…von EUR 35.000,- für Mieteinkünfte wird hinzugerechnet. Das sind ca. 30 % des geschätzten Umsatzes. Dieser wurde analog zu den Vorjahren aufgrund des Prüfungsberichtes vom 03.08.2009 hochgerechnet. In der Vorhaltsbeantwortung vom 23.03.2017, eingelangt am 21.04.2017, wurden die Bücher und…
…Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen." In den angefochtenen Körperschaftsteuerbescheiden wurden gemäß § 184 BAO die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Jahre 2010 und 2011 geschätzt. Bei der Globalschätzung wurden die von der Bf. erzielten Vermietungseinkünfte nach den von der Bf. erklärten Ergebnissen der Vorjahre und…
…haben Abgabepflichtige und die zur Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben verpflichtende Personen jene Aufzeichnungen zu führen, die nach Maßgabe der einzelnen Abgabenvorschriften zur Erfassung der abgabepflichtigen Tatbestände dienen. Gemäß Abs. 2 haben Abgabepflichtige, soweit sie weder nach § 124 oder § 125 zur Führung von Büchern verpflichtet…
…bzw. Belegsammlung sei von Prüfungsbeginn (17. Dezember 2018) an, sohin seit knapp vier Jahren und trotz zwischenzeitlichem, zweimaligem Wechsel der steuerlichen Vertretung, nicht vorgelegt worden. Zahlreiche abverlangte Belege seien auch im Beschwerdeverfahren nicht vorgelegt worden. Da den Voraussetzungen zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen gemäß …
…Außenprüfungsorgan ergänzend, dass vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen in diesem Zusammenhang bedeute, dass der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges, sondern auch ein klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umstände zu verschaffen wären. Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen wurde ausgeführt, Aufzeichnungen seien alles, was…
…BAO normiert, dass die Abgabepflichtigen Aufzeichnungen zu führen haben, die nach Maßgabe der Abgabenvorschriften zur Erfassung der abgabepflichtigen Tatbestände dienen. Insbesondere haben Abgabepflichtige, soweit sie wieder nach den §§ 124 oder 125 BAO zur Führung von Büchern verpflichtet sind, noch ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher führen, insoweit…
…aufzuzeichnen und zum Ende eines jeden Jahres zusammenzurechnen. Die nach § 126 BAO zu führenden Aufzeichnungen unterliegen den Vorschriften des § 131 BAO (vgl. Stoll, BAO, 1434, und Ritz, BAO4, § 131 Tz 5). Soweit nach den §§ 124 oder 125 BAO eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht…
…die Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die fristgerechte Einreichung von (vollständigen) Abgabenerklärungen und die Beachtung des § 78 Abs. 3 EStG 1988. Liquidatoren einer GmbH sind ebenso zur Vertretung juristischer Personen berufene Personen nach § 80 BAO und haften demnach - wie die Geschäftsführer - neben den durch sie…
…und es sollen auch solche Veränderungen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit ungewiss lässt, ob sie bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später vorgenommen worden sind. b) Werden zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen oder bei der Erfassung der Geschäftsvorfälle Datenträger verwendet, sollen Eintragungen oder Aufzeichnungen…
…kann ein Verstoß gegen § 131 Abs. 3 BAO keinen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit der Führung von Büchern und Aufzeichnungen haben. Als Buchungsbelege für die Tageslosungen wurde der Finanzbericht verwendet. Die Buchhalterin hat die täglichen Erlöse mit den jeweiligen Monatsberichten abgestimmt. Bei der Verbuchung des Umsatzes…
…anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet ist, hat diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen. § 125. (1) Soweit sich eine Verpflichtung zur Buchführung nicht schon aus § 124 ergibt, sind Unternehmer für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder…
…2 das Vorliegen von Liebhaberei zu prüfen. Abschnitt II - Umsatzsteuer § 7 Ergehen Bescheide gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig, weil zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich ist, dass Liebhaberei vorliegt, so berührt dies nicht die Verpflichtung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen." Untersuchungsgegenstand ist jedes selbständige…
…bei jedem, der zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen oder zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet ist, diese jederzeit alle für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse prüfen kann. Im Zuge der Ermittlungen wurden die Brüder um Auskunft ersucht, die…
…betragen hätten, wovon an Glücksspielabgaben und sonstigen Steuern EUR 566.257,000,00 an den Bund abzuliefern gewesen wären. B.9.4.) Da die BF keinerlei Spieleinsätze vereinnahme, bestehe auch keine Pflicht gemäß §§ 124f BAO zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen über solche Einnahmen. Dementsprechend…
…ungewiss, aber wahrscheinlich ist, dass Liebhaberei vorliegt, so berührt dies nicht die Verpflichtung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen." Bestehen hinsichtlich der Erwartung eines positiven Gesamtüberschusses Zweifel, so ist die Gewinnaussicht anhand einer realitätsnahen, schon bekannte Echtdaten abgelaufener Betätigungszeiträume berücksichtigenden Prognoserechnung zu dokumentieren (Doralt, aaO…
…Änderungen der Aufzeichnungspflichten durch Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 und Barbewegungs-VO, ÖStZ 2007, 345). Diese Verletzung der Mitwirkungspflicht ist sowohl im verwaltungsbehördlichen als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren dokumentiert. Damit liegt schon aus diesem Grund keine dem § 163 Abs. 1 BAO entsprechene Führung von Büchern und Aufzeichnungen vor…
…und es sollen auch solche Veränderungen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit ungewiss lässt, ob sie bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später vorgenommen worden sind. b) Werden zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen oder bei der Erfassung der Geschäftsvorfälle Datenträger verwendet, sollen Eintragungen oder Aufzeichnungen…
…Gewerbeberechtigungen ist, ist beim Beschuldigten jedenfalls von der Kenntnis der bestehenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen auszugehen und lässt sich diesbezüglich auch die Wissentlichkeit bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldungen ableiten. Der Beschuldigte wusste aufgrund seiner Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer auch über die ordnungsgemäße Führung von Büchern und Aufzeichnungen Bescheid. Zur…
…1960 BlgNR 24. GP 55). Nur ein auf Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten gerichtetes Verhalten führt zur Haftung. Abgabenrechtliche Pflichten sind insb die Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die Einreichung von Abgabenerklärungen sowie die Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten (ErläutRV 1960 BlgNR 24. GP 55). Die Haftung nach § 9a…
(3) Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist; die vollständige und richtige Erfassung und Wiedergabe aller Geschäftsvorfälle soll durch entsprechende Einrichtungen gesichert werden. Wer Eintragungen in…