…bestehen - anwesend waren, ändert nichts an der Qualifizierung der Veranstaltung. Weiters ist der Umstand, dass ***1***-Werke Fahnen aufgehängt sind und auf der Menükarte das Firmenlogo erscheint sowie ein Cocktail gereicht wird, der von der Beschwerdeführerin produzierte Essenzen enthält kein ausreichender Beweis dafür, dass es…
…bestehen - anwesend waren, ändert nichts an der Qualifizierung der Veranstaltung. Weiters ist der Umstand, dass Name-Werke Fahnen aufgehängt sind und auf der Menükarte das Firmenlogo erscheint sowie ein Cocktail gereicht wird, der von der Beschwerdeführerin produzierte Essenzen enthält kein ausreichender Beweis dafür, dass es…
…2002 von der Beschwerdeführerin mit einem weiteren Gesellschafter (FN 121212) errichtet. Die Beschwerdeführerin vertrat als Geschäftsführerin die Gesellschaft selbständig vertretungsbefugt nach außen. Gegenstand des Unternehmens waren die Herstellung von Fahnen, das Bedrucken von Textilien, sowie deren Vertrieb und der Handel mit Waren aller Art (Gesellschaftsvertrag…
… P: Ja. Beides wird vorgelegt. c. Welche Werbemaßnahmen wurden im Zuge der Veranstaltung gesetzt? P: Fahnen und Banner wurden aufgehängt. Wir werden bei der Firma ***48*** nachfragen, ob es Fotos von der Veranstaltung gibt. 15. Flutlichtanlage: Laut den vorliegenden Unterlagen wurde die Flutlichtanlage bereits im…
…Lametta, farbige Kugeln, Tiere und andere Figuren, etc.), Verzierungen für Kuchen, die mit einem bestimmten Fest in Verbindung stehen (z.B. Tiere, Fahnen). 2) Gegenstände, die nach herkömmlichem Brauch in der Weihnachtszeit/Adventzeit verwendet werden, z.B. künstliche Weihnachtsbäume, Krippen, Krippenfiguren und -tiere, Engel, Weihnachts…
…nicht an der Adresse am Google Street View-Ausdruck, der von der belangten Behörde vorgelegt worden war, übernommen worden. An der Übergabeadresse seien weder Fahnen angebracht gewesen, noch ein Autoreifen als Werbesymbol, noch ein Firmenschild vorhanden gewesen. Der Verkäufer sei etwa 35 Jahre alt gewesen…
…dabei um Werbeleistungen, die bestehen in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art. Zu den "Flächen jeder Art" zählen insbesondere Gebäudeflächen, Plakatständer, sonstige Textilflächen (Fahnen, Transparente jeder Art). Unter "jegliche Nutzung" fällt das Bekleben der Fläche, der Aufdruck auf der Fläche, das Montieren von…
…dabei um Werbeleistungen, die bestehen in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art. Zu den "Flächen jeder Art" zählen insbesondere Gebäudeflächen, Plakatständer, sonstige Textilflächen (Fahnen, Transparente jeder Art). Unter "jegliche Nutzung" fallt das Bekleben der Fläche, der Aufdruck auf der Fläche, das Montieren von…
…dabei um Werbeleistungen, die bestehen in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art. Zu den "Flächen jeder Art" zählen insbesondere Gebäudeflächen, Plakatständer, sonstige Textilflächen (Fahnen, Transparente jeder Art). Unter "jegliche Nutzung" fällt das Bekleben der Fläche, der Aufdruck auf der Fläche, das Montieren von…
…dabei um Werbeleistungen, die bestehen in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art. Zu den "Flächen jeder Art" zählen insbesondere Gebäudeflächen, Plakatständer, sonstige Textilflächen (Fahnen, Transparente jeder Art). Unter "jegliche Nutzung" fällt das Bekleben der Fläche, der Aufdruck auf der Fläche, das Montieren von…
…dabei um Werbeleistungen, die bestehen in jeglicher Nutzung von Flächen und Räumen jeder Art. Zu den "Flächen jeder Art" zählen insbesondere Gebäudeflächen, Plakatständer, sonstige Textilflächen (Fahnen, Transparente jeder Art). Unter "jegliche Nutzung" fallt das Bekleben der Fläche, der Aufdruck auf der Fläche, das Montieren von…
…entsprechende Produktinformationen als Folder aufgelegt. Ebenso wurden auf den reservierten Tischen im VIP-Zelt Werbefolder, Fahnen und Tischkarten mit dem X-Logo aufgelegt. Der Beschwerdeführer vertreibt mit seiner Agentur ausschließlich Xprodukte. Es sei sohin für die weitere Entwicklung der Agentur unerlässlich, auch mit eigenen Mitteln…
…als Sponsorflächen Overalle, Sturzhelm, die Kart-Schürze und die Teambox verwendet werden könnten (Laut Punkt 2.2.14 ist das Verwenden und Platzieren von Aufklebern, Logos, Banner, Fahnen im Rennstreckenbereich, Boxen- bzw. Paddcok Club, Team-Lounge-Bereich, sowie am Personal des Veranstalters untersagt. Laut Punkt…
…Möglichkeit für die Platzierung von Werbemitteln im Eingangsbereich, der Einsatz von eigenen Eventhostessen und Racinas zur Verteilung von Flyern und zur Fahnenwerbung und der Zutritt eines eigenen Fotografen erlaubt wird. Zum Inhalt und Ablauf der Abendveranstaltung und wo, in welchem Umfang und insbesondere welche Werbemittel…
…neueste technische Errungenschaften im Telekommunkationssektor wahr genommen wurden. Außer Streit steht, dass das Unternehmen mit deren Markenbezeichnung mit Plakaten, Fahnen, Flyer und dergleichen präsentiert wurde. Die Angaben zur Kundenstruktur ergeben sich aus den vom Bf. übermittelten Umsatzlisten. Sowohl aus der zusammengefassten Darstellung des Gerichtes (Beilage…
…Honorare für Modelbegleitung und Abendunterhaltung), an dem der Bf. selbst, einige Mitarbeiter und Kunden teilnehmen. Darüberhinaus wurden im Rahmen dieses Veranstaltungen die eingeräumten Möglichkeiten für die Platzierung von Werbemitteln (wie Fahnen, Flyer, Transparente, etc. ) genutzt und entsprechende Aufwendungen getätigt (siehe dazu Tabelle Seite 57 bzw…
…der Gebrauchsabgabe. Es habe zwar eine Baustelle gegeben, der Bf hätte jedoch keine Lagerfläche benötigt. Der Bauzaun sei glaublich knapp vor dem 04.08.2021 aufgestellt worden. Das Baumaterial sei auf dem Grundstück - ein Fahnengrundstück - gelagert worden. Weil das Grundstück so schmal war, sei für…
…2 C und 2 D (Liegenschaftsanteile verbunden mit einem ausschließlichem Benützungsrecht am jeweiligen "Bauplatz") sowie das Grundstück ***xxxx*** ("Fahnengrundstück") an die ***X*** (***FN***). Ebenfalls am 12.7.2010 verkaufte Frau ***V*** 3 "Bauplätze" (Liegenschaftsanteile verbunden mit einem ausschließlichem Benützungsrecht am jeweiligen Bauplatz) an ***D*** (Bauplatz…
…***1*** ("Fahnengrundstück") an die ***X*** (***FN***). Ebenfalls am 12.7.2010 verkaufte Frau ***V*** 3 "Bauplätze" (Liegenschaftsanteile verbunden mit einem ausschließlichem Benützungsrecht am jeweiligen Bauplatz) an ***4*** (Bauplatz 3 F) ***9*** (Bauplatz 3 E) und ***10*** und ***11*** (Bauplatz 1 B). Die weiteren "Bauplätze" (Liegenschaftsanteile…
…vorbei verläuft, sodass es losgelöst von diesem Grundstück betrachtet auch schon aufgrund seiner Fläche und Anordnung (Fahnengrundstück) keinesfalls mehr wert sein kann als die angeführten Grundstücke. Unter Verweis auf die bisherigen Ausführungen des Finanzamtes im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung unter der Tz. 3…