Bei der Registrierkasse kam es zu Schwierigkeiten bei der Erfassung des AES Schlüssels. Die Unterlagen hätte der Beschuldigte rechtzeitig gebracht. Die Verhandlungsleiterin weist darauf hin, dass die Schlussbesprechung am 25.6.2018 stattgefunden hat, die Kasse jedoch erst ein Jahr später (5.6.2019) über…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Ungericht in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten Gerlinde Bertle vom 14. Juli 2022 gegen das Erkenntnis…
…Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem…
weitere GZ. RV/6300013/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Gesellschafter-Geschäftsführer, whft. XXX, und 2. B-GmbH, FN1, YYY, beide vertreten durch die Wirtschaftstreuhand Mag. Wolfgang Ebner Steuerberatung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen den belangten Verband A.-GmbH, Adresse1, wegen Finanzvergehen nach §§ 33 Abs. 2 lit. a, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des belangten Verbandes, vertreten durch B, Geschäftsführer, Adresse2…
…Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Meister und die fachkundigen Laienrichter Mag. Robert Soder und Dr. Walter Zisler als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Land- und Gastwirt, whft. XXX…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Ungericht in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***1***, vertreten durch Obermoser + Partner Steuerberatungs GmbH, St. Johanner Straße 49a, 6370 Kitzbühel, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeiten…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Salzburg 2 in der Finanzstrafsache gegen Dr.A, geb. xxxx, Augenfacharzt, whft. XXX, vertreten durch Meindl + Partner Steuerberatungs GmbH, Kuenburgstraße 10, 5580 Tamsweg, wegen fahrlässiger Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxxx, ehem. Geschäftsführer, wohnhaft XXXA, vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
…Klagenfurt 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Alfred Klaming als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Bernd Adlassnig und Mag. Andreas Michor als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxxa, und 2…
…von ihm auch die Einfuhr der Lederwaren aus der Haut von Caiman crocodilus fuscus (Krokodilkaiman) als insoweit strafbar angesehen wurde. 6.6. Zumal da ohnehin eine Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde bezüglich des Spruchpunktes Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen erfolgt (siehe Pkt. 4.)…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 2 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Arbeiter, whft. XXX, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Braunau Ried Schärding, StrNr. 041/2013/00057-001, Amtsbeauftragter…
…worden sei. Es sei daher zunächst über diesen Antrag zu entscheiden. "Um keine juristischen Auswahlmöglichkeiten in Betracht zu ziehen", stelle er auch in diesem Schreiben den Antrag "auf Aufschub einer Finanzstrafsache zum Zwecke der Absolvierung sozialer Leistungen". Er nehme daher die Möglichkeit in Anspruch, gemeinnützige…
…Finanzstrafsenat Klagenfurt 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Alfred Klaming als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Bernd Adlassnig und Mag. Andreas Michor als weitere Mitglieder des Senatesin der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxxa, und 2…
…von ihm auch die Einfuhr der Lederwaren aus der Haut von Caiman crocodilus fuscus (Krokodilkaiman) als insoweit strafbar angesehen wurde. 6.6. Zumal da ohnehin eine Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde bezüglich des Spruchpunktes Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen erfolgt (siehe Pkt. 4.)…
…Der Finanzstrafsenat Graz 1 hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Mag. Peter Maurer als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christian Haid und Mag. Christiane Riel-Kinzer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, whft. XXX…
…Verdächtigen den Entzug der ersten Instanz zur Folge und ist daher nicht zulässig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden, das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufzuheben und die derzeitige Finanzstrafsache gegen A zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens, ausgedehnt wohl auf die oben dargestellten weiteren Fakten und gemäß …
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Graz 2 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Gemeindebediensteter, whft. XXX, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 iVm § 38 Abs. 1 lit. a aF bzw. § 38 Abs. 1…
weitere GZ. RV/5300023/2014 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 3 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx in XX, Georgien, israelischer Staatsbürger, whft. Wien-XXX, ehem. Kaufmann, dzt. ohne Beschäftigung, vertreten durch Mag. Franz Karl Juraczka…
Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat…