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45 856 Treffer416 msnur geltende Fassungen
BFG RV/5300027/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG, Verletzung der Verpflichtung zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, Registrierkassa erst im Mai 2019 registriert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.06.2023Teil 2/2

Bei der Registrierkasse kam es zu Schwierigkeiten bei der Erfassung des AES Schlüssels. Die Unterlagen hätte der Beschuldigte rechtzeitig gebracht. Die Verhandlungsleiterin weist darauf hin, dass die Schlussbesprechung am 25.6.2018 stattgefunden hat, die Kasse jedoch erst ein Jahr später (5.6.2019) über…

BFG RV/1300003/2022Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache wegen fehlender Feststellungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.12.2025

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Ungericht in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten Gerlinde Bertle vom 14. Juli 2022 gegen das Erkenntnis…

BFG RV/5300018/2017Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache infolge eingetretener Gerichtszuständigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss27.10.2021

…Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem…

BFG RV/6300012/20141. Verbindung von Finanzstrafsachen durch den Spruchsenatsvorsitzenden 2. Unzuständigkeitsentscheidung des Spruchsenatsvorsitzenden, Voraussetzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2018

weitere GZ. RV/6300013/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Gesellschafter-Geschäftsführer, whft. XXX, und 2. B-GmbH, FN1, YYY, beide vertreten durch die Wirtschaftstreuhand Mag. Wolfgang Ebner Steuerberatung…

BFG RV/3300006/2015Zurückverweisung einer Finanzstrafsache, weil die Finanzstrafbehörde kein Untersuchungsverfahren durchgeführt hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.06.2015

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanz­strafsache gegen den belangten Verband A.-GmbH, Adresse1, wegen Finanzvergehen nach §§ 33 Abs. 2 lit. a, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des belangten Verbandes, vertreten durch B, Geschäftsführer, Adresse2…

BFG RV/6300001/2011Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache nach § 161 Abs. 4 FinStrG, weil die mündliche Verhandlung bei der Finanzstrafbehörde vor einem unzuständigen Spruchsenat stattgefunden hatte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss14.10.2014

…Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Meister und die fachkundigen Laienrichter Mag. Robert Soder und Dr. Walter Zisler als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Land- und Gastwirt, whft. XXX…

BFG RV/3300011/2026Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.09.2026

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Ungericht in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***1***, vertreten durch Obermoser + Partner Steuerberatungs GmbH, St. Johanner Straße 49a, 6370 Kitzbühel, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeiten…

BFG RV/6300014/2014Aufhebung eines ohne Befragung des Beschuldigten ergangenen Straferkenntnisses und Zurückweisung der Finanzstrafsache zur Vornahme ergänzender Ermittlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.01.2016

  BESCHLUSS   Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Salzburg 2 in der Finanzstrafsache gegen Dr.A, geb. xxxx, Augenfacharzt, whft. XXX, vertreten durch Meindl + Partner Steuerberatungs GmbH, Kuenburgstraße 10, 5580 Tamsweg, wegen fahrlässiger Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 des…

BFG RV/5300007/20181. Verkürzungszeitpunkt bei hinterzogenen Kapitalertragsteuern, 2. Aufhebung eines Spruchsenatserkenntnisses und Zurückverweisung der Finanzstrafsache infolge im Spruch unzureichend erfasster Tatbestände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.04.2022

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxxx, ehem. Geschäftsführer, wohnhaft XXXA, vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…

BFG RV/4300009/2018Untergeordneter Tatbeitrag zu Schmuggel und rechtswidriger Einfuhr von artengeschützten Lederwaren mittels Carnet ATA, Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach großteiliger Zurücknahme der Beschwerden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss27.09.2019Teil 1/2

…Klagenfurt 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Alfred Klaming als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Bernd Adlassnig und Mag. Andreas Michor als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxxa, und 2…

BFG RV/4300009/2018Untergeordneter Tatbeitrag zu Schmuggel und rechtswidriger Einfuhr von artengeschützten Lederwaren mittels Carnet ATA, Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach großteiliger Zurücknahme der Beschwerden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss27.09.2019Teil 2/2

…von ihm auch die Einfuhr der Lederwaren aus der Haut von Caiman crocodilus fuscus (Krokodilkaiman) als insoweit strafbar angesehen wurde. 6.6. Zumal da ohnehin eine Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde bezüglich des Spruchpunktes Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen erfolgt (siehe Pkt. 4.)…

BFG RV/5300010/2015Einschreiten eines sachlich unzuständigen Spruchsenates; Aufhebung des Erkenntnisses und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache im Vorverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss28.12.2016

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 2 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Arbeiter, whft. XXX, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Braunau Ried Schärding, StrNr. 041/2013/00057-001, Amtsbeauftragter…

BFG RV/2300006/20151. Zuständigkeit Einzelrichter 2. Antrag auf "Aufschub der Finanzstrafsache zum Zweck der Absolvierung sozialer Leistungen" 3. Antrag an BFG, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2015

…worden sei. Es sei daher zunächst über diesen Antrag zu entscheiden. "Um keine juristischen Auswahlmöglichkeiten in Betracht zu ziehen", stelle er auch in diesem Schreiben den Antrag "auf Aufschub einer Finanzstrafsache zum Zwecke der Absolvierung sozialer Leistungen". Er nehme daher die Möglichkeit in Anspruch, gemeinnützige…

BFG RV/4300008/20181. Schmuggel und rechtswidrige Einfuhr von teilweise artengeschützten Lederwaren mittels Carnet ATA, 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach großteiliger Zurücknahme der Beschwerden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss27.09.2019Teil 1/2

…Finanzstrafsenat Klagenfurt 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Alfred Klaming als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Bernd Adlassnig und Mag. Andreas Michor als weitere Mitglieder des Senatesin der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxxa, und 2…

BFG RV/4300008/20181. Schmuggel und rechtswidrige Einfuhr von teilweise artengeschützten Lederwaren mittels Carnet ATA, 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach großteiliger Zurücknahme der Beschwerden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss27.09.2019Teil 2/2

…von ihm auch die Einfuhr der Lederwaren aus der Haut von Caiman crocodilus fuscus (Krokodilkaiman) als insoweit strafbar angesehen wurde. 6.6. Zumal da ohnehin eine Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde bezüglich des Spruchpunktes Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen erfolgt (siehe Pkt. 4.)…

BFG RV/2300007/20171. Verdacht einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer infolge unterlassener zeitgerechter Vorsteuerberichtigungen; 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.11.2018Teil 1/2

…Der Finanzstrafsenat Graz 1 hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Mag. Peter Maurer als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christian Haid und Mag. Christiane Riel-Kinzer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, whft. XXX…

BFG RV/2300007/20171. Verdacht einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer infolge unterlassener zeitgerechter Vorsteuerberichtigungen; 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.11.2018Teil 2/2

…Verdächtigen den Entzug der ersten Instanz zur Folge und ist daher nicht zulässig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden, das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufzuheben und die derzeitige Finanzstrafsache gegen A zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens, ausgedehnt wohl auf die oben dargestellten weiteren Fakten und gemäß …

BFG RV/2300002/20161. Aufhebung des Erkenntnisses eines unzuständigen Spruchsenates wegen Verletzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter und Zurückverweisung der Finanzstrafsache zur Neuverhandlung vor einen Senat für unselbständig berufstätige Beschuldigte 2. Kein Zwang zur Selbstbeschuldigung, wenn Arbeitnehmer gegenüber der Abgabenbehörde angeben soll, dass er im Veranlagungswege zu erfassende nichtselbständige Einkünfte bezogen hat (weil er sich rechtswidrig Geldmittel seines Arbeitgebers beschafft hatte)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss14.04.2017

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Graz 2 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Gemeindebediensteter, whft. XXX, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 iVm § 38 Abs. 1 lit. a aF bzw. § 38 Abs. 1…

BFG RV/5300011/20141. Aufhebung eines von einem örtlich und sachlich unzuständigen Spruchsenat erlassenen Straferkenntnisses; 2. Zurückstellung der Finanzstrafsache mit Beschluss nach § 161 Abs. 4 FinStrG zur Weiterleitung der Sache an die zuständige Finanzstrafbehörde; 3. Ausmaß einer Ersatzfreiheitsstrafe und einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.06.2016

weitere GZ. RV/5300023/2014 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 3 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx in XX, Georgien, israelischer Staatsbürger, whft. Wien-XXX, ehem. Kaufmann, dzt. ohne Beschäftigung, vertreten durch Mag. Franz Karl Juraczka…

BFG RV/7300045/20141. Hinterziehung 2. gerichtliches/behördliches Verfahren 3. Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.01.2017Teil 2/2

Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat…