…weil dem Bf. vom Bundessozialamt in der Mitteilung vom 02.02.2022 eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht bescheinigt worden war. In der Folge brachte der Bf. einen weiteren (Eigen)Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrags zur Familienbeihilfe (Beih3) sowie eine Darstellung seiner…
…nicht mehr erschien und sich an keine Vereinbarungen halten habe können. Es könne von keiner Erwerbsfähigkeit ausgegangen werden, wenn der Betroffene bereits vor seinem 21. Lebensjahr nie in der Lage gewesen sei längerfristigen Beschäftigungen nachzugehen und sogar bei Sozialprojekten, die keine hohen Arbeitsanforderungen stellen würden…
…Die Erkrankung unseres Sohnes ist vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten. Es wurde ihm im Jänner 2016 die erhöhte Familienbeihilfe zugesprochen, mit Erreichen des 18. Lebensjahres diese jedoch mit der Begründung aberkannt worden, dass er sich in keiner Berufsausbildung befinde und keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vorliege…
…Finanzamt ersucht um Abweisung der Beschwerde, da in den Gutachten des Sozialministeriumservice (SMS) von zwei, voneinander unabhängigen Sachverständigen (Augenheilkunde) der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr (1997) bescheinigt wurde. Die vom Beschwerdeführer vorgelegten Befunde wurden darin berücksichtigt. Aufgrund der anscheinend für die vorliegende…
…der zuletzt angeforderten Bescheinigung des Bundessozialamtes vom 16.06.2015 der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr liege. Daraufhin stellte die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) und verweist auf das bisherige Vorbringen. Über…
…dem Beginn der Suchtkrankheit bereits einhergehende bzw. eingetretene vollständige und "dauernde Erwerbsunfähigkeit" schließen. Damit übereinstimmend wird auch im ärztlichen SV-Gutachten vom 22.12.2011 ausdrücklich festgehalten, dass "laut Versicherungsdatenauszügen ... der Patient vor dem 21. Lebensjahr erwerbsfähig " war, sowie in der nunmehrigen Stellungnahme des Sozialministeriumservice…
…oder dauernde Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Dies ist insbesondere zB bei psychischen Krankheiten problematisch, da diese häufig einen schleichenden Verlauf nehmen. Somit ist es primär an den Berufungswerbern, allenfalls den vertretenden Sachwaltern, gelegen, den behaupteten Sachverhalt, nämlich ihre bereits vor der Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretene…
…kann dem Vorlageantrag nicht entnommen werden. Der Vorlageantrag postuliert nicht, von einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen dauernden Erwerbsunfähigkeit auszugehen. Ein Studium im 25. Lebensjahr wurde zwar im Beihilfenantrag behauptet, jedoch wurden zu einer eventuell im Zeitraum Jänner 1999 bis Jänner 2003 tatsächlich absolvierten…
…Antrag und Bescheidbeschwerde lediglich einsehbaren Daten im DB7 waren (Metadaten): Grad der Behinderung und Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 18. oder 21. Lebensjahres Zeitraum bis zur Nachuntersuchung Diese Metadaten enthalten nicht den chefärztlichen Vidimierungsvermerk oder eine andere Unterschrift (Approbation…
…wurden im Zuge des Beschwerdeverfahrens beim Bundesfinanzgericht ergänzende Unterlagen vorgelegt, die zur Feststellung des BASB führten, dass von einer Erwerbsunfähigkeit vor dem 18./21. Lebensjahr auszugehen ist. Da nun sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung der (erhöhten) Familienbeihilfe vorliegen, ist die Beschwerde auch entschieden. Aus den…
…Sozialministeriumservice vom 26.1.2015 wurde die dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr festgestellt. Laut Sozialministeriumservice ist der Antragswerber aufgrund der kognitiven Beeinträchtigungen im Arbeitsprozess nicht einordenbar. Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen daher für eine Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe weiterhin nicht vor. Rechtsmittelbelehrung: Diese Beschwerdevorentscheidung…
…von sich aus Unterlagen vorzulegen haben, aus denen sich der Eintritt der von ihm behaupteten voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres von D B ergeben kann. Im Förderungsantrag D B vom 26.4.2012 wird davon gesprochen, dass sich dieser seit Oktober 2006…
…durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Im Gutachten vom 27.2.2008 sei die dauernde Erwerbsunfähigkeit rückwirkend mit September 1987, also nicht vor dem 21. Lebensjahr festgestellt worden. Es hätten keine neuen Befunde vorgelegt werden können…
…Zeitraum 11.02.2018 zu 30 % behindert war. Nach der Aktenlage lag keine war andauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 18. Lebensjahr (am 29.06.2005) bzw. dem 21. Lebensjahr (am 29.06.2008) bzw. vor dem 25. Lebensjahr (am 29.06.2012) vor. 2017 - Arbeitslosengeldbezug bzw…
…nicht zum Erfolg verhelfen, weil damit noch nicht nachgewiesen wird, dass die Krankheit bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres in einer solchen Intensität vorgelegen hat, dass von einer Erwerbsunfähigkeit gesprochen werden kann. Erst wenn eine Krankheit zu einer derart erheblichen Behinderung führt, welche einen Grad…
…Jahren. Lt. SMS-Gutachter "geht auch hieraus hervor, dass eine dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein kann". Laut Gutachten mit Untersuchung v. 25.10.2010 und 7.7.2011: neurologisch unauffällig und erwerbsfähig, dh. Eintritt DEU nicht vor dem 21. bzw. 25…
…wies das Finanzamt diese Beschwerde vom 16.2.2022 als unbegründet ab, da in beiden vorliegenden ärztlichen Gutachten des Bundessozialamtes der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres nicht bescheinigt worden sei. Das Gutachten vom 24.6.2020 wurde dazu auszugsweise wörtlich zitiert…
…dem Iran) vor, die er erst jetzt aus dem Iran erhalten hat und die grundsätzlich geeignet sein können, zur Zuerkennung von Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag zu führen, wenn aus diesen Unterlagen seitens des Sozialministeriumservice der Eintritt einer voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr oder während…
…drei Gutachten vom 24.04.2019, 17.06.2019 sowie vom 06.02.2020, soweit diese den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres verneinen, zu ersehen. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der FB bzw. des Erhöhungsbetrages zur FB nicht erfüllt…
…vom leitenden Arzt am 29.07.2026 vidiert. In der Stellungnahme vom 06.08.2026 führt das Finanzamt aus, dass im neuen Sachverständigengutachten eine dauernde Erwerbsunfähigkeit ab dem 01.04.1998, somit vor Vollendung des 21. Lebensjahres, festgestellt worden sei und damit die Voraussetzungen des …