…gewertet. Es war von einer untergeordneten, fallweisen (gelegentlichen) Beschäftigung des Bfs. in Ö. im geringen zeitlichen Umfange auszugehen. Damit fehlt aber der Anknüpfungspunkt für Österreich (siehe dazu die zitierte EUGH-Rechtsprechung). Zu den persönlichen Wohnverhältnissen: Trotz der im Verfahren im ZMR lt. Meldegesetz aufscheinenden Meldungen …
…bzw. seiner Tochter mit bloßer Indizwirkung in Österreich vor. Die Beziehungen zu Freunden, Bekannten und die teilweisen Kontakte zu seinem Bruder oder Schwager bei den fallweisen Nächtigungen in Österreich kommen daher gegenüber den familiären persönlichen Beziehungen im Heimatland A geringere Bedeutung zu. Nach allgemeinem Erfahrungsgut…
…wenn keine Anmeldebescheinigung meiner Gattin vorläge, wäre das kein legaler Grund für die Ablehnung meines Antrages auf Zuerkennung der Familienbeihilfe. In seiner ständigen Rechtsprechung hat der EuGH den Begriff des Arbeitnehmers iZm Tätigkeiten, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet…
…unterstellen können, dass die Häufigkeit und das Ausmaß der Beschäftigung einer Haushaltshilfe weitgehend proportional zur Höhe des verfügbaren Nettoeinkommens bzw des vorhandenen Vermögens zunimmt. Angesichts der für das Jahr 2021 verfügbaren statistischen Daten betreffend die Höhe der Nettohaushaltseinkommen in Österreich kann es somit gem § 167…
…auch zusammen nur einen so geringen zeitlichen Umfang haben und aus denen eine so geringe Bezahlung resultierte, dass sich auch diese Tätigkeiten zusammen als vollständig untergeordnet und unwesentlich darstellen. Die von der Bf. ausgeübten geringfügigen Tätigkeiten waren demnach nicht als Beschäftigungen im Sinne der VO…
…schweizerischem Arbeitsort das österreichische Besteuerungsrecht nicht mehr davon abhängt, dass die betreffenden Arbeitnehmer den Grenzgängerstatus besitzen". Bei den Einkünften des Bf. aus nichtselbständiger Arbeit handelte es sich um Einkünfte aus öffentlichen Kassen. Hinsichtlich der - laut eigenen Angaben - vornehmlich (zeitlich überwiegend) in Österreich ausgeübten Tätigkeit als…
…schweizerischem Arbeitsort das österreichische Besteuerungsrecht nicht mehr davon abhängt, dass die betreffenden Arbeitnehmer den Grenzgängerstatus besitzen". Bei den Einkünften des Bf. aus nichtselbständiger Arbeit handelte es sich um Einkünfte aus öffentlichen Kassen. Hinsichtlich der - laut eigenen Angaben - vornehmlich (zeitlich überwiegend) in Österreich ausgeübten Tätigkeit als…
…wenn überhaupt nur in geringem Umfang Material beinhaltet hätte. Lediglich gegenüber dem Kunden ***12*** wäre Material in Rechnung gestellt worden. Die im Laufe des Prüf- bzw. Rechtsmittelverfahrens dazu vorgebrachten Beispiele würden wohl erkennen lassen, dass Werkaufträge vorgelegen wären, was aber gar nicht in Frage gestellt…
…nicht in jenem Umfang, der für das Auftragsvolumen regelmäßig erforderlich ist, und zusätzlicher Personalbedarf mit Werkvertragsnehmern abgedeckt wird (UFS 14. 12. 2010, RV/0780-W/09). Die erbrachten Tätigkeiten, die anderen Arbeitern deren Arbeit erleichtern, oder diese anderen Arbeiter von Hilfstätigkeiten entlasten, oder nur geringer…
…die Aufnahme eines zeitlich eindeutig untergeordneten Fachteiles in einen Betriebsausflug gewesen sein. Die Frage eines geldwerten Vorteiles aus dem Dienstverhältnis wurde im Veranlagungsverfahren nicht behandelt und daher ist der Sachverhalt dazu nicht bekannt. Im Hinblick auf die eingetretene Verfahrensdauer und die relativ geringe Höhe allfälliger…
…den externen Befundern wurden keine schriftlichen Verträge abgeschlossen. Die externen Befunder hatten keine zeitlichen Vorgaben (von der Bf), sondern haben die Befunde dann - und auch in dem (zeitlichen) Umfang - erstellt, wenn es in ihren (eigenen) Zeitplan gepasst hat. Den externen Befundern wurden von der Bf…
…Beschäftigungsbewilligung erteilt. Dies geht mit dessen ab Sept.2014 beim FA erfassten Einkünften konform, die ausschließlich Lohnbezüge umfassen (bis 4/2016 mehrere, jeweils kurzfristige Beschäftigungen mit zeitlichen Unterbrechungen für den Dienstgeber F.I., der wie der Bf, bis 2011 als Subunternehmer für Frau M. tätig…
…zum damaligen Zeitpunkt nicht mit der beruflichen Stellung des Bf. als Mitglied der Finanzprokuratur vereinbaren ließ. Mit Pensionsantritt am 1. Dezember 2011 wurde diese Tätigkeit in zeitlich lediglich reduziertem Umfang wiederaufgenommen, da zeitgleich mit Pensionsantritt mit einer weiteren Tätigkeit des Bf. als Rechtsanwaltskonzipient begonnen wurde…
…unselbständigen Beschäftigung zu besteuern, wird von der Finanzstrafbehörde als Steuerhinterziehung gesehen und eine Strafe in der zum Vergleich der Höhe des nicht eingetretenen Schadens einerseits und meines geringen Einkommen andererseits in der subjektiv und objektiv exorbitanten Höhe von EUR 6.500,00 verhängt - dies in…
…Gesamtmobilität - Gangbild: Er kommt in Begleitung der Eltern, selbstständig gehend zu Untersuchung, trägt normales Schuhwerk, das Barfußgangbild unauffällig, die Schrittlänge seitengleich, keine Abrollstörung, Zehenspitzenstand, Fersenstand, Einbeinstand, Kniebeuge, Nacken- und Schürzengriff problemlos, selbstständiges An- und Auskleiden im Stehen möglich. Psycho(patho)logischer Status: Örtlich, räumlich, zeitlich…
…ausschließlich in Österreich und umfasst das (gesamte) Bundesland Oberösterreich, sowie Teile des Bundeslandes Salzburg, u. zw. die (politischen) Bezirke Salzburg bzw. Salzburg-Umgebung; Hallein, sowie bestimmte (nach Postleitzahlen festgelegte) Teile der Bezirke Sankt Johann/Pongau und Zell/See . Daneben führt der Bf. vertretungs- bzw. fallweise…
…das Nichterreichen von 6000 km Privatfahrten nicht eindeutig feststeht. Auch die geringe Kilometerleistung beim Familien KFZ ist in die Beurteilung einzubeziehen. Die Verordnung verlangt zwar nicht ausdrücklich ein Fahrtenbuch als Nachweis der nicht beruflich veranlassten Fahrten, dennoch wird ein Nachweis üblicherweise durch ein ordnungsgemäß geführtes…
…bis 2007 übergeben. 1) Beschäftigung als Arbeiter bei C. GmbH 7.5.2001 bis 27.9.2009 Arbeiter bei C. GmbH Beschäftigung als LKW-Fahrer Umfang der Tätigkeit, ca. 60 Stunden in der Woche Tätigkeit in Österreich, vorwiegend Österreich, vereinzelt in die BRD (Tagestouren) 2…
…auf Grund seiner Beschäftigung als LKW- Fahrer eines Transportunternehmens für Mineralölprodukte, der in Österreich und in der BRD tätig war und bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 60 Stunden auch nicht erbringen konnte. Von einer Erhöhung der Einnahmen durch einen weiteren, zeitlich noch intensiveren…
…Angebotes großer Korbwaren) entsprechen. Jedoch sei eine (eher geringfügige) Änderung der Produktpalette im Laufe von 14 Jahren nicht als Maßnahme zur Strukturveränderung des Unternehmens anzusehen. ad) übrige Werbemaßnahmen: Diese seien in nur sehr geringen, verteilt über mehrere Jahre, Umfang getätigt worden, sodass sie nicht geeignet…