…5020 Salzburg, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 5.10.2022 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates Salzburg 4 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 31.3…
…***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Klaus Schimik Anastasius-Grün-Gasse 23 Tür 8, 1180 Wien wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten **AB1** vom 5. November 2021 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt…
Die Verfahrenskosten in unveränderter Höhe von € 500,00 gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. [...] Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese…
…Bf1***, ***Bf1-Adr*** als Beschuldigten und 2.) ***Firma1***, ***Bf1-Adr*** als belangten Verband, vertreten durch den Beschuldigten, wegen grob fahrlässiger Begehung eines Finanzvergehens nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) über die Beschwerde des Beschuldigten und des belangten Verbandes, jeweils vom 24…
…Rechtsanwalt GmbH, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, jeweils wegen eines Finanzvergehens nach § 51b Abs 1 FinStrG über die Beschwerde des Amtsbeauftragten Fabian Macher vom 2. Dezember 2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates W-1 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 4. November 2025…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am ZX, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. Jänner 2017 gegen das Erkenntnis des…
…eine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, eine "lange Verfahrensdauer", als erschwerend "einen langen Deliktszeitraum" und das Zusammentreffen mehrfacher Finanzvergehen. Gegen dieses Straferkenntnis in seiner Gesamtheit hat der Beschuldigte innerhalb offener Frist Berufung erhoben, wobei die Einstellung des Finanzstrafverfahrens, in eventu eine deutliche Herabsetzung des Straf[aus…
…als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen eines Unternehmers, - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - vorsätzlich die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des Unternehmers (hier: der B-GmbH ) verletzt, indem er wider besseres Wissen als Geschäftsführer entgegen der obgenannten Verpflichtung zur zeitgerechten Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen an die…
…der Finanzstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH Doblhoffgasse 9, 1010 Wien, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 1 teilweise iVm §§ 11 und 13 FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 9. Jänner 2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates Wien…
…Verfehlungen einzugehen, ist aber der Ausgang des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens bereits durch folgenden Umstand entschieden: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit von Finanzvergehen durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch AUSTRIA TREUHAND Holding SteuerberatungsgmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür Top 4a, 1060 Wien, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten vom 17. Jänner 2024 und der Amtsbeauftragten vom 12…
…3. Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** 4. die ***Bf3***, ***Bf2-Adr*** beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hanno Zanier, Franz Josefs-Kai 27/DG, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen nach § 15 Abs. 1 Z 4 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG idF BGBl. I Nr. 25/2021), § 15 Abs…
Innerhalb offener Frist bringen sohin die umseitig vertretene Gesellschaft und ***Bf1*** gegen die mündlich verkündete Entscheidung das Rechtsmittel der Beschwerde fristgerecht zur Anmeldung. Hingewiesen wird, dass die Rechtsmittelangelegenheit nur jenen Bereich der Verurteilung betrifft, wo ein Schuldspruch und eine Geldstrafe wegen Vergehen nach WiEReG gegen…
…Sicherstellungsauftrag auf die Norm des § 232 Abs 3 BAO, wonach die Abs 1 und 2 leg cit sinngemäß ab der Anhängigkeit eines Strafverfahrens gegen einen der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens Verdächtigen hinsichtlich jenes Betrages, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden, gelten. Begründend verweist das…
…strafbefreiende Wirkung von anlässlich einer finanzstrafbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen erstatteten Selbstanzeigen hinsichtlich zumindest grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur insoweit ein, als neben den verkürzten Abgaben auch eine festzusetzende Abgabenerhöhung rechtzeitig entrichtet wird. Die Höhe dieser Abgabenerhöhung bemisst sich mit…
…zu einem Guthaben am Abgabenkonto, mit dem die Abgabenerhöhung unmittelbar nach deren Festsetzung entrichtet wurde. Rechtsgrundlagen: Gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG wird, wer sich eines Finanzvergehens schuldig gemacht hat, insoweit straffrei, als er seine Verfehlung darlegt (Selbstanzeige). Die Darlegung hat, wenn die Handhabung der verletzten…
…vorliegen, die die Annahme der in Frage stehenden These rechtfertigen, beispielsweise, dass der laut Aktenlage Verdächtigte als Täter des vorgeworfenen Finanzvergehens in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht kann immer nur aufgrund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen (z.B. für viele: VwGH 8.9.1988, 88…
…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattete Selbstanzeigen" tritt die strafbefreiende Wirkung "wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen" nur unter der Voraussetzung ein, dass zusätzlich zum Verkürzungsbetrag eine von der Abgabenbehörden mit Bescheid festzusetzende Abgabenerhöhung entrichtet…
…eines Strafaufhebungsgrundes ein Nebenanspruch in einer bestimmten Höhe festgesetzt und dadurch eine Frist hinsichtlich der Entrichtungsverpflichtung einer Zusatzleistung neben der Schadensgutmachung zu laufen beginnt. Es liegt demnach in der Festsetzung einer Abgabenerhöhung auch keine Anklage iSd EMRK hinsichtlich eines Finanzvergehens vor. Wird die Strafaufhebung bewirkt…
…Wien, vertreten durch Lughofer Rechtsanwälte, Graben 16, 4020 Linz, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Juli 2014 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als…