…Abs. 1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 20.000,00 (in Worten: Euro zwanzigtausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen verhängt werden. B. Hinsichtlich der weiteren unter der StrNr…
…also € 2.000,00 und € 8.000,00, abzuziehen, weshalb sich spruchgemäß eine zusätzliche Geldstrafe von € 20.000,00 ergibt. 13.4. Gleiches gilt auch für die Ausmessung der zusätzlichen Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch gemäß § 20 Abs. 2 FinStrG iVm Art 3 Abs…
…Wien, Polizeikommissariat Innere Stadt vom 18.7.2019, PAD/19/***, soweit mit diesem dem Antrag auf Unterbrechung des Strafvollzuges der vom Magistrat der Stadt Wien zur Zahl MA 67-PA-686262/6/5 verhängten Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 54a Abs. 1 und 2 VStG nicht stattgegeben wurde…
…und 2 FinStrG zu verhängende Geldstrafe auf € 13.000,00 (in Worten: Euro dreizehntausend) und die gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe auf fünf Wochen erhöht werden. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
Ein wesentlicher Unterschied bei der jeweils separat vorzunehmenden Ausmessung von Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe besteht aber darin, dass bei der Bemessung des über den Finanzstraftäter in Form einer Geldstrafe zu verhängenden Sanktionsübels im Besonderen auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zu Bestrafenden Bedacht zu nehmen ist…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang und Parteienvorbringen Am 27.3.2026 stellte die Beschwerdeführerin (Bf.) den verfahrensgegenständlichen Antrag, den Vollzug einer Ersatzfreiheitstrafe bis 30.4.2026 (erneut) gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG aufzuschieben. Begründend führte die Bf…
…1, 2 und 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 2.000,00 (in Worten: Euro zweitausend) und für den Fall deren Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von acht Tagen verhängt werden. I.2. Zusätzlich wird A gemäß § 35…
…dargestellten Beschränkungen, sodass gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 FinStrG lediglich 14 Tage zur Verfügung gestanden wären. In Anbetracht des Verböserungsverbotes ist aber die zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe verhältnismäßig auf acht Tage zu verringern. 6. Zur Bemessung der verhältnismäßigen Wertersatzstrafe: 6.1. Gemäß § 19 Abs. 1 lit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Viktoria Blaser über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 15. September 2020 gegen die Aufforderungen zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 11. September 2020, 1) MA67/196700091203/2019, 2) MA67…
…führte zur Begründung aus, die vorgebrachten Gründe würden einen Aufschub des Strafvollzuges nach § 177 FinStrG nicht rechtfertigen. Gegen diesen Bescheid vom 24.3.2017 über die Abweisung des Antrages auf Aufschub der Ersatzfreiheitstrafe erhob der Bf. am 5.4.2017 rechtzeitig Beschwerde, ohne sein bisheriges…
…Bedachtnahme auf die Bestimmungen des § 23 Abs. 3 FinStrG mit einer Geldstrafe in der Höhe von € 240,00 bestraft. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 20 Stunden festgesetzt. Gemäß § 19 Abs. 1, 4…
…1090 Wien, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 20.03.2019, PAD-GZ, mit welchem dem Antrag auf Unterbrechung des Strafvollzuges der vom Magistrat der Stadt Wien zur Zahl MA67PA-GZ verhängten Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 54a Abs. 1 und 2 VStG nicht stattgegeben wurde, zu…
…wird das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung, MA 67-PA-9510, vom 15. Februar 2017 abgeändert: Die Geldstrafe wird mit 60 € und die Ersatzfreiheitsstrafe mit 12 Stunden festgesetzt . II. Am Ausspruch des Magistrats der Stadt Wien, dass der Bf. gem…
…des Erkenntnisses des Spruchsenates wird mit Strafneubemessung vorgegangen. Die Geldstrafe wird nach § 33 Abs. 5 FinStrG mit € 12.500,00 bestimmt. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird nach § 20 FinStrG mit 50 Tagen bemessen. Im Übrigen werden die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Nach § 185 Abs. 1 lit…
…Feststellungen: Mit Schreiben vom 8. August 2016 an den Magistrat der Stadt Wien stellte der Beschwerdeführer hinsichtlich seiner offenen Verwaltungsstrafen (u.a. Parkometervergehen) einen Antrag auf Erbringung von gemeinnützigen Leistungen an Stelle des Vollzugs einer Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 3a Strafvollzugsgesetz (StVG). Der Beschwerdeführer bezog sich dabei…
…der Abgabenschuldigkeiten eine Gefängnisstrafe antreten zu müssen ist unbegründet, zumal eine Ersatzfreiheitsstrafe in den abgabenrechtlichen Vorschriften nicht vorgesehen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…StrNr. 091/xxxx, Amtsbeauftragter Oberrat Mag. Wolfgang Pagitsch, über die Beschwerde des Bestraften vom 23. Februar 2012 gegen die Vorführung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe am 22. Jänner 2012 und Vollzug derselben in der Zeit von 16.30 Uhr, 22. Jänner 2012, bis 14.30 Uhr…
…FV-001 084 464, in Höhe von € 10.000,00 verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Zusatz-Ersatzfreiheitsstrafe zum Erkenntnis vom 29. Oktober 2019, FV-001 084 464 von 33 Tagen festgesetzt. Die Kosten werden in unveränderter…
…einer Geldstrafe von € 1.800,00 Erkenntnis vom 29. Oktober 2019 zu FV-001 984 464 zu einer Geldstrafe von € 2.500,00, 1 Woche Ersatzfreiheitsstrafe (bei einem Strafrahmen von € 9.070,35; Strafprozentsatz: 27,56%, dazu wurde die Zusatzstrafe verhängt) verurteilt. …
…Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 12.000,00 (in Worten: Euro zwölftausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen verhängt. IV. Im Übrigen wird die Beschwerde des Amtsbeauftragten als unbegründet abgewiesen. V…