…Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre…
…Ebenso wenig ist die Bf. auf die vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung angesprochene Besicherung des Rückstandes eingegangen. Das nicht näher erläuterte Vorbringen, der Gesellschafter-Geschäftsführer werde die Abgabenverbindlichkeiten entrichten, wenn das Finanzamt der Gesellschaft mit einer Ratenvereinbarung entgegen komme, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Glaubhaftmachung…
…ist ersichtlich, dass eine monatliche Rate für 1.8.2019 in Höhe von 113,90, ein Annuitätenzuschuss vom Land St. in Höhe von 1.302,56 € und Zinsen und Spesenbelastungen in Höhe von 195,44 € und 17,56 € verbucht wurden. Der aushaftende…
…00 zu entrichten; die letzte Rate für Jänner 2025 beinhaltet den am Strafkonto dann noch offenen Restbetrag am Strafkontonummer 37-1 von (derzeit € 15.200,00 minus € 4.400,00) € 10.800,00] gewährt, um den vom Beschwerdeführer mitgeteilten bzw. in Aussicht…
…Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre…
…die Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe droht. Aufgrund der angebotenen Ratenhöhe von € 500,00 ist eine Abzahlung der Geldstrafe in angemessener Frist zu erwarten und darin auch ein spürbares Strafübel zu erkennen. Dem Beschwerdeführer wird für die Entrichtung des am Strafkonto ***BF1StNr1*** noch offen…
…binnen eines Monats nach Zustellung der Aufforderung zum Strafantritt bei der Finanzstrafbehörde eingebracht werden. Im Ergebnis ist die Höhe der angebotenen Raten unter Berücksichtigung sämtlicher persönlicher und wirtschaftlicher Umstände des Beschwerdeführers zu gering um eine gänzliche Entrichtung der Strafe in angemessener Zeit erwarten zu lassen…
…Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre…
…Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre…
…obwohl der Antrag auf Ratenzahlung noch bei der Abgabenbehörde anhängig und die Einbringung gehemmt gewesen sei. Am selben Tag habe die Bf. auch den Säumniszuschlag, welcher mangels Entrichtung der Glücksspielabgabe zum Fälligkeitstag verwirkt gewesen sei, bezahlt. In weiterer Folge habe die Bf. - nachdem Gesprächsangebote an…
…Raten in Höhe von € 1.000,00 monatlich zu entrichten. Die begehrte Zahlungsfrist ist bereits abgelaufen. Die Abgaben sind vollständig entrichtet. Nachdem eine durch das Bundesfinanzgericht gewährte Zahlungserleichterung nur ex nunc wirkt, kann nach Verstreichen des Termins, bis zu welchem ein Abgabepflichtiger die Ratenzahlung…
…Mit Antrag vom 10.12.2017 beantragte der Beschwerdeführer eine Zahlungserleichterung für den Rückstand von EUR 5.897,52. Konkret wurde die Entrichtung der Abgabenschuld in Raten beantragt, wobei der letzte Zahlungstermin zum 30.4.2018 gewesen wäre. Mit Bescheid vom 15.12.2017 wurde…
…Entrichtung der Geldstrafe würde für den Bf. eine erhebliche Härte darstellen, die weit über die mit der Bezahlung einer jeden Geldstrafe verbundenen Härte hinausgeht. In Anbetracht seiner Verpflichtungen aus dem Abgabenverfahren sowie der derzeitigen Lebenshaltungskosten sei es dem Bf. bei richtiger Beweiswürdigung unmöglich, höhere Raten…
…Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist sohin die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einemdem Bestraften zugefügten Übel, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll. Dass die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe - gleichsam in Art…
…zur Entrichtung einer Geldstrafe ist sohin die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einem dem Bestraften zugefügten Übel, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll. Dass die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe - gleichsam in Art…
…Härte in der sofortigen Entrichtung der Abgabe und das Nichtbestehen einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben vom Bf nicht nachvollziehbar dargestellt wurden, war eine Ermessensentscheidung nicht mehr zu treffen (VwGH 24.01.1996, 93/13/0172), da die Voraussetzungen für eine Bewilligung der beantragten Ratenzahlung…
…Begründung wurde ausgeführt, die vom Bf. angebotenen Raten seien im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig. Dadurch erscheine die Einbringlichkeit gefährdet. Der aushaftende Rückstand beruhe auf der erklärungsgemäß vorgenommenen Veranlagung. In der sofortigen vollen Entrichtung dieser Abgabennachforderung, mit deren Entstehung der Bf. rechnen habe…
…Hand (VwGH 24.02.2012, 2010/16/0276). Im Falle der Entrichtung von Raten zu 50 Euro monatlich würde die im März 2017 über den Bf. verhängte Geldstrafe von 10.000 Euro erst nach 198 Raten in über 16 Jahren bezahlt sein; dies ohne Einbeziehung…
…Bei Ratenbewilligungen sind der Höhe nach bescheidmäßig festgesetzte Abgabenschuldig-keiten einzubeziehen, wenn deren Zahlungstermine in die Laufzeit der Ratenbewilligung fallen. Zahlungserleichterungen können auf Antrag gewährt werden, wenn die sofortige oder sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die…
…Härte in der sofortigen Entrichtung der Abgabe und das Nichtbestehen einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben vom Bf nicht nachvollziehbar dargestellt wurden, war eine Ermessensentscheidung nicht mehr zu treffen (VwGH 24.01.1996, 93/13/0172), da die Voraussetzungen für eine Bewilligung der beantragten Ratenzahlung…