…wird festgestellt, dass mit der diagnostizierten Erkrankung der Tochter eine nach dem Gesetz relevante - dauernde Erwerbsunfähigkeit der Tochter besteht, diese jedoch nicht vor dem 18. bzw. 21. Lebensjahr eingetreten ist. "…Es liegt eine durch eine Chromosomenanomalie bedingte genetische Erkrankung seit Geburt vor. Es lässt…
…belangten Behörde (bB) vom 5. April 2023 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (Bf) auf Familienbeihilfe ab Jänner 2018 abgewiesen. Die bB begründete die Abweisung damit, dass vor dem 21. Lebensjahr keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit der Bf iSd § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) eingetreten…
…Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (dauernde Erwerbsunfähigkeit) unter Heranziehung der zusätzlichen Befunde und Atteste prüfen und ergänzen lassen und unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Befunde und Atteste einer Beweiswürdigung unterziehen, pürfen und ergänzen lassen, ob die dauernde Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr (bzw…
…ist, gelangte das Bundesfinanzgericht zur Auffassung, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. bzw. 25. Lebensjahr eingetreten ist, da der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise durch drei Gutachten des Sozialministeriumservice mit Juni 2007 festgestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war der Bf…
…die monatsweise Betrachtung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe der Monat Februar als Beginn des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden könne. Vermutungen der ehemaligen Sachwalterin in der Beschwerde und im Vorlageantrag, dass die Erkrankung schon vor dem 21. Lebensjahr vorgelegen haben müsse…
…Fragen dahingehend auf, dass er seit dem Jahr 2023 mit einer ***LAND*** verheiratet ist und ebendort seit Ende 2023 lebt. Zusätzlich bestätigte das Sozialministeriumservice mit Bescheinigungen vom 12.04.2024 und 26.04.2024, dass keine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr vorlag, woraufhin das Finanzamt…
…GdB liegt rückwirkend vor: ab VGA 4/2023 (Der Bf.) ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: NEIN Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: es bestand keine erwerbsunfähigkeit vor dem 21.Lebensjahr…
…20 Jahre alt. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit ist somit vor dem 21. Lebensjahr eingetreten. Dem Bf. stehen daher jedenfalls der Grundbetrag an Familienbeihilfe und der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe zu und zwar ab dem beantragen Zeitpunkt, somit ab Dezember 2016. Der angefochtene Bescheid spricht über den Zeitraum…
…oder sonstige Unterlagen, die darauf schließen lassen, dass die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit auf Grund der Erkrankung (Behinderung bereits vor dem 21. Lebensjahr (bzw. wenn sich der Antragsteller noch in schulischer Ausbildung befand, das 25. Lebensjahr) eingetreten ist (vgl. VwGH 20.11.2014, Ra 2014/16…
…gegen den Abweisungsbescheid wegen Verspätung erfolgte daher zu Unrecht. In weiterer Folge wurde vom Bundessozialamt am 23.09.2022 eine Bescheinigung erstellt, in der eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauernde Erwerbsfähigkeit des Bf. nicht bestätigt wird. Da somit im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen des …
…Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23. April 2020 wies das Finanzamt einen Antrag der Beschwerdeführerin (Bf.) auf Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages ab, weil in einem neuerlichen Gutachten des Sozialministeriumservice vom 13. Februar 2020 eine vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretene voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit…
…c FLAG 1967 eine dauernde Erwerbsunfähigkeit, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sein muss, besteht. Ein derartiger Anspruch besteht - hinsichtlich der Bezugsdauer ohne altersbedingte Grenzen - wenn das "Kind", neben dem Vorliegen anderer Voraussetzungen, wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen…
…erhöhten Familienbeihilfe erfüllt, muss die Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein und dies durch das Sozialministeriumsservice aufgrund der erstellten Sachverständigengutachten bescheinigt werden. Die Sachverständigen im Sozialministeriumservice ziehen bei ihrer Diagnoseerstellung bzw. um den Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit feststellen zu können, neben den…
…erhöhten Familienbeihilfe erfüllt, muss die Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein und dies durch das Sozialministeriumsservice aufgrund der erstellten Sachverständigengutachten bescheinigt werden. Die Sachverständigen im Sozialministeriumservice ziehen bei ihrer Diagnoseerstellung bzw. um den Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit feststellen zu können, neben den…
…er auch 100 % betragen. Allerdings ist bis zum 25. Lebensjahr auch § 2 Abs. 1 lit. h (§ 6 Abs. 2 lit. g) zu beachten. Besteht also keine vor dem 21. (25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag…
…Kindern, denen nicht schon aus anderen Gründen als aus dem Titel der Behinderung der Grundbetrag an Familienbeihilfe zusteht, der Grad der Behinderung ohne jede Bedeutung ist, und würde er auch 100 % betragen. Besteht also keine vor dem 21. (25 bzw. 27.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit…
…dem Sozialministeriumservice bislang nicht vorliegende Urkunden bestätigt. Wäre C bereits ab April 2008 infolge ihrer Erkrankung voraussichtlich dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wäre die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres von C eingetreten. Die bisher vorliegenden Gutachten des…
…der Hochschule Lehrenden über die Ernsthaftigkeit des Studiums eingeholt werden. Lag eine Berufsausbildung vor, dann wurde diese nach der Aktenlage mit Ende September 2011 beendet, also nach Eintritt der voraussichtlichen dauernden Erwerbsunfähigkeit mit spätestens August 2011 nach den bisher vorliegenden Gutachten des Sozialministeriumservice. Für C…
…die Erkrankung bei Herrn E. bereits vor dem 21. Lebensjahr begann. Dennoch konnte er eine Lehre abschließen und war auch immer wieder berufstätig, er hat daher auch einen Anspruch auf Rehabgeld/I-Pension erlangt. Entscheidend ist der Beginn der DAUERHAFTEN Erwerbsunfähigkeit. Hierzu wurde im 2…
…unbegründet abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt nach Wiedergabe des einschlägigen Gesetzestextes aus, dass laut Gutachten vom Sozialministeriumservice vom 20.12.2018 die dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr nicht bestätigt worden sei. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag sei daher nicht gegeben. 5. Im…