BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Verwaltungsstrafsache gegen VN NN, geb. am GebDat, Straßenbez, PLZ Ort, Deutschland, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3.8.2014 gegen das Erkenntnis des Magistrat der Stadt…
…die UVA 1/2014 habe er am 13. Februar 2014 persönlich bei der belBeh eingebracht, weshalb die Entscheidungsfrist gemäß § 210 Abs 1 BAO am 13.03.2014 abgelaufen sei. Die Säumnisbeschwerde hat folgenden Wortlaut: "a) Ab 05. September 2013 ist das zuständige Finanzamt Hollabrunn Korneuburg…
…idF belBeh) bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2014 rügt, denn die UVA 2/2014 habe er am 6. März 2014 persönlich bei der belBeh eingebracht, weshalb die Entscheidungsfrist gemäß § 210 Abs 1 BAO am 6. April 2014 abgelaufen sei. Die Säumnisbeschwerde hat folgenden Wortlaut: "a…
…31 Abs. 2 VStG eingetreten ist, obwohl die gemäß § 43 Abs. 1 VwGVG mögliche Entscheidungsfrist von 15 Monaten noch nicht abgelaufen ist, waren die angefochtenen Erkenntnisse aufzuheben und die entsprechenden Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung war gemäß § 45 Abs. 1 Z. 2…
…VwGVG), BGBl. I 33/2013, geregelt, wobei jedoch die Verjährungsfrist gem. § 43 Abs. 1 VwGVG ("Entscheidungsfrist") abweichend 24 Monate beträgt (vgl. § 24 Abs. 1 BFG zweiter Satz; 24 monatige Verjährungsfrist seit Einlangen einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde). § 31 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) (Verjährung), BGBl Nr 52, zuletzt…
…BAO ist das Verwaltungsgericht verpflichtet, über Anträge der Parteien und über Beschwerden ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen zu entscheiden. Im Verfahren über Bescheidbeschwerden beginnt die Entscheidungsfrist mit der Vorlage der Beschwerde (§ 265 BAO). Gemäß § 38 Abs. 1 VwGG kann ein…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1*** als Insolvenzverwalter betreffend Beschwerde vom 11. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. März 2023 betreffend Einkommensteuer 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Stefan Schaller, Steuerberater, Alte Weberei 2 "Am Mühlbachpark", 87600 Kaufbeuren, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 17.5.2017, betreffend Einkommensteuer 2015 (St.Nr.) beschlossen: Der Vorlageantrag…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch BDO Austria Holding Wirtschaftsprüfung GmbH, Am Belvedere 4, 1100 Wien, vom 22. November 2023 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich betreffend die Beschwerde vom 28…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., B. gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 20.6.2014, mit denen die Beschwerde betreffend die Einkommensteuerbescheide 2008 bis 2012 als verspätet zurückgewiesen wurde zu Recht erkannt…
…Er habe Anspruch darauf, dass über seine Ansprüche innerhalb angemessener Frist entschieden werde. Die Entscheidungsfrist der Behörde habe 27.9.2022 - mit der Prüfungshandlung, welche das Finanzamt im Auftrag der COFAG durchführte - begonnen. Die Behörde hätte spätestens ab 1.11.2022 eine Entscheidung treffen (einen…
…der damit verbundenen Aktenabtretung - die neu zuständig gewordene Abgabenbehörde Kenntnis von einem entscheidungspflichtigen Anbringen (§ 85 BAO), so wird in diesem Zeitpunkt die Entscheidungsfrist des § 284 Abs 1 BAO bei dieser neu in Gang gesetzt und erlischt im selben Zeitpunkt bei der zuvor zuständig gewesenen Abgabenbehörde. …
…BAO ist das Verwaltungsgericht verpflichtet, über Anträge der Parteien und über Beschwerden ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen zu entscheiden. Im Verfahren über Bescheidbeschwerden beginnt die Entscheidungsfrist im Regelfall mit der Vorlage der Beschwerde gemäß § 265 BAO (vgl. Fischerlehner/Brennsteiner3, Abgabenverfahren…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Anschrift_A vertreten durch Steuerberaterin_A, betreffend Beschwerde vom 16. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. September 2024 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2024, Steuernummer Zahl_1, beschlossen: Die Beschwerde wird…
…Auskunftsverlangens im engeren Sinn: Z 2) zu treffen ist. Ein eigenes Ermittlungsverfahren des Bundesfinanzgerichtes oder auch die Gewährung von Parteiengehör durch das Bundesfinanzgericht ist - wie auch die kurze Entscheidungsfrist zeigt - hingegen nicht vorgesehen (VwGH 15.12.2022, Ro 2022/13/0031). Es ist hingegen weder…
…der Entscheidungsfrist zulässt. Ob eine derartige Verlängerung erfolge, setze einen entsprechenden Antrag der Behörde und den Nachweis, dass eine fristgerechte Entscheidung durch in der Sache gelegene Gründe nicht möglich ist, voraus. Auch diese Verlängerung liege im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Ob allenfalls die Entscheidungsfrist gemäß…
…1 2. Satz BAO idgF beginnt für das Verwaltungsgericht die Entscheidungsfrist im Verfahren über Bescheidbeschwerden mit der Vorlage der Beschwerde (§ 265 BAO). Das Finanzamt hat - wie sich aus dem Inhaltsverzeichnis zum elektronisch übermittelten Vorlagebericht ergibt - das Schreiben der Bf vom 23.6.2014 als Vorlageantrag…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache vom 22. Dezember 2015 der Bf., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. Juli 2015 betreffend Körperschaftsteuer 2010 bis 2012, beschlossen: I. Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs 1…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 27.06.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 14.04.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 den Beschluss: Der Beschwerde wird als nicht rechtzeitig eingebracht zurückgewiesen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16.09.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern 01-12/2014 beschlossen: Die Beschwerde vom 27.10.2015 (datiert mit 15.10.2015) wird…