IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B C, zuvor Adresse_Österreich, nunmehr Adresse_Österreich_neu, vom 9.7.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, 1030 Wien…
(4) Erzielen die betreffenden Träger keine Einigung, so können die zuständigen Behörden frühestens einen Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem der Träger, der das Dokument erhalten hat, sein Ersuchen vorgebracht hat, die Verwaltungskommission anrufen. Die Verwaltungskommission bemüht sich binnen sechs Monaten nach ihrer Befassung um…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***-***3***, ***4***, ***5***, vom 27. März 2023, Postaufgabe 29. März 2023, gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 20. März 2023, OB 16 ***6***, mit welchem…
…eine Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgt. Dient der Lehrgang ausschließlich der Weiterbildung in einem bereits erlernten Beruf, liegt eine Berufsfortbildung vor, die nicht in einer Fachschule erfolgt und somit keinen Familienbeihilfenanspruch vermittelt (16.6. FLAG-Rl.; BFG vom 29.10.2014, RV/7102083/2014). …
…S.d. FLAG 1967 ein Drittland, nicht aber ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union (bzw. ein Staat des EWR oder die Schweiz) anzusehen (siehe auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", UFS Journal 2011, 371; BFG 15.10.2015, RV/7105434…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin NN in der Beschwerdesache BP, A-EU, über die Beschwerde vom 25. Jänner 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 22. Dezember 2015 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe (KG…
… 106a Abs. 1 EStG 1988. Haushaltszugehörigkeit der Kinder § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 stellt den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich auf die Haushaltszugehörigkeit mit einem Kind ab und nur subsidiär (§ 2 Abs. 2 Satz 2 FLAG 1967) darauf, welche Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend…
…ausgehen würde, wäre dieser, durch die nicht nur vorübergehende Abwesenheit von der gemeinsamen Wohnung durch den Schulbesuch, aufgehoben worden. Somit scheidet ein Familienbeihilfenanspruch aufgrund der Haushaltszugehörigkeit aus. Denkbar wäre noch ein Anspruch aufgrund der überwiegenden Unterhaltstragung. Leider machte der Bf., trotz Vorhalts diesbezüglich, keine Angaben…
…Universität in Wohnraumnähe ausgewählt" werde, ist zwar zutreffend. Es möge aber dargelegt werden, ob und bejahendenfalls warum diese Auffassung in Bezug auf den Familienbeihilfeanspruch und den objektiv frühestmöglichen Studienbeginn in Einklang mit den Ausführungen im Erkenntnis VwGH 29. 6. 2020, Ro 2018/16/0048 steht…
…als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. VwGH 26.01.2012, 2012/16/0008 unter Hinweis auf Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371). Lassen objektive Gesichtspunkte erkennen, dass ein Aufenthalt nicht nur vorübergehend währen wird…
…daher Österreich ausschließlich zur Erbringung von Familienleistungen zuständig und somit jedenfalls zur (ungekürzten) Auszahlung von Familienleistungen verpflichtet, falls nach österreichischen Recht in Verbindung mit dem Unionsrecht ein Familienbeihilfeanspruch besteht. Dies ist hier unstrittig der Fall. Keine Kürzung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ab Oktober 2020 Unabhängig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, vom 12.3.2015, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 2/20/21/22, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 23.2.2015, mit welchem der Antrag…
…Ausdruck vom 29.12.2015 von help.gv.at betreffend Familienbeihilfe für Studierende ("Seite 7") mit folgenden Anmerkungen: [Grafik] Überprüfung des Familienbeihilfeanspruchs Wie aus den vom Finanzamt übermittelten Fragebögen betreffend Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe vom 31.5.2013 und vom 31.7.2013 hervorgeht…
…als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. VwGH 26.01.2012, 2012/16/0008 unter Hinweis auf Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371). Lassen objektive Gesichtspunkte erkennen, dass ein Aufenthalt nicht nur vorübergehend währen wird…
…Es ist daher Österreich ausschließlich zur Erbringung von Familienleistungen zuständig und somit jedenfalls zur (ungekürzten) Auszahlung von Familienleistungen verpflichtet, falls nach österreichischen Recht in Verbindung mit dem Unionsrecht ein Familienbeihilfeanspruch besteht. Dies ist hier unstrittig der Fall. Keine Kürzung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag Unabhängig davon…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Adresse1 , über die Beschwerde vom 07.06.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 30.04.2015, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für Jänner 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des Ing. ***1*** ***2*** ***3***, ***4***, ***5***, vom 2.5.2022 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 4.4.2022, mit welchem zu Unrecht bezogene Beträge an…
…des Finanzamtes erscheint — unter Hinweis auf die umseitig angeführten gesetzlichen Bestimmungen — die Haushaltszugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter nicht aufgehoben, weshalb ein allfälliger Familienbeihilfenanspruch für Ihre Person zu verneinen ist. Die Beschwerde war als unbegründet abzuweisen. Die Beschwerdevorentscheidung wurde dem Bf am 12. 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde der Jaqueline R*****, *****Adresse*****, vom 24. 7. 2014 gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom…
Konkret ist für jedes einzelne Monat darzustellen, ob bzw. welche Kurse besucht wurden und wie hoch einerseits die jeweilige Kurszeit (Präsenz, Online) und andererseits die jeweilige Vor- und Nachbereitungszeit zu Hause war. Zusätzlich werden Sie gebeten darzulegen, ob und wann etwaige diesbezügliche Prüfungen abgelegt wurden…