…Vorschreibung der antragsgegenständlichen Abgaben beim Bf. bestehe daher zu Recht. Der Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 BAO vom 23.02.2018 sei daher abzuweisen. Es sei außerdem festzuhalten, dass ein Ergänzungsersuchen vom 06.06.2018 nicht beantwortet worden sei. Innerhalb der verlängerten Beschwerdefrist brachte der…
…der Einbringlichkeit bzw. zum Vorliegen von Vermögenswerten überhaupt vermissen. Damit hat der Beschwerdeführer weder die Abgabenbehörde noch das Bundesfinanzgericht ausreichend in die Lage versetzt zu beurteilen, ob die Einziehung der antragsgegenständlichen Abgaben bei ihm zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten (im Sinne einer mit erheblichen Härten verbundenen Entrichtung…
…nicht ausreichend in die Lage versetzt zu beurteilen, ob die Einziehung der antragsgegenständlichen Abgaben ihn zu "wirtschaftlichen Schwierigkeiten" (im Sinne einer mit erheblichen Härten verbundenen Entrichtung) führt. Dass - für die Ermessensentscheidung wesentlich - die Vorschreibung der Einkommensteuern "klar und eindeutig unrichtig" war, die Bescheide also "offenkundige…
…verschlechtern. Es sei offensichtlich, dass die Entrichtung derzeit nicht möglich ist, andernfalls bestünde auch keine Notwendigkeit eine Zahlungserleichterung zu beantragen, und keine Möglichkeit eine solche zu gewähren. Hingegen bestehe zu einem späteren Zeitpunkt jedenfalls keine geringere Aussicht auf die Einbringung der Abgaben, da die Bf…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Maßgeblich für die Entscheidung sind die vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellungen hinsichtlich der fehlenden Identität der Steuerpflichtigen, dem fehlenden Nachweis der Entrichtung der Abgaben durch die Bf. in Griechenland und den Unterschieden des Besteuerungsgegenstandes wegen der…
…der Lage des Falles unbillig wäre (§ 236 Abs. 1 BAO). Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Einhebung erstens die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde oder zweitens mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der…
…In der Beschwerdevorentscheidung vom 06.06.2024 führt die belangte Behörde hierzu etwa das Folgende aus: "Im vorliegenden Fall wurde nämlich - wie schon in den Bescheiden ausgeführt - eine Handlung gesetzt, welche die für die Entrichtung der tatsächlich geschuldeten Abgaben erforderlichen finanziellen Mittel der österreichischen Finanzverwaltung…
…Ansuchen des Abgabepflichtigen die Abgabenbehörde für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§ 229 BAO) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in…
…sich die Abgabenpflichtige nicht nur in Konkurs, sondern sei darüber hinaus bereits mit 16. Mai 2013 angezeigt worden, dass die Insolvenzmasse nicht ausreiche, um die Masseforderung zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Da somit der Abgabenpflichtigen und Schuldnerin in gegenständlichem Fall die Entrichtung der ausgesetzten Abgaben praktisch unmöglich…
…und hat laut ihren Angaben im Vermögensbekenntnis monatliche Aufwendungen für die Benutzung der Wohnung in Höhe von € 700, --. Die Antragstellerin verfügt über € 500, -- in Bargeld und besitzt ansonsten keine Vermögenswerte. Sie hat laut ihren Angaben derzeit Abgabenschulden in Höhe von € 163.500…
…ihn damit wegen der unvertretbar langen Dauer dieses Verfahrens und darüber hinaus finanziell und beruflich ruiniert und ihn so außer Stande gesetzt, die Abgaben nunmehr zu entrichten, wozu er andernfalls mühelos im Stande gewesen wäre (S. 21). Wörtlich führe der VwGH im unmittelbaren Anschluss aus…
…könnten nur unrechtmäßig festgesetzte Abgabenschuldigkeiten nachgesehen werden. Für eine Nachsicht nach § 236 BAO ist es aber prinzipiell unerheblich, ob die antragsgegenständlichen Abgaben richtig oder unrichtig festgesetzt wurden. Es kommt nur darauf an, ob die Einhebung/Entrichtung der (richtig oder unrichtig festgesetzten) Abgabe nach Lage des…
…unter Zitat der angeführten hg. Rspr.) Gemäß § 212 Abs. 2 lit. b BAO sind für Abgabenschuldigkeiten, soweit infolge einer gemäß Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Wie…
…für 2016 zu den jeweiligen Quartalsfälligkeiten fristgerecht und zusätzlich entrichten. Der Abgabepflichtige beabsichtigt, die antragsgegenständliche Abgabenschuldigkeiten aus Dividendenausschüttungen seiner m Tochtergesellschaften zu bezahlen. Trotz entsprechender positiver Gestion und entsprechender ausschüttungsfähiger Gewinne sind die m Tochtergesellschaften allerdings nicht zu einer entsprechend hohen Sofortausschüttung in der Lage…
…steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des das Ansuchen erledigenden Bescheides zu. Dies gilt - abgesehen von Fällen des Abs. 4 - nicht für innerhalb der Nachfristen des ersten oder zweiten Satzes eingebrachte Ansuchen um Zahlungserleichterungen. (4) Die für Ansuchen…
…stellte der Bf einen Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht und führte zur Begründung Folgendes aus: "Entgegen der Begründung der Beschwerdevorentscheidung vom 3. März 2015 wurde bereits im Antrag vom 27. Februar 2014 ausführlich dargetan, warum die Einbringung der antragsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht…
…Bescheides ist die Verweigerung von Ratenzahlungen zur Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten bis 31.08.2016. Zahlungserleichterungsbescheide sind antragsgebundene Verwaltungsakte (VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). Ausfluss dieser Antragsgebundenheit ist unter anderem, dass sich die Abgabenbehörde, abgesehen von der im vorliegenden Fall nicht zutreffenden Ausnahme des…
…im Einkommensteuerbescheid vom 15. Dezember 2006 noch in der Berufungsvorentscheidung vom 1. März 2007 in Kenntnis gesetzt. Die folgende fast neunjährige (!) Verfahrensdauer hat schlussendlich zur Vorschreibung der antragsgegenständlichen Aussetzungszinsen geführt. Es bedarf wohl keinen weiteren Erläuterungen, dass das Entstehen von Abgabenanprüchen, die nur durch eine…
…2 BAO von der zur Erhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde auf Antrag zurückzuzahlen. Die Bestimmungen des § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten bei Entrichtung von festen Gebühren gemäß § 3 Abs. 2 letzter Satz GebG sinngemäß. Die Entrichtung der antragsgegenständlichen Gebühren ist unstrittig. Der Bf…
…2 BAO von der zur Erhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde auf Antrag zurückzuzahlen. Die Bestimmungen des § 241 Abs. 2 und 3 BAO gelten bei Entrichtung von festen Gebühren gemäß § 3 Abs. 2 letzter Satz GebG sinngemäß. Die Entrichtung der antragsgegenständlichen Gebühren ist unstrittig. Der Bf…