…von § 300 Abs 1 BAO betroffene Maßnahme. Durch den Vorlageantrag ist die belBeh daher in ihrer Entscheidungsbefugnis bezüglich des Wiedereinsetzungsantrages solange blockiert, als der Vorlageantrag unerledigt ist. Der – den Magistrat der Stadt Wien nicht bindenden - Verwaltungsempfehlung des BMF, es sei im Allgemeinen verwaltungsökonomischer, zunächst über…
…meritorische Beschwerdeerledigungen. Entscheidungen in der Sache selbst haben nach § 279 Abs. 1 BAO zu erfolgen. Die diesbezügliche Entscheidungsbefugnis entspricht jener im bisherigen § 289 Abs. 2 BAO (für Berufungsentscheidungen)." In seinem Erkenntnis VwGH 26.6.2014, Ro 2014/03/0063, führte der Verwaltungsgerichtshof (in Auslegung des…
…zur Erlassung des bekämpften Erkenntnisses mangels Entscheidungsbefugnis nicht zuständig. Das bekämpfte Erkenntnis ist daher mit einer Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des BFG behaftet. b) Unzulässige Entscheidung durch die Einzelrichterin Das BFG hat die bekämpfte Entscheidung durch einen Einzelrichter getroffen, obwohl der Revisionswerber mit Eingabe vom 14…
…1 Abs. 3 FinStrG in der jeweils geltenden Fassung anzeigt. C) Zur Entscheidungsbefugnis des Zollamtes Graz und des BFG im Rechtsbehelfsverfahren und zur Bindungswirkung: Art. 243 ZK (1) Jede Person kann einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie…
…dort) genannten Bestimmungen des VbVG und gelten, § 56 Abs. 5 FinStrG zufolge, für entsprechende Verfahren grundsätzlich die nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbaren Bestimmungen des FinStrG nach Maßgabe der Z 1 bis 5 leg. cit.. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband (§ 1 Abs…
…gleichgültig, ob die prinzipielle Zuteilung dieser Einkünfte an unseren Mandanten nun zuträfe, oder nicht. Sollte die Berufungsbehörde eine Zurechnung der Einkünfte an unseren Mandanten dennoch als zutreffend erachten, so wäre allerdings zu berücksichtigen, daß den zufließenden Einkünften diesfalls in gleicher Höhe Abflüsse an die C…
…ist das Zollamt als Berufungsbehörde berechtigt eine angefochtene Entscheidung nach jeder Richtung abzuändern oder aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Dies entspricht der Regelung des § 276 Abs 1 BAO in der Fassung vor der Novelle durch das FVwGG 2012. Die Entscheidungsbefugnis des Zollamtes umfasst…
…ist das Zollamt als Berufungsbehörde berechtigt eine angefochtene Entscheidung nach jeder Richtung abzuändern oder aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Dies entspricht der Regelung des § 276 Abs. 1 BAO in der Fassung vor der Novelle durch das FVwGG 2012. Die Entscheidungsbefugnis des Zollamtes umfasst…
…ist das Zollamt als Berufungsbehörde berechtigt eine angefochtene Entscheidung nach jeder Richtung abzuändern oder aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Dies entspricht der Regelung des § 276 Abs. 1 BAO in der Fassung vor der Novelle durch das FVwGG 2012. Die Entscheidungsbefugnis des Zollamtes umfasst…
…133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Einer Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung zu, wenn das Erkenntnis von vorhandener Rechtsprechung des VwGH abweicht, diese uneinheitlich ist oder fehlt. Da die…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Bf, vom 19.01.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 05.01.2011 betreffend Zurückweisung…
…NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A, in B, vertreten durch C RA, in D, vom 22. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 18. November 2014, betreffend den verfügten Ablauf einer Aussetzung der…
…sei seine Tochter bis 31.5.2012 erwerbslos gewesen und absolviere nunmehr seit 1. Juni 2012 ihr Gerichtspraktikum. Der Bf. ersuchte daher abschließend um Stattgabe seines Antrages. Mit Bescheid vom 26. Februar 2013 wies das Finanzamt diesen Antrag hinsichtlich des Zeitraums für die Monate März…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Fa. A , in B , vertreten durch C , in D , vom 18. Februar 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 11. Februar 2013, betreffend die Vorschreibung von ersten Säumniszuschlägen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Mag. B, Adr.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 05.05.2010, betreffend Rückforderung Familienbeihilfe für den Zeitraum Dezember 2008 bis September 2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung vom 14. Oktober 2016 wurde über den Beschuldigten eine Geldstrafe in Höhe € 2.500,-- verhängt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer (Bf) A am 21. November 2016 (rechtzeitig) einen Einspruch. Wie dem Vorlagebericht des Finanzamtes als Finanzstrafbehörde…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: Mit der Mitteilung vom 2. Mai 2011 informierte das Finanzamt die Beschwerdeführerin (kurz Bf.) davon, dass für ihr Kind B. durch eine gesetzliche Änderung nur mehr bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., Adresse, vom 9. Jänner 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Dezember 2023 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Oktober 2022 bis…
…3/2010. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16.9.2010, Zl. 920000/4/2010, als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde Beschwerde eingebracht und der Akt dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Mit Bescheid vom 22. März 2011, Zl. 920000/5/2010…
…FinStrG als Beschwerde im Sinne des § 151 FinStrG durch das Bundesfinanzgericht zu behandeln. Eine allfällige Berichtigung des Verhandlungsprotokolles in Anbetracht der Berufungsausführung der Verteidigung hat nicht stattgefunden. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Mit E-Mail vom 19. Juni 2014 wurde dem Amtsbeauftragten und…