…Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit, wonach von Amts wegen unabhängig von Parteivorbringen und -anträgen der wahre Sachverhalt durch Aufnahme der nötigen Beweise zu ermitteln ist, gilt auch für Verwaltungsgerichte. Die ergibt sich aus § 269 Abs. 1 BAO, wonach den Verwaltungsgerichten sowohl die Obliegenheiten der…
Wie die erkennende Behörde erster Instanz die auch im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Grundsätze der Amtswegigkeit und der Erforschung der materiellen Wahrheit auslegt, offenbart sich darin, dass sie die Ausführungen des Beschwerdeführers in seinem Einspruch vom 12.2.2019 und insbesondere die darin gestellten Beweisanträge einfach ignoriert…
…abgesetzten Betrages (also des enthaltenen wirtschaftlichen Wertes in der Form der Teilnahme an dem Event bzw. der Veranstaltung) ist, hat die Abgabenbehörde den Abzug als Betriebsausgabe zu versagen (vgl. VwGH 14.10.2010, 2008/15/0124). Ziel des Abgabenverfahrens ist die Erforschung der materiellen Wahrheit…
…der steuerlichen Vertretung vorgenommenen Akteneinsicht und aus dem Ergebnisbericht vom 14. November 2017 zu einem Ermittlungsauftrag des Bundesfinanzgerichtes vom 3. August 2016 ergibt, wurde seitens der agierenden Organwalterinnen Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit verletzt. Der Ergebnisbericht enthält im Wesentlichen die (häufig wortgleiche) Wiederholung der…
…über Eintragung zur Evidenz der Wirtschaftstätigkeit in Polen samt beglaubigter Übersetzung (Beilage./3). Aus all diesen Gründen liegt eine Verletzung des Parteiengehörs vor, ein unzureichendes Ermittlungsverfahren, eine Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung sowie des Grundsatzes der amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit sowie auch eine…
…Sachverhalt amtswegig zu erheben und den für die Erledigung maßgeblichen Sachverhalt vollständig zu ermitteln und festzustellen und die notwendigen Beweise aufzunehmen. Das Finanzamt habe unzureichend ermittelt und damit gegen die Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit verstoßen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Wiederaufnahme Gemäß …
…trotzdem versagen; Ziel des Abgabenverfahrens ist die Erforschung der materiellen Wahrheit, nicht die Herbeiführung eines formal verstandenen Aussageergebnisses (vgl. VwGH 13.11.1985, 84/13/0127; VwGH 22.3.1995, 83/13/0076; 26.9.2000, 98/13/0216). Es ist daher der Aufforderung nach §…
…1.3. Der in § 57 Abs 1 FinStrG normierte Untersuchungsgrundsatz verwirklicht das Prinzip der materiellen (objektiven) Wahrheit, der es den Finanzstrafbehörden verbietet, ihren Entscheidungen einen bloß formellen (subjektiv) wahren Sachverhalt zugrunde zu legen. Der Auftrag zur Erforschung der materiellen Wahrheit verpflichtet die Finanzstrafbehörde, alles in…
…der Abgabenpflichtigen zuzurechnen. Die Behörde habe dem Gesamtbild des Sachverhaltes keine Bedeutung geschenkt und habe es nicht einmal der Mühe wert gefunden, ihre eigene Behauptung ordentlich zu überprüfen. Die belangte Behörde habe nur unzureichend ermittelt und damit gegen ihre Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit…
…Hilfs-) Tatsachen zugunsten der Abgabepflichtigen berücksichtigt worden wären. Diese Vorgehensweise widerspreche daher dem Gesetzeswortlaut, der mit der Formulierung "prüfen" und "würdigen" eine völlig neutrale Kontrolle und Untersuchung der Angaben und Umstände verlange, die bei der Erforschung der materiellen Wahrheit auch zugunsten der Abgabepflichtigen sprechende Umstände…
…der die Gegenstände für sein Unternehmen erworben hatte, handelte und somit die Beantragung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 durch die Primärschuldnerin möglicherweise zu Unrecht erfolgte. Entsprechend dem Grundsatz der amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit hätte die Abgabenbehörde die tatsächlichen und rechtlichen…
…detaillierte Stundenaufzeichnungen, Bautagebücher noch EU-Entsendungsbestätigungen vorgelegt worden. Das österreichische Verfahren sei durch ein Zusammenspiel amtswegiger Ermittlung und Mitwirkung der Partei charakterisiert, wobei sich beide Teile in dem Bemühen zur Erforschung der materiellen Wahrheit zu ergänzen und gegenseitig zu unterstützen hätten. Wo für beide Seiten…
…um den tatsächlichen Sachverhalt zu klären und die materielle Wahrheit zu erforschen. Dem Beschwerdeführer in diesem Fall lapidar zu unterstellen, geeignete Beweismittel weder angeboten noch vorgelegt zu haben, offenbart, dass der belangten Behörde augenscheinlich gar nicht an einer Klärung des tatsächlichen Sachverhaltes gelegen gewesen ist…
…um den tatsächlichen Sachverhalt zu klären und die materielle Wahrheit zu erforschen. Dem Beschwerdeführer in diesem Fall lapidar zu unterstellen, geeignete Beweismittel weder angeboten noch vorgelegt zu haben, offenbart, dass der belangten Behörde augenscheinlich gar nicht an einer Klärung des tatsächlichen Sachverhaltes gelegen gewesen ist…
…zum Prinzip der Erforschung der materiellen Wahrheit durch die Landesverwaltungsgerichte. Darüber hinaus sei in den Erkenntnissen des VwGH vom 16.3.2016, Ro 2015/17/0022, und des OGH vom 30.3.2016, 4 Ob 31/16m, festgestellt worden, dass aus Sicht der Gebühren und…
…trotzdem versagen; Ziel des Abgabenverfahrens ist die Erforschung der materiellen Wahrheit, nicht die Herbeiführung eines formal verstandenen Aussageergebnisses (vgl. VwGH 13.11.1985, 84/13/0127; VwGH 22.3.1995, 83/13/0076; 26.9.2000, 98/13/0216). Es ist daher der Aufforderung nach §…
…gilt im Verwaltungsstrafverfahren der Amtswegigkeitsgrundsatz und der Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit. Betreffend die Ermittlung des Sachverhaltes bedeutet dies, dass die Verwaltungsbehörden verpflichtet sind, von Amtswegen ohne Rücksicht auf Vorträge, Verhalten und Behauptungen der Parteien die entscheidungserheblichen Tatsachen zu erforschen und deren Wahrheit festzustellen …
…zum Prinzip der Erforschung der materiellen Wahrheit durch die Landesverwaltungsgerichte. Darüber hinaus sei in den Erkenntnissen des VwGH vom 16.3.2016, Ro 2015/17/0022, und des OGH vom 30.3.2016, 4 Ob 31/16m, festgestellt worden, dass aus Sicht der Gebühren und…
…dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann der Abzug in freier Beweiswürdigung zu Recht trotzdem versagt werden, da das Ziel des Abgabenverfahrens in der Erforschung der materiellen Wahrheit liegt und nicht in der Herbeiführung eines formal verstandenen Aussageergebnisses (vgl…
…nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Behörde in Ausübung der freien Beweiswürdigung den Abzug trotzdem versagen; denn Ziel des Abgabenverfahrens ist die Erforschung der materiellen Wahrheit, nicht die Herbeiführung eines formal verstandenen…