…befunden hat. § 304 BAO Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur zulässig, wenn sie a) vor Eintritt der Verjährungsfrist beantragt wird, oder b) innerhalb von drei Jahren ab Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides beantragt oder durchgeführt wird. § 26 Abs…
…seien dem Abgabepflichtigen schon vor Erlassung des das wideraufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bekannt gewesen. Mit Eingabe vom 14. November 2023 wurde beantragt, gegenständliche Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen (Vorlageantrag). Darin wurde auch eine mündliche Verhandlung vor einem 3 Richter Senat beantragt. Auch in dieser…
…sich zu den vom Finanzamt getroffenen Sachverhaltsfeststellungen zu äußern. Vor Ergehen eines abschließenden Bescheides sei der Unternehmer von den durchgeführten Beweisen und dem Ergebnis der Beweisaufnahme in Kenntnis zu setzen, damit er dazu Stellung nehmen könne. Da der Beschwerdeführer nicht von den Ergebnissen der Beweisaufnahme…
…2.2.2023, Ra 2020/13/0031). Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung des das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmsgrund iSd Neuerungstatbestandes (§ 303 Abs…
…sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Eine Wiederaufnahme setzt somit voraus, dass Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind. Maßgebend ist der Wissensstand der Abgabenbehörde, bezogen auf die Aktenlage im Zeitpunkt der Erlassung des das Verfahren abschließenden Bescheides (vgl zB…
…zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs. 2) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß …
…in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind daher keine tauglichen Wiederaufnahmegründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt weder eine neue Tatsache (VwGH 17.9.1990, 90/15…
…NN2*** hatte, war der Behörde bereits vor dem 05. Dezember 2011 bekannt. Für die Wiederaufnahme auf Antrag ist der Wissenstand der Abgabenbehörde bezogen auf die Aktenlage im Zeitpunkt der Erlassung des das Verfahren abschließenden Bescheides maßgeblich. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde…
…I Nr. 62/2018 ist "nach Eintritt der Verjährung (..) eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur zulässig, wenn sie a) vor Eintritt der Verjährungsfrist beantragt wird, oder b) innerhalb von drei Jahren ab Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides beantragt oder durchgeführt wird." § 209a Abs…
… 304 BAO eine Gesetzesänderung dahingehend vorgenommen worden, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht wie bisher nur bis zum Eintritt der Verjährung, sondern auch innerhalb von 3 Jahren ab der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides möglich sei. Vor diesem Hintergrund erachte die steuerliche…
…2013). Hinsichtlich des Jahres 2012 handelt es sich sohin um eine nach Erlassung des das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsache ("nova producta") und stellt schon aus diesem Grund keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar. Überdies fehlt es für alle wiederaufzunehmenden Jahre an der erforderlichen Entscheidungsrelevanz. Die…
…Bf. sie nur bis zur Rechtskraft des das betreffende Verfahren abschließenden Bescheides in Anspruch nehmen (siehe Punkt 3.3). 3.1. Gesetzliche Grundlage für die Pauschalierung Für die Ermittlung des Gewinnes können mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen Durchschnittssätze für Gruppen von Steuerpflichtigen aufgestellt werden…
…sich um Tatsachen oder Beweismittel handeln, welche im Zeitpunkt der Erlassung des das Verfahren abschließenden Bescheides bereits existiert haben, aber der Partei (§ 78 BAO) zum Zweck der Verwertung noch nicht zur Verfügung gestanden sind. Von einem nachträglichen Hervorkommen von Tatsachen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne…
…Bescheides zu beeinflussen, vorausgesetzt hatte. Der angefochtene Bescheid gemäß § 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2012 ließ allerdings keinen Zweifel am Fehlen einer neuen Tatsache im Sinn des § 303 BAO bestehen. Angesichts der Feststellungen der Betriebsprüfung bei der Bf., wonach S.J. die Geschäfte…
…Ausdruck "neu hervorkommen" bedeutet, dass der Wiederaufnahmegrund eine zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsache bzw. Beweismittel gewesen sein muss. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung des das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt…
…Bedeutung erlangt, berücksichtigt und ist fortan weder die Frist für Wiederaufnahmeanträge gem. § 304 BAO und damit weder der Eintritt der Verjährung noch die Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides in Bezug auf die Befristung von Relevanz (Martin Vock, Die Neufassung des § 295 Abs. 4 BAO…
…sowie einer Nachschau betreffend 1-9/2014 wurden im Wesentlichen folgende Feststellungen getroffen: "Tz.1 Schätzung § 184 BAO 2011 - 2013 und 01-09/2014 Schätzung gem. § 184 BAO für 2011-2013 und 01-09/2014 Die Aufzeichnungen sind teilweise mangelhaft, die Grund- und Hilfsaufzeichnungen fehlen…
… 304 BAO eine Gesetzesänderung vorgenommen dahingehend, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht wie bisher nur bis zum Eintritt der Verjährung, sondern auch innerhalb von 3 Jahren ab der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides möglich ist.“ Mit Schreiben vom 29.10.2018 beantragte…
…damit begründet, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur innerhalb der Verjährungsfrist möglich sei, beziehungsweise der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor Eintritt der Verjährungsfrist eingebracht oder innerhalb von drei Jahren ab Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides beantragt oder durchgeführt werden müsse. Da…
…aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Beim Neuerungstatbestand kommt es darauf an, dass die neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel im geschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind; eine Geltendmachung seitens der Partei oder der Behörde in einem anderen…