…der ***A GmbH*** zum Ausgleich des durch unabhängige Sachverständige ermittelten Ertragsverlusts, der dem Bf. im Jahr 2015 aufgrund der Wuchsanomalien an den Weinreben und der damit einhergehenden Ertragsausfällen entstanden ist. Der in § 1 der Vergleichsvereinbarung festgehaltene Vergleichsbetrag belief sich auf EUR 184.715,28. Am…
…A1, B2 wurde für dieses Bauvorhaben benötigt. Die ASFINAG gab ein Gutachten zur Ermittlung der Ablösesumme für diese Grundstücksflächen einschließlich der Ermittlung einer Entschädigung für künftige landwirtschaftliche Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse als Entscheidungsgrundlage in Auftrag (Gutachten B. vom 16.03.2016). Der Bf. hat zur Wahrung…
…enthalten sein, und zwar neben dem Entgelt für die Benützung des Grund und Bodens allenfalls auch eine Entschädigung für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz oder ein Entgelt für Ertragsausfall im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Bis zum 1. StabG…
…kann, verpflichtet sich Herr ***Bf1*** zur Vermeidung dieser Rechtsfolgen gegenüber der ***Bf-1*** GmbH zu folgender Ersatzleistung: Kann der Ertragsausfall der ***Bf-1*** GmbH durch den Wegfall der Vertretung für ***1*** GmbH & Co KG Produkte nicht durch die bestehenden und neue Geschäftsfelder kompensiert werden, so…
…Wasser- und Wärmehaushalts vor. Diese führt zu Einschränkungen der Fruchtauswahl, vorzeitiger Winterschmelze, verdorren der Frucht und Verringerung des Ertrags bzw. überhaupt zu Ertragsausfällen. Um dem zu begegnen, muss entsprechender Bewässerungsaufwand betrieben werden. Die Erwärmung ist über die Servitutsstreifen hinaus festzustellen. Durch die allgemeine Erwärmung und…
…Servitutseinräumungen zuzustimmen. Betreffend der Entschädigungszahlung hält das Finanzamt fest, dass diese nicht mit der Pauschalierung abgegolten ist, da keine Entschädigung für Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis vorliegt. Dies wurde auch vom Beschwerdeführer nicht behauptet. Vielmehr geht aus einer Aufstellung der EVN hervor, wonach die Entschädigung für Grundinanspruchnahme…
…Allerdings gelte das nicht für die vom Nutzer geleisteten "Entschädigungszahlungen", da es sich bei diesen Einnahmen um Entgelte handele, die für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse bezahlt würden. Solche Entgelte seien mit dem pauschalen Gewinnprozentsatz erfasst bzw. seien Entgelte für Bodenwertminderung generell steuerfrei. Abpauschaliert und daher nicht…
…und daher steuerlich zusätzlich zu erfassen) - Entschädigung für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz (Bodenwertminderung – steuerfrei, wenn Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich) - Entgelt für Ertragsausfall und Wirtschaftserschwernis im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist grundsätzlich steuerpflichtig, bei Vollpauschalierung jedoch nur…
…Dienstbarkeits- und Nutzungsübereinkommens festgelegt, dass die Dienstbarkeit zu Gunsten der Leitungseigentümer im Grundbuch einverleibt wird. Das Leitungsrecht wurde unwiderruflich auf die Dauer des Bestandes der genannten Leitungen eingeräumt (RZ 5172b EStR). Es wurde kein Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) bezahlt. Selbst wenn das so…
…und Verpachtung. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft seien mit € 85.000,00 anzusetzen (€ 100.000,00 abzüglich des geschätzten Ersatzes für Bodenwertminderung von 15%), wobei es sich bei den Entschädigungen um Zahlungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse handle und gemäß § 37 Abs. 2…
…dass ausschließlich die im Servitutsvertrag angeführten Beträge geflossen sind. Betreffend Zahlungen für Optionsentgelte, Flurschäden, Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse uä liegen dem BFB BB keine Informationen vor, diese wären aber hinsichtlich steuerlicher Relevanz ebenfalls zu berücksichtigen. [Grafik] Die anteilige Bodenwertminderung übersteigt sofern keine weiteren Entschädigungszahlungen bekannt sind…
… 3 Abs. 1 Z 33 steuerfreien Wertminderung oder sonstige Zahlungen (z. B. Entschädigungen für Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse, Wegebenützung oder für eine temporäre Nutzung einer Liegenschaft als Lagerplatz) betrifft. Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage. (5) Die Abzugsteuer beträgt 10%. (6) Schuldner der Abzugsteuer ist der…
…die Flächen neu angesät werden mussten. Da mit derartigen Plagen alle vier Jahre zu rechnen sei, werde um Berücksichtigung der immer häufiger auftretenden Ertragsausfälle samt den damit verbundenen Zusatzkosten (Saatgut, etc.) in den Abschlägen für wirtschaftliche Ertragsbedingungen ersucht. C. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 05.06.2017…
…steuerfreie Anteil mit 60% anzusetzen sei, begehrt. Nach den Rz 5172 und 4182 der EStR 2000 sei bei Vollpauschalierung die Bodenwertminderung steuerfrei. Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse seien, sofern im Zusammenhang mit der Leitungsservitut keine Anpassung beim Einheitswert erfolgt sei, aufgrund der Pauschalierung keiner weiteren Besteuerung zu…
…vermag eine etwaig vertraglich vorgenommenen Zuordnung auch keine Bindungswirkung zu entfalten, zumal eine etwaige Aufteilung des Entgeltes auf einzelne Komponenten (bspw. Wirtschaftserschwernisse, Ertragsausfälle, Bodenwertminderungen u. ä.) nicht der rechtsgeschäftlichen Gestaltung durch die Vertragsparteien zugänglich, sondern Teil der Sachverhaltsfeststellung ist. Aus den im Beschwerdeverfahren wiederholend angezogenen…
…EStG, 2013, § 21 Rz 80 "Lagerung" sowie EStR 4193) sind gesondert zu erfassende Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. - Entgelt für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse (Nachentsteinung, Ablöse von Zäunen): € 7.981,36 Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse sind grundsätzlich Betriebseinnahmen, denen jedoch die Belastung der erschwerten Bewirtschaftung gegenübersteht…
…dass der Bf. eine Entschädigungszahlung in Höhe von 31.328,13 Euro erhalten hat. Davon wurden 10.224,32 Euro als auf die Bodenwertminderung, Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse entfallend, steuerfrei belassen. Die Qualifizierung von 21.103,81 Euro als Teil des Entgeltes, der für die Nutzungsüberlassung…
…innerhalb offener Frist Berufung, wobei sie darauf hinwies, dass Entgelte für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse bei vollpauschalierten Landwirten zu keinen gesonderten Einkünften führen würden. Nach Durchführung eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens wurde dem Berufungsbegehren vom Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung vom 12. November 2013 teilweise entsprochen, indem bei den Einkünften…
…Schadensvermeidung durch Umstellung des Wirtschaftswaldes auf Niederwald ist rein forstwirtschaftlich betrachtet unrentabel, weil der Ertragsausfall höher ist als die verursachten Mistelschäden. Nach Auffassung des BFG erfordert auch eine Waldnutzung infolge höherer Gewalt das Vorliegen einer außergewöhnliche Ausnahmesituation. Bei einer schädlichen Dauerbelastung - wie beim gegenständlichen Mistelbefall …
…wahre wirtschaftliche Gehalt von Bedeutung sei. Dies wurde von der steuerrechtlichen Vertretung näher ausgeführt. Die Nebenentschädigungen (Entschädigungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse) in Höhe von € 259.012,00 seien bei vollpauschalierten Landwirten aufgrund der Bestimmungen der Einkommensteuerrichtlinien Rz 4182 steuerfrei, sofern es nicht aus diesem…