…3 gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches, aber auch der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tod des Erblassers unmittelbar…
…Rechtsanwaltskammer abgeschlossenen Vertrag, wonach im Falle des Todes des Erblassers seine Ehefrau, als Bezugsberechtigte, einen Vermögensvorteil erlangen sollte. Im Sinne des § 2 Abs.1 Z 3 galt auch dieser Betrag als Erwerb von Todes wegen, welcher erbschaftssteuerrechtlich nur der Erwerberin zuzurechnen war. (vgl. VwGH 09…
…Todes B.A. , als seine Ehefrau, als Bezugsberechtigte, einen Vermögensvorteil erlangen sollte. Im Sinne des § 2 Abs.1 Z 3 hatte dieser Betrag als Erwerb von Todes wegen zu gelten, welcher erbschaftssteuerrechtlich nur der Erwerberin zuzurechnen war. (vgl. VwGH 09.08.2001, 2001/16/0206…
…12.4.1984, 83/15/0092). 1) Ersterwerb oder freiwilliger Zuschuss? Gemäß § 2 Z 1 KVG idgF unterliegt der Gesellschaftsteuer der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber. Ein steuerpflichtiger Ersterwerb liegt etwa bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung (§§ 52 ff. GmbHG) vor…
…Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was anhand eines Fremdvergleiches zu ermitteln ist…
…0067). Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln ist…
…gilt 1. der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches; 2. der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall sowie jeder andere Erwerb, auf den die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechtes Anwendung finden; 3. der Erwerb von Vermögensvorteilen, der…
…Körperschaft zuzuordnen sein. Einlagen und Beiträge jeder Art im Sinne des § 8 Abs. 1 KStG würden definiert als die Zuwendung von Vermögensvorteilen eines Anteilsinhabers oder eines sonst qualifizierten Beteiligten an eine Körperschaft im Sinne des § 1 KStG (causa societatis). Dies gelte unabhängig davon, ob als…
…wenngleich der Erwerb der Erbschaft für den steuerlichen Bereich erst durch die später abgegebene Erbantrittserklärung erfolgt. Die Steuerschuld ist auch nicht auf den tatsächlichen Erwerb von einzelnen Nachlassgegenständen, sondern allgemein auf den Erwerb von Vermögensvorteilen beim Tode einer Person abgestellt. Ein zwischen Miterben abgeschlossenes Erbübereinkommen…
…96/16/0280) Die Steuerschuld ist auch nicht auf den tatsächlichen Erwerb von einzelnen Nachlassgegenständen, sondern allgemein auf den Erwerb von Vermögensvorteilen beim Tode einer Person abgestellt. Daher kann sie auch durch Veräusserung von Nachlassgegenständen vor Einantwortung (mit Zustimmung des Gerichtes) vor der Einantwortung nicht…
…96/16/0280) Die Steuerschuld ist auch nicht auf den tatsächlichen Erwerb von einzelnen Nachlassgegenständen, sondern allgemein auf den Erwerb von Vermögensvorteilen beim Tode einer Person abgestellt. Daher kann sie auch durch Veräusserung von Nachlassgegenständen vor Einantwortung (mit Zustimmung des Gerichtes) vor der Einantwortung nicht…
…eines Mitarbeiters der ***S*** untermauerte Feststellung der Erfassung von Scheinrechnungen bei der ***R*** hingewiesen. Hinsichtlich dem in der Beschwerde vorgebrachten Argument der vom Finanzamt nicht mit Beweisen belegten Feststellung des Zuflusses von Vermögensvorteilen an den Bf wurde auszugweise ausgeführt: "Nicht geklärte Zahlungsflüsse an Gesellschafter ohne…
…Weise verwendet wird. Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Ab. 2 KStG ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was anhand eines Fremdvergleichs zu ermitteln ist…
…Weise verwendet wird. Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Ab. 2 KStG ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschafts¬rechtlichen Beziehungen haben, was anhand eines Fremdvergleichs zu ermitteln ist…
…ErbStG der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Weiters gilt gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ErbstG als Erwerb von Todes wegen der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten…
…1. Nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 in der im Beschwerdezeitraum geltenden Fassung ist nur der Erwerb von Kapitalanteilen(Beteiligungen) am Unternehmen des Arbeitgebers steuerfrei. Diese Bestimmung, die seither bereits mehrfach novelliert wurde (KMOG, BGBl I 2/2001, Wachstums- und Beschäftigungsgesetz…
…wenngleich der Erwerb der Erbschaft für den steuerlichen Bereich erst durch die später abgegebene Erbantrittserklärung erfolgt. Die Steuerschuld ist auch nicht auf den tatsächlichen Erwerb von einzelnen Nachlassgegenständen, sondern allgemein auf den Erwerb von Vermögensvorteilen beim Tode einer Person abgestellt. Ein zwischen Miterben abgeschlossenes Erbübereinkommen…
…1. Nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 in der im Beschwerdezeitraum geltenden Fassung ist nur der Erwerb von Kapitalanteilen(Beteiligungen) am Unternehmen des Arbeitgebers steuerfrei. Diese Bestimmung, die seither bereits mehrfach novelliert wurde (KMOG, BGBl I 2/2001, Wachstums- und Beschäftigungsgesetz…
…mit einer Kapitalertragsteuervorschreibungen belastet. Das bisherige Berufungsbegehren wird nun in sofern ergänzt und erweitert, als auch gegen die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung dem Grunde nach Berufung erhoben wird. Dies aus folgenden Gründen: Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Zuwendungen von Vermögensvorteilen außerhalb einer offenen Gewinnausschüttung, durch eine Körperschaft…
… 8 (Stand 1.5.2011, rdb.at) Rz 165). Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Die Zuwendung aus der Dissolutionsvereinbarung an Frau…