen auch die gemäß § 50 Abs. 1 Z 1 bis 3 BewG 1955 zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden wirtschaftlichen Einheiten, wie Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischereirecht, Fischerei und Bienenzucht, in der Regel jeweils Teilbetriebe dar. 15…
… 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955, Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft und aus Bienenzucht sowie Einkünfte aus übrigem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne des § 50 des Bewertungsgesetzes 1955. Wird die Verteilung in Anspruch genommen, sind sämtliche in Betracht kommende verteilungsfähige Einkünfte…
…bzw. eine Eigenmasse von 1.000 kg nicht überschreiten; c)von Landwirten der Union auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschaftete Erzeugnisse und Erzeugnisse der Fischerei, Fischzucht und Jagd, die unter die Zollbefreiung nach den Artikeln 35 bis 38 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 fallen…
…Aquakultur, Fachbereich Haltung, Produkte, Wertermittlung, Fischzucht und Aquaristik für Fische und Schalentiere | Schwarzspanier Str. 15/7/22, 1090 Wien | Tel.: 0676/922888 E-Mail: office@alexisdujmic.com | Dr. Manfred HOCHLEITHNER (gerichtlich beeideter Sachverständiger) | Veterinärwesen, Zucht und Haltung von Vögel und andere…
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…liegt jedenfalls ein Gewerbebetrieb vor (siehe auch Rz 5045 ff). Hinsichtlich der Anwendung dieser Regelung auf die in § 21 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 aufgezählten Betriebsarten (Tierzucht und Tierhaltung, Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft, Fischerei, Bienenzucht und Jagd) siehe auch Rz 5045 ff.
…Land- und Forstwirtschaft führt. Rz 5051: Hinsichtlich der Abgrenzung zum Gewerbebetrieb bei den Betriebsarten in § 21 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 (Tierhaltung, Bienenzucht, Fischzucht und Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Jagd) fehlt ein Verweis auf die Zukaufsregelung des § 30 Abs. 9 bis 11 BewG 1955…
…Behandlung unterzogen worden sind und die vom Landwirt oder in dessen Auftrag in das Zollgebiet verbracht werden; sowie 2. Erzeugnisse der Fischerei, Fischzucht , die von Fischern aus der Union in den an einen Mitgliedstaat und ein Drittland angrenzenden Seen und Flüssen betrieben werden, bzw. Jagdergebnisse…
…Wirtschaftswald, Schutzwald in und außer Ertrag) sowie Angabe der Waldgrundzahlen (Baumarten, Ertragsklassen, Bestockungsgrade und Schäden je nach Betriebs- und Alterklassen) Fischerei: Fischzucht; Teichwirtschaft (Fläche in ha); Fischereirechte Imkerei (Anzahl der Bienenvölker) Jährlicher Ertrag in Euro aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb(szweig) Beschreibung der Gebäude…
…Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. Z 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. Z 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft erfasst nur Tätigkeiten, die…
…in der für die Fischerei bedeutsamsten Zeit) eine Beeinträchtigung durch Badende, Campierende und Wassersportler. Gerade der südliche Uferbereich vom Ausfluss des Sees bis zur Fischzucht **K**, werde von hunderten Badegästen auch zum Übernachten und Campieren genützt. Das Ufer liege dort im Bereich der Gemeinde St…
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…sich nach der Verkehrsauffassung. Der Bf. habe keinen konkreten Sachverhalt behauptet, wonach zu den zum Stichtag maßgeblichen Verhältnissen das Gewässer nach seiner überwiegenden Zweckbestimmung als Fischzucht gewidmet gewesen wäre. Unter Hinweis auf das VwGH-Erkenntnis vom 15.2.1991, Zl. 89/15/0011, wurde ausgeführt…