…festgestellt. Ein gemäß § 9 BAO haftender Geschäftsführer dürfe erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Abgabenschuld sowohl beim Erstschuldner als auch bei allfälligen Gesamtschuldnern als uneinbringlich feststehe. Er hätte darauf hingewiesen, dass die belangte Behörde nicht einmal versucht hätte, die Abgabe bei den Spielern…
…Abgabe .... nicht eingebracht werden kann." Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dürfe die Haftung gegenüber dem Geschäftsführer nur subsidiär geltend gemacht werden, wenn der Ausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen Gesamtschuldnern eindeutig feststehe (VwGH 24.02.1997. 96/17/0066: 20…
… 9 BAO haftender Geschäftsführer erst dann in Anspruch genommen werden würfe, wenn die Abgabenschuld sowohl beim Erstschuldner als auch bei allfälligen Gesamtschuldnern als uneinbringlich feststehe. Auch wäre eine Inanspruchnahme des Geschäftsführers unbillig, wenn die Abgabenbehörde bei den Abgabenschuldnern (Pokerspielem als Gesamtschuldner) jahrelang keine Versuche unternommen…
(2) Steht eine Vermögensverwaltung anderen Personen als den Eigentümern des Vermögens oder deren gesetzlichen Vertretern zu, so haben die Vermögensverwalter, soweit ihre Verwaltung reicht, die im Abs. 1 bezeichneten Pflichten und Befugnisse. (3) Vertreter (Abs. 1) der aufgelösten Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Beendigung der…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe § 212a BAO: Strittig sind die Erfolgsaussichten einer Beschwerde des zur Mitzahlung der Dienstbarkeitsgebühr herangezogenen Gesamtschuldners, wenn im Verfahren des „Erstschuldners“ bereits ein abweisendes, rechtskräftiges BFG-Erkenntnis zu § 33 TP 9 GebG erging? 1. Verfahrensverläufe…
…1 BAO). Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Sie darf nur dann geltend gemacht werden, wenn der Ausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen Gesamtschuldnern sowie bei außerhalb des § 9 BAO Haftenden eindeutig feststeht (vgl. VwGH 10.09.2020…
…wertete diese Beschwerde als solche nach § 248 BAO, wonach das Beschwerderecht gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch dem Haftungspflichtigen auch dann zusteht, wenn der betreffende Bescheid bereits vom Erstschuldner angefochten wurde, und selbst dann, wenn dazu bereits eine Entscheidung vorliegt (vgl VwGH 31. März 2011…
…von ***Bf1*** gemäß § 9 BAO (Ausfallhaftung) könne nur geltend gemacht werden, wenn der Ausfall beim Erstschuldner nicht geltend gemacht werden kann. Bei Betrauung Dritter mit den abgabenrechtlichen Pflichten bestehe die Haftung vor allem bei Verletzung von Auswahl- und Überwachungspflichten. Die gesamte Personalverrechnung sei an ***D…
…der Antragsteller vor, der gegenständliche Bescheid sei rechtswidrig erlassen worden, da über die für die Aussetzung maßgebliche Beschwerde vom 16. Dezember 2016 gegen den Mineralölsteuerbescheid (Anmerkung: Abgabenbescheid gegen den Erstschuldner) noch nicht abgesprochen worden sei. Im Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 30. Juni 2021, RV/7200107…
…Stoll, BAO-Kommentar, 132). Seiner Heranziehung steht es dann auch nicht entgegen, wenn die weitere Verfolgung des Anspruchs gegenüber dem Erstschuldner, zu der auch allenfalls eine an diesen zu richtende Ablaufverfügung gehören würde, an seinem Wegfall während eines Rechtsmittelverfahrens scheitert (vgl VwGH 28. 10.2014…
… vgl. VwGH 7.9.1990, 89/14/0298). Abgabenrechtliche Haftungen setzen den Bestand einer Abgabenschuld voraus. Eine Haftungsinanspruchnahme setzt jedoch nicht voraus, dass die Abgabe dem Erstschuldner gegenüber bereits geltend gemacht wurde (vgl. zB. VwGH 19.4.2007, 2005/15/0129; VwGH 22.12.2011…
… vgl. VwGH 7.9.1990, 89/14/0298). Abgabenrechtliche Haftungen setzen den Bestand einer Abgabenschuld voraus. Eine Haftungsinanspruchnahme setzt jedoch nicht voraus, dass die Abgabe dem Erstschuldner gegenüber bereits geltend gemacht wurde (vgl. zB. VwGH 19.4.2007, 2005/15/0129; VwGH 22.12.2011…
…vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos gewesen seien oder voraussichtlich erfolglos wären. Die Haftung dürfe nur subsidiär geltend gemacht werden, somit erst dann, wenn der Ausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen Gesamtschuldnern sowie bei dem (außer gemäß § 9 BAO) Haftenden feststehe (Ritz…
…vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos gewesen seien oder voraussichtlich erfolglos wären. Die Haftung dürfe nur subsidiär geltend gemacht werden, somit erst dann, wenn der Ausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen Gesamtschuldnern sowie bei dem (außer gemäß § 9 BAO) Haftenden feststehe (Ritz…
…EUR 154,80 im Haftungsweg vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt: Die vom Gesetzgeber als typischer Fall der erschwerten Einbringung angeführte Voraussetzung für die Haftung sei durch die über das Vermögen der Erstschuldnerin verfügte Eröffnung des Konkursverfahrens jedenfalls erfüllt. Die Bf. sei bis 27.11.2009 im…
…der Verjährungsfrist erlassen worden sei. Im Vorlageantrag vom 23.4.2012 wurde der Beschwerdestandpunkt wiederholt und ergänzend ausgeführt, dass das Finanzamt gegenüber der erstschuldnerischen AG untätig geblieben sei und insbesondere keine Einbringungsmaßnahmen gesetzt habe, obwohl dies in den Jahren 1998 bis 2005 möglich gewesen wäre…
…Gesellschafter von Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gemäß § 12 BAO persönlich für die Abgabenschuldigkeiten der Personenvereinigung haften. Durch die Aufgabe der Geschäftstätigkeit hätten die Abgaben bei der Erstschuldnerin nicht eingebracht werden können, weshalb die Haftung gegenüber dem Bf. als persönlich haftenden Gesellschafter geltend zu machen sei…
…Gesellschafterstellung folge, dass der Gesellschafter einer OG auch dann hafte, wenn er de facto keinen Einfluss auf die Betriebsführung gehabt habe. Da die Abgaben bei der Erstschuldnerin uneinbringlich seien und der Bf. unbeschränkt haftender Gesellschafter sei, sei seine Haftungsinanspruchnahme zweckmäßig und würden Billigkeitserwägungen (iSd § 20…
…der GmbH beschlossen worden. Aufgrund der Ortsabwesenheit der Geschäftsführerin der Alleingesellschafterin der erstschuldnerischen GmbH sei eine frühere Beschlussfassung nicht möglich gewesen. Bis zum 10.9.2009 sei bei der GmbH ein Kontoguthaben in Höhe von 10.322,47 € erwirtschaftet worden. Im Zuge der Liquidation…
…Finanzamt nach Zitat der §§ 9 und 80 BAO aus, dass der Bf. als Geschäftsführer der erstschuldnerischen GmbH verpflichtet gewesen sei, für die Abgabenentrichtung der Gesellschaft Sorge zu tragen. Bei der gegebenen Aktenlage müsse das Finanzamt davon ausgehen, dass der Bf. diese Verpflichtung schuldhaft verletzt habe…