…und Berechnung bzw. neuem, verbessertem Vergütungsangebot über eine Summe von € 56.671,00. Beweis: Anlage ./F Schreiben von ***8*** "Bewertung Erfindervergütung "***17***" Stand 09. Oktober 2014 20.01.2015 -Anfertigung und Überreichung eines Besprechungsprotokolls mit Bezug zur Besprechung vom 09.10.2014, womit das…
…Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (Bf.) hat gegen den Einkommensteuerbescheid 2016, in dem eine Erfindervergütung in Höhe von € 2.595,21 als Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit dem Hälftesteuersatz von 17,24% versteuert worden ist, wegen fehlerhafter Steuerberechnung mit folgender Begründung Beschwerde erhoben: "Für den zu…
…Zum Dienstverhältnis 1. [Bf.] war bei der R-GmbH bis 31.12.2014 als Angestellte beschäftigt. 2. Im Jahr 2010 wurde [Bf.] zur Abgeltung allfälliger Erfindervergütungen eine Zahlung im Ausmaß von EUR 1.000,00 geleistet. B. Zu den Diensterfindungen 1. Im Zuge ihres Dienstverhältnisses…
…1. [Der Bf.] war bei der R-GmbH bis 31.08.2012 als Angestellter beschäftigt. 2. In den Jahren 2002 bis 2012 wurden [dem Bf.] zu Abgeltung allfälliger Erfindervergütungen Zahlungen im Ausmaß von insgesamt EUR 57.927,00 geleistet. B. Zu den Diensterfindungen 1. Im…
…Zum Dienstverhältnis 1. [Bf.] war bei der R-GmbH bis 30.06.2013 als Angestellter beschäftigt. 2. Im Jahr 2009 wurde [Bf.] zur Abgeltung allfälliger Erfindervergütungen eine Zahlung in Höhe von EUR 300,00 geleistet. B. Zu den Diensterfindungen 1. Im Zuge seines Dienstverhältnisses war…
…iHv 19.681,00 CHF (zuzüglich der Krankenversicherungsbeitragszahlungen der Arbeitgeberin iHv 333,00 CHF), sonstige Bezüge iHv 1.428,00 CHF und eine Erfindervergütung iHv 1.113,00 CHF ausgewiesen. Im Lohnausweis der B AG sind Bruttobezüge iHv 101.502,00 CHF (zuzüglich der Krankenversicherungsbeitragszahlungen…
…von einer gewissen Bandbreite von (Leistungs-) Entgelten auszugehen...." Rz 961 (zur Geschäftsführervergütung): "Folgende Umstände können aber als Maßstab für die Angemessenheit der Vergütung herangezogen werden: Gesamtausstattung (Zusammenfassung sämtlicher Geldvorteile und geldwerten Vorteile: Sondervergütungen, Mehrstundenabgeltung, Gehaltsfortzahlungen bei Krankheit, Erfindervergütungen, Sachbezüge, Provisionen, Nebenleistungen wie Wohnungen oder Fahrzeuge…
…steht den an deren Generierung beteiligten Unternehmenspartnern exklusiv zu. Entsprechende Detailregelungen (etwa in Bezug auf Eigentum, Inhaberschaft, Durchführung der Anmeldung, beteiligte Erfinder, Erfindervergütung, Erfolgsbeteiligung der ACIB GmbH, Kostentragung, Patentverwaltung, etc.) sind von den Projektteilnehmern möglichst vor Projektbeginn, spätestens jedoch bis zur Übertragung der Rechte schriftlich…
…sich allein danach, ob und wie weit sie (auch) Gegenleistung für die Bereitstellung der Arbeitskraft ist. Gerade eine derartige synallagmatische Verbindung zwischen der dem Dienstnehmer bezahlten Erfindervergütung und der Zurverfügungstellung der Arbeitskraft fehle aber hier. Das OLG Wien habe daher bereits zivilrechtlich zu § 23 AngG…
…erwähnt - in manchen Fällen stimmen, für den gegenständlichen Fall trifft dies jedoch nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht zu. Entscheidend sind ein planvolles Hinarbeiten auf eine Erfindung und seriöse Bemühungen um eine wirtschaftliche Verwertung (Renner, Einkünfte aus Erfindertätigkeit und Erfindervergütung, SWK 2004, S 754). Auf ein…
…892,78 € zu (L 16/Kz 245: 409.876,53 €) zu, darin enthalten neben der verfahrensgegenständlichen "Erfindervergütung" (13.300,- €) auch eine "Z"-Leistungsprämie (90.232,38 €) sowie diverse Sachbezüge, darunter auch ein ganzjähriger Sachbezug für ein Dienstauto im Höchstbetrag von mtl…
…Im Jahr 2017 flossen dem Bf im Rahmen dieses Dienstverhältnisses Bruttobezüge von 358.555,70 € zu (L 16/Kz 245: 298.417,25 €) zu, darin enthalten neben der verfahrensgegenständlichen "Erfindervergütung" (25.490,- €) ua. eine "Z"-Leistungsprämie (20.913,23€) sowie diverse Sachbezüge…
…mag in manchen Fällen stimmen, für den gegenständlichen Fall trifft dies jedoch nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht zu. Entscheidend sind ein planvolles Hinarbeiten auf eine Erfindung und seriöse Bemühungen um eine wirtschaftliche Verwertung (Renner, Einkünfte aus Erfindertätigkeit und Erfindervergütung, SWK 2004, S 754). Ein planvolles…
…Anwendung zu kommen (Hinweis ua auf Jakom, EStG13 § 38 Rz 14). Auch die Erfassung eines Teils der Erfindervergütung im Rahmen des Jahressechstels sollte die Begünstigung hinsichtlich des Jahressechstelüberhangs nicht ausschließen (Hinweis auf Bramerdorfer/Kovacevic, SWK 2018, 969). Nach dem Erkenntnis des BFG vom 5.2…
…Finanzamtes zur vorliegenden Misere führte. Nach Ansicht der bescheiderlassenden Behörde war nämlich ein Betrag von etwa € 150.-, was etwa einem Anteil von ca. 0,1 % der gesamten Erfindervergütung entspricht, weil im offenen Monatssechstel Platz findend, nach dem festen Steuersatz nach § 67 EStG zu versteuern…
…In Wahrung des Parteiengehörs wurden diese Information auch der belangten Behörde zur Kenntnis gebracht (13. Mai 2020). Der Richter bemerkte hierzu, dass es sich offensichtlich hier doch weitgehend um Erfindervergütungen handle. Seiner Ansicht nach, würde doch der ½ Steuersatz anzuwenden sein. Im Antwortschreiben vom 2…
…bzw. -möglichkeit sprechen. Entscheidend sind ein planvolles Hinarbeiten auf eine Erfindung und seriöse Bemühungen um eine wirtschaftliche Verwertung (Renner, Einkünfte aus Erfindertätigkeit und Erfindervergütung, SWK 2004, S 754). Auch die Förderung einer Tätigkeit durch öffentliche Mittel kann als Indiz gegen Liebhaberei angesehen werden (ÖStZ 1997…
…2018, 2019, 2020 und 2021 Erfindervergütungen immer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Dies wäre in den Einkommensteuerbescheiden für diese Jahre vom Finanzamt auch so veranlagt und erst nach der Außenprüfung mittels Wiederaufnahmen der Einkommensteuerbescheide 2018-2021 und den neuen Einkommensteuerbescheiden 2018-2021, die…
…6 soll ausschließen, dass der halbe Durchschittssteuersatz auch auf Einkünfte anzuwenden ist, die bereits teilweise mit dem festen Steuersatz von 6% versteuert worden sind. Dies wird insbesondere für Erfindervergütungen im Sinne des § 67 Abs. 7 Bedeutung haben." Aus den Erläuterungen geht somit hervor, dass die…
…soll " ... der neu angeführte Absatz ausschließen, dass der halbe Durchschnittssteuersatz auch auf Einkünfte anzuwenden ist, die bereits teilweise mit dem festen Steuersatz von 6% versteuert worden sind. Dies wird insbesondere für Erfindervergütungen im Sinne des § 67 Abs. 7 Bedeutung haben." Gerade dieser § 67 Abs. 7…