…Strafbarkeit des Versuches siehe § 13 FinStrG. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
…338/97 einführt, ausführt, wiederausführt oder durchführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe insbesondere Abschnitt 7.1.1. Abs. 1 und 6) oder…
…5020 Salzburg, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 5.10.2022 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates Salzburg 4 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 31.3…
…***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Klaus Schimik Anastasius-Grün-Gasse 23 Tür 8, 1180 Wien wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten **AB1** vom 5. November 2021 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt…
Die Verfahrenskosten in unveränderter Höhe von € 500,00 gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. [...] Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese…
…Bf1***, ***Bf1-Adr*** als Beschuldigten und 2.) ***Firma1***, ***Bf1-Adr*** als belangten Verband, vertreten durch den Beschuldigten, wegen grob fahrlässiger Begehung eines Finanzvergehens nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) über die Beschwerde des Beschuldigten und des belangten Verbandes, jeweils vom 24…
…Bw. rechtzeitig die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit dem Verweis auf seine Berufungsausführungen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind…
…BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens im finanzbehördlichen bzw…
…Rechtsanwalt GmbH, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, jeweils wegen eines Finanzvergehens nach § 51b Abs 1 FinStrG über die Beschwerde des Amtsbeauftragten Fabian Macher vom 2. Dezember 2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates W-1 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 4. November 2025…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am ZX, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. Jänner 2017 gegen das Erkenntnis des…
…eine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, eine "lange Verfahrensdauer", als erschwerend "einen langen Deliktszeitraum" und das Zusammentreffen mehrfacher Finanzvergehen. Gegen dieses Straferkenntnis in seiner Gesamtheit hat der Beschuldigte innerhalb offener Frist Berufung erhoben, wobei die Einstellung des Finanzstrafverfahrens, in eventu eine deutliche Herabsetzung des Straf[aus…
…als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen eines Unternehmers, - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - vorsätzlich die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des Unternehmers (hier: der B-GmbH ) verletzt, indem er wider besseres Wissen als Geschäftsführer entgegen der obgenannten Verpflichtung zur zeitgerechten Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen an die…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Johannes Dock als weitere Mitglieder des Senates…
…Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Direktor Herbert Frantsits und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A.L., Adresse1, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung…
…Marke Iris und 1.000 Stück Zigaretten der Marke Golden American, vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht in das Steuergebiet der Republik Österreich verbracht und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich…
…Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt die Prüfung gemäß Abs. 1, dass die Durchführung des Strafverfahrens…
…Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt die Prüfung gemäß Abs. 1, dass die Durchführung des Strafverfahrens…
…Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt die Prüfung gemäß Abs. 1, dass die Durchführung des Strafverfahrens…
…etc. stattgefunden habe. Nach der Aktenlage sei niemals über einen Kaufpreis konkret gesprochen worden. Der Bf. habe die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen nicht begangen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse…
…Bestimmungen des Art. 137 Zollkodex iVm Art. 719 Zollkodex-Durchführungsverordnung verwendet, dadurch das Fahrzeug der zollamtlichen Überwachung entzogen und hiermit das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 3. Juni 2008…