…beigefügten Datenblatt der Sozialversicherungsanstalt zu entnehmen. Sie sei seit dem 11.09.2001 [vom Bf] geschieden, lebe jedoch seit 01.10.2014 mit ihm in einer aufrechten Partnerschaft im eheähnlichen Haushalt in Heimatadresse-des-Bf. Dem erwähnten Versicherungsauszug ist zu entnehmen, dass die jetzige Lebenspartnerin …
…und wo sie ihren Lebenspartner kennengelernt hat. Ihr Mann arbeitet ebenfalls selbständig in Brno in der Tschechischen Republik. Mit diesem lebt Sie gemeinsam mit ihrer am TT.08.2017 geborenen Tochter am gemeinsamen Familienwohnsitz in der Tschechischen Republik. Dass der Familienwohnsitz außerhalb von Österreich liegt…
…obwohl dies aufgrund der Tätigkeit des Bf anzunehmen wäre. Ferner ist es unbeachtlich, ob die Miete für die Wohnung am Familienwohnsitz der Lebenspartner zur Gänze oder ob die Bf tatsächlich im Veranlagungsjahr einen Beitrag für diese Mietzahlungen geleistet hat, zumal der Bf zweifelsfrei Kosten für…
…4 EStG am Familienwohnsitz bezieht, wobei aus einer Einkunftsquelle Verluste und aus der anderen Einkunftsquelle Gewinne erwirtschaftet werden. Dies trifft sowohl auf das beschwerdegegenständliche Jahr, als auch auf das dem beschwerdegegenständlichen Zeitraum vorangegangene Jahr zu. Bereits im nachfolgenden Jahr (2013) erzielte die Lebenspartnerin aus beiden…
…Haushalt führen, die stärkste persönliche Beziehung in der Regel zu dem Ort, an dem sie mit ihrer Familie leben. Bei gemeinsamer Haushaltsführung ist somit der Familienwohnsitz von ausschlaggebender Bedeutung. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen kann auch dann an diesem Ort/in diesem Land liegen, wenn die…
…§ 186 ABGB eine persönliche Beziehung einschließlich persönlichem Kontakt zu pflegen und gebe es keine Rechtsnorm, wonach der FB-Anspruch von der Ehe der Lebenspartner abhänge. Für Zwecke der Verordnung Nr. 883/2004 werde unter Art. 1 zum Begriff des Familienangehörigen auf das die betreffende Leistung…
…alleinstehend. Herr KT Hubert, hat sich erst mit 17. Februar 2020 mit Nebenwohnsitz bei Ihnen angemeldet. Die Hauptvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Kosten für doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten ist die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes. Herr KT ist lt. Lohnausweis in Deutschland beschäftigt. Eine…
…Beschwerdefall für das Jahr 2013 tatsächlich ein gemeinsamer Familienwohnsitz in Adresse bestanden hat. Außerdem war die Verlegung dieses Wohnsitzes für den Bf. aus dem im Verfahren vorgebrachten Gründen unzumutbar. Ebenso lagen steuerlich relevante Einkünfte seiner Lebenspartnerin vor. Der festgestellte Sachverhalt ergab sich aus den wesentlichen…
…dem 1. Januar 2023 ihr bestehendes Urlaubsguthaben konsumieren würde. In einem zum Vorlageantrag ergänzenden Schreiben vom 13. November 2024 brachte die Beschwerdeführerin noch ein vom Lebenspartner der Beschwerdeführerin (***11*** ***12***) unterschriebenes Dokument bei, in welchem dieser erklärte mit dieser seit 2015 gemeinsam zu leben. Er…
…durchschnittlich zweimal in der Woche zwischen seinem Familienwohnsitz und seiner Arbeitsstätte in [W] gependelt. Für diese Fahrten hat unser Mandant seinen PKW verwendet, wobei er die meiste Zeit diese Wegstrecken allein zurücklegen musste. Wenn es möglich war - was selten vorkam - ist sein Lebenspartner in jener…
…Wien mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet. Dass vor oder nach diesem Zeitpunkt ein mit seinem Lebenspartner bestehender gemeinsamer Familienwohnsitz in Russland im Beschwerdezeitraum bestanden hat, kann nicht festgestellt werden. Ebenso wenig kann festgestellt werden, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen seit 1. März 2013 nicht in Österreich…
…die Trennung zwischen Familienwohnsitz und Beschäftigungswohnsitz gewesen sei, zeige sich nunmehr in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort sei der Beschäftigungswohnsitz in unmittelbarer Entfernung zum Beschäftigungsort und bei einer 65 bis 70 Stunden Arbeitswoche zeigten sich wesentlich größere körperliche Zerfallserscheinungen. Der Lebenspartner seiner Tochter sei…
…gekündigt. Frau Mag. L. verdiene als HAK-Professorin in Wels weit mehr als € 6.000,00 pro Jahr, sodass dies auch der zweite Grund sei, warum eine Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar sei. Außer Zweifel stehe, dass eine Lebensgemeinschaft zwischen dem Bf. und Frau Mag…
…30. Der Familienwohnsitz des Bf. in Ungarn ist rund 600 km vom inländischen Wohnsitz entfernt. Eine tägliche Rückkehr konnte dem Bf. in den beschwerdegegenständlichen Jahren daher nicht zugemutet werden. Erwerbstätigkeit des anderen Ehe- oder Lebenspartner 31. Eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes zum Ort der…
…Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Lebenshaltungskosten in Tschechien geringer sind als in Österreich, fällt der Beitrag der Lebenspartnerin zum Familieneinkommen deutlich ins Gewicht. Daraus ließ sich die Feststellung ableiten, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich nicht zumutbar war. 2.3. Familienheimfahrten Der Bf…
…Familienwohnsitz Aufwendungen entstanden seien und ob dieser diese auch getragen habe. Weiters gab das Finanzamt dem Bf. in diesem Vorhalt bekannt, dass er in dessen Vorhaltsbeantwortung vom 14.02.2017 behauptet habe, zweimal pro Woche zwischen Linz und Wien gependelt zu sein. Bei Durchsicht der…
…ist **drittländischer** Staatsbürger. Der Familienwohnsitz befindet sich seit 17.5.2000 in **Adresse5** (laut FON-Antrag vom 1.4.2022). Im Wintersemester 2015/2016 und im Sommersemester 2016 war Herr Bf. als außerordentlich Studierender an der ***8*** ***3***. Ab dem Wintersemester 2016/2017 wird das…
…Einkünfte der Lebenspartnerin des Bf. betragen 35% des gemeinsamen Brutto-Familieneinkommens und sind sohin von wirtschaftlicher Bedeutung und von erheblichem objektivem Gewicht (vgl. VwGH 20.04.2004, 2003/13/0154). Es ist dem Bf. daher keine private Veranlassung bei der dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb…
…des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen zur Feststellung des Grades der Behinderung des Bf vom 5.11.2016, sowie aus einer Einsicht in das elektronische Verfahren Familienbeihilfeninformation, ferner aus Abfragen im AIX (betreffend die Einkünfte der Lebenspartnerin des Bf) und des ÖAMTC-Routenplaners und des…
…dass sie in den Jahren 2016 und 2017 den Haushalt mit ihrem Lebenspartner Person_A in Ort_B und mit ihrem Vater Name_Vater in Ort-A gehabt habe. Zum Vorwurf, die Abgabenbehörde habe die Ausführungen der Beschwerdeführerin falsch verstanden und falsch wiedergegeben (Stichwort: Haushaltsführung)…