…Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Im Hinblick darauf, dass die Beschwerdeführerin Teilnehmerin von FinanzOnline ist und der Einkommensteuerbescheid 2022 am 03.05.2023 über das elektronische Kommunikations-system der Behörde (FinanzOnline) in die Databox der Beschwerdeführerin zugestellt wurde, gilt der erwähnte Einkommensteuerbescheid 2022 (Arbeitnehmerveranlagung) mit…
…tatsächliche Einsehen der Databox durch den FinanzOnline-Teilnehmer (zB Öffnen, Lesen, oder Ausdrucken eines Bescheides) kommt es nicht an (Ritz, aaO, mit weiteren Judikaturhinweisen). Die Beschwerdevorentscheidungen betreffend Einkommensteuer 2020 und 2021 wurden am 07.12.2022 in die aktivierte FinanzOnline-Databox des Bf eingebracht und…
…das tatsächliche Einsehen der Databox durch den FinanzOnline-Teilnehmer (zB Öffnen, Lesen, oder Ausdrucken eines Bescheides) kommt es nicht an (Ritz, aaO, mit weiteren Judikaturhinweisen). Die Beschwerdevorentscheidung betreffend Einkommensteuer 2019 wurden am 21.12.2021 in die aktivierte FinanzOnline-Databox der Bf eingebracht und ist…
…bei FinanzOnline der Zeitpunkt der Einbringung der Daten in die Databox, zu der der Empfänger Zugang hat (vgl. Ritz, BAO 6 , § 98 Tz 4, mit zahlreichen Judikaturnachweisen, darunter VwGH 31.7.2013, 2009/13/0105). Auf das tatsächliche Einsehen der Databox durch den FinanzOnline-Teilnehmer…
…2005 hat der Bf. der elektronischen Zustellung in die FinanzOnline – Databox zugestimmt und hat diese Zustimmung nach dem 04.11.2005 bis zum 21.01.2009 – und damit bis zu dem Zeitpunkt, als er seine Teilnahme an FinanzOnline beendet hat – nicht widerrufen, obwohl er dies…
…an Empfänger, die Teilnehmer an FinanzOnline sind, grundsätzlich elektronisch vorzunehmen. Gemäß § 98 Abs. 2 BAO gelten elektronisch zugestellte Dokumente als zugestellt, sobald sie in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind; bei Zustellung im Wege von FinanzOnline also mit Einlangen in der DataBox. Dabei ist…
…mit zahlreichen Judikaturnachweisen, darunter VwGH 31.07.2013, 2009/13/0105; 26.01.2023, Ra 2022/16/0112). Auf das tatsächliche Einsehen der Databox durch den FinanzOnline-Teilnehmer (zB Öffnen, Lesen, oder Ausdrucken eines Bescheides), auf welches das Vorbringen des Bf. abzielt, kommt es hingegen…
…Bescheid wurde am 6.6.2023 in die FinanzOnline Databox/Nachrichten des Bf zugestellt. Der Bf war zu diesem Zeitpunkt FinanzOnline-Teilnehmer und hatte der elektronischen Zustellung zugestimmt. Der Bf brachte am 21.8.2023 über FinanzOnline Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid vom 5.6.2023…
…bei FinanzOnline der Zeitpunkt der Einbringung der Daten in die Databox, zu der der Empfänger Zugang hat. Auf das tatsächliche Einsehen der Databox durch den FinanzOnline-Teilnehmer (zB Öffnen, Lesen, Ausdrucken eines Bescheides) kommt es nicht an. Ein Teilnehmer in FinanzOnline kann jedoch auf die…
…wann eine Abfrage der Databox durch die Bf als FinanzOnline-Teilnehmerin stattgefunden habe. Das Nicht-Lesen der Databox sei nicht als Verschulden minderen Grades einzustufen. II.2. In der Beschwerde wurde vorgebracht, der FinanzOnline-Zugang sei von der früheren steuerlichen Vertreterin der Bf eingerichtet und…
…zu der der Empfänger Zugang hat (vgl. VwGH 31.7.2013, 2009/13/0105). Auf das tatsächliche Einsehen der Databox durch den FinanzOnline Teilnehmer durch Öffnen, Lesen oder Ausdrucken eines Bescheides kommt es nicht an (vgl. BFG 11.05.2016, RV/7104423/2014). So hat…
…10. Februar 2015, persönlich beim Finanzamt eingebracht. Beweiswürdigung Die Teilnahme der Bf an der elektronischen Zustellung ist durch das mit FinanzOnline am 22. Dezember 2014 zugestellte Ergänzungsersuchen selben Tages zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 aktenkundig. Zum bekämpften Bescheid vom 8. Jänner 2015 wurde nach dessen letzter Seite…
…Aus der Grunddatenbank der Finanzverwaltung ist ersichtlich, dass der Bf FinanzOnline Teilnehmer ist und auch die elektronische Zustellung aktiviert ist. Demzufolge durfte das Finanzamt die Zustellung der Beschwerdevorentscheidung in die Databox des FON-Kontos des Bf vornehmen. Wie sich zweifelsfrei aus dem vorgelegten Akt und…
… des weiteren, ob auf die elektronische Zustellung gemäß § 5b Abs. 3 FOnV 2006 verzichtet wurde (PDF der entsprechenden Logdaten); b) falls der Bf Teilnehmer an FinanzOnline ist, gemäß § 98 Abs. 2 BAO festzustellen, ob und wann der Bescheid vom 2.6.2021 im Wege der…
…eine solche, zu der der Empfänger Zugang hat (vgl. VwGH 31.07.2013, 2009/13/0105). Auf das tatsächliche Einsehen der Databox durch den FinanzOnline Teilnehmer durch Öffnen, Lesen oder Ausdrucken eines Bescheides kommt es nicht an (vgl. neuerlich Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I3 §…
…einen Abgabepflichtigen im Wege von Finanz-Online übermittelten Daten) in den elektronischen Verfügungsbereich des (angesprochenen) Empfängers gelangen, ist der Zeitpunkt der Einbringung der (übermittelten) Daten in dessen Databox (vgl. etwa Ritz, aaO, § 98 Tz 4, mwN). Auf das tatsächliche Einsehen der Databox durch den Teilnehmer…
…worden ist, gibt es nicht. "FinanzOnline" ist eine Webanwendung, deren gesetzlichen Grundlagen in der FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006 idgF geregelt sind. Mit dieser Webanwendung werden Datenströme für Funktionen, die einem FinanzOnline-Teilnehmer zur Verfügung stehen, elektronisch von diesem FinanzOnline-Teilnehmer an die Abgabenbehörde übertragen (§…
…für die Bf nichts gewonnen. Diese Auskunft bezog sich auf die hier noch nicht zur Anwendung gelangende verpflichtende Teilnahme an der elektronischen Zustellung ab 01.01.2020 und die damit verbundene Abschaffung der Möglichkeit auf die elektronische Zustellung in FinanzOnline verzichten zu können (§ 5b Abs…
…durch den FinanzOnline-Teilnehmer (zB Öffnen, Lesen oder Ausdrucken eines Bescheides) kommt es nicht an (BFG 29.01.2015, RV/5101248/2014 ; unter Hinweis auf UFS 22.07.2013, RV/0002-F/13 ). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach § 5b FinanzOnline-Verordnung 2006…
…Hinweis auf die umfangreiche Judikatur des UFS und des BFG, sowie auf das Erkenntnis des VwGH vom 31. Juli 2013, 2009/13/0105). Auf das tatsächliche Einsehen der Databox durch den FinanzOnline-Teilnehmer (z.B. Öffnen, Lesen, oder Ausdrucken eines Bescheides) kommt es nicht an…