…Bf. Einbringungsmaßnahmen nahezu aussichtslos seien. Der Vertreter des Finanzamtes räumte ein, dass ihm die wirtschaftlich schwierige Lage dieser Firmen nunmehr bekannt sei und aus diesem Umstand die Forderungswertberichtigungen anzuerkennen seien. Ausgehend vom oben dargestellten Sachverhalt ist als erwiesen anzusehen, dass die von der Bf. geltend…
…dass ihr Gatte bereits Ende des Jahres 2007 Forderungen zufolge der späteren Insolvenz nicht begleichen würde können. Das Finanzamt legte die Beschwerde ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung dem BFG zur Entscheidung vor. In der Folge wurde die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin vom BFG aufgefordert Unterlagen vorzulegen…
…diese Abweisung im Wesentlichen damit, dass sich durch den Verzicht die Passiva verringerten, sodass zumindest eine objektive Werterhöhung eingetreten ist. Bemessungsgrundlage ist der Nennwert der Forderung, da es allein darauf ankommt, welchen Wert die Befreiung der Schuld für die Gesellschaft hat. Dieser Wert entspricht aber…
…Oktober 2025 über die Pfändung einer Geldforderung gemäß § 65 Abs. 1 Abgabenexekutionsordnung - AbgEO, mit dem sämtliche Forderungen des Bestraften aus Bankguthaben aller Art gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO inklusive Spareinlagen gepfändet wurden, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid - soweit er…
…ob der Forderungsverzicht der M-AG im Betrag von 109.321,46 € steuerpflichtig ist. Verfahrensablauf Erstbescheid Mit Bescheid vom 18.11.2020 setzte die Abgabenbehörde die Körperschaftsteuer (Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 149.05,21 €) erklärungsgemäß mit 35.936 € fest. Neuer Sachbescheid Nach…
…Mit Erkenntnis vom 26.05.2016, GZ. RV/7102505/2010, hat das Bundesfinanzgericht (BFG) einen Forderungsverzicht (= Verzicht auf eine Darlehensforderung) der Beschwerdeführerin (Bf) bei ihrem Dienstnehmer, Herrn ***1*** (DN), als Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs…
…mehr gemäß § 65 Abs 2 AbgEO wirksam mitgeteilt werden, dass die Republik Österreich an der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hätte. Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8.8.2023 hat die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde angeführt, dass das Insolvenzverfahren…
…mit einem Betrag in Höhe von [Betrag] (in Worten: Euro [Betrag]) aus der oben angeführten Forderung im Rang gegenüber sämtlichen anderen Gläubigern der [Beschwerdeführerin] bis zur Absenkung des negativen Eigenkapitals auf Null zurückzustehen. [Dem Gesellschafter/der Gesellschafterin] steht der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens ab…
…im gegenständlichen Fall, wie sie von der Betriebsprüfung angewendet worden sei nicht anwendbar. Es habe keinen Forderungsverzicht gegeben, da die Gesellschafter ihre Darlehen in eine Kapitalrücklage - somit in Gesellschaftsrechte zum 31.12.2014 rückwirkend mit Gesellschafterumlaufbeschluss vom 26.08.2015 umgewandelt hätten, damit in der…
…11) führte die Abgabenbehörde aus, dass mit Gesellschafterbeschluss vom 28.08.2015 die Darlehen der Gesellschafter rückwirkend zum 31.12.2014 in eine Kapitalrücklage eingelegt würden. Tatsächlich handle es sich um einen Forderungsverzicht, was beiden Seiten bewusst gewesen sei. Den austretenden Gesellschaftern sei die buchhalterische…
…Umgliederung im Jahresabschluss dar. An der Eigenschaft der nachrangigen Darlehen ändere sich dadurch nichts. Die Abgabenbehörde unterstelle im Zeitpunkt der Umgliederung der Gesellschafterdarlehen in eine nicht gebundene Kapitalrücklage einen betrieblich veranlassten Forderungsverzicht gemäß § 1444 ABGB auf die Rückzahlung der offenen nachrangigen Darlehen. Sie verkenne hierbei…
…erfolglosen Geschäftstätigkeit (Werbung mit Video-Walls) der Beschwerdeführerin hätten die Darlehen zunehmend an Wert für die Gesellschafter verloreb, was diese zur Wertberichtigung ihrer Forderungen berechtigt habe. Mit dem Verkauf der Video-Walls und der Einstellung der betrieblichen Tätigkeit im Jahr 2015 seien sie in der…
…in Aussicht, wenn ein negatives Eigenkapital iHv € 1,7 Mio übernommen wird. Aus diesem Grund sollten die [Beschwerdeführerin] und die ***X Privatstiftung*** abhängig von der Höhe ihrer gewährten Darlehen auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Bezogen auf den Gesamtdarlehensbetrag von € 2.100.000, …
…für den Fall einer Pauschalzahlung von 100.000,00 € bis spätestens 30.6.2015 auf die Restforderung zu verzichten, sodass damit keinerlei offene Forderung bestünde. Sofern bis 30.6.2015 diese Zahlung nicht geleistet wird, werden seitens der ***7*** ***8*** GmbH gerichtliche Einbringungsmaßnahmen eingeleitet…
…zu prüfen sei, ob die Forderung auf die die Bank verzichtet habe, einbringlich sei. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Da nicht festgestellt werden kann, dass die Forderung der Bank zum Zeitpunkt des Forderungsverzichts noch einbringlich war, ist der Beschwerde…
…zu prüfen sei, ob die Forderung auf die die Bank verzichtet habe, einbringlich sei. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Da nicht festgestellt werden kann, dass die Forderung der Bank zum Zeitpunkt des Forderungsverzichts noch einbringlich war, ist der Beschwerde…
…zu prüfen sei, ob die Forderung auf die die Bank verzichtet habe, einbringlich sei. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Da nicht festgestellt werden kann, dass die Forderung der Bank zum Zeitpunkt des Forderungsverzichts noch einbringlich war, ist der Beschwerde…
…zu prüfen sei, ob die Forderung auf die die Bank verzichtet habe, einbringlich sei. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe) Da nicht festgestellt werden kann, dass die Forderung der Bank zum Zeitpunkt des Forderungsverzichts noch einbringlich war, ist der Beschwerde…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Beschwerdeführerin (BF) einen Forderungsverzicht gegenüber ihrem Gruppenmitglied X gemäß § 8 Abs. 1 KStG 1988 steuerwirksam berücksichtigen kann, und zwar Euro 218.000,00 im…
…Vorhaltes vom 22. November 2016, wo die Bf. um Abgabe einer Stellungnahme zu dem in Rede stehenden Forderungsverzicht iHv EUR 59.500,00 ersucht wurde, wurden die im Zuge der Veranlagung ergangenen Bescheide betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 2015 vom 29. September 2016 gemäß § 299 Abs…