…durch die WGKK ist unstrittig und wurde anlässlich einer Vorsprache des Bf bei der MA 70 am 01.09.2017 noch einmal bestätigt. Die monatlichen Einkommensnachweise des Bf wurden von ihm vorgelegt. Rechtliche Beurteilung: Die im Beschwerdefall maßgeblichen Bestimmungen des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes (WRKG)…
…gemäß §§ 28 Abs. 3 und 29 Abs. 4 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz - WRKG sieht daher für "Einzelzahler" eine weit höhere Gebühr als für Sozialversicherungsträger vor. Neuausübung des Ermessens In Neuausübung des Ermessens durch das Gericht (Art. 130 Abs. 3 B-VG) ist die Einsatzgebühr gemäß…
…vom 07.12.2015, TZ 15/136061-01, betreffend Einsatzgebühr gemäß §§ 28 und 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) für die am 13.06.2015 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…70, vom 11.03.2014, MA 70 - TZ: GZ betreffend Vorschreibung der Einsatzgebühren gemäß §§ 28 und 29 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetztes - WRKG, LGBl. für Wien Nr. 39/2004, und der zum Zeitpunkt des Einsatzes gültigen Gebührenordnung, kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 52…
…für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, WRKG, am ***2*** vorgeschrieben. In ihrer Begründung wies die belangte Behörde darauf hin, dass der Bescheid habe erlassen werden müssen, da eine Übernahme der Einsatzgebühren seitens des zuständigen Sozialversicherungsträgers abgelehnt…
…ein Krankenhaus verweigert, unzutreffend sei. Die belangte Behörde wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 29. Mai 2019 als unbegründet ab. Gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) sei für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes der Stadt Wien, insbesondere für die Betreuung (Hilfeleistung, Transport), eine Gebühr…
…Einsatzgebühren seitens des zuständigen Sozialversicherungsträgers abgelehnt wurde. Folgendes Informationsblatt war beigeschlossen: Sehr geehrte/r Patientin! Sehr geehrte/r Versicherungsnehmerln! Sie erhalten mit gleicher Post einen Bescheid für einen Rettungseinsatz. Details zum Einsatz sind der Rückseite des Bescheides zu entnehmen. Gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz…
…an die Notärztin mit der Bitte um eine Untersuchung herangetreten ist, noch dass die Untersuchung der Brüder S***** durch die Notärztin in und die Anforderung des weiteren RTW gegen den Willen der Brüder S***** erfolgt ist. Rechtsgrundlagen § 1 WRKG (Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz LGBl. Nr…
…dass die Beschwerdeführerin unbedingt wieder ins Krankenhaus muss. Die Beschwerdeführerin wurde in weiterer Folge durch die Berufsrettung ins AKH transportiert. Zum Zeitpunkt des Rettungstransportes verfügte die Beschwerdeführerin über keinen aufrechten Sozialversicherungsanspruch (e-Card Versichertendatenabfrage). Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 1 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes - WRKG…
…die Krankenfürsorgeanstalt öffentlich Bediensteter lehnten die Übernahme der Einsatzgebühr mangels eines ihm (ihr) gegenüber bestehenden Anspruchs auf Kostenübernahme ab. Diese Feststellungen gründen sich auf folgende Beweiswürdigung: Die Feststellungen sind unstrittig. Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 1 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes - WRKG sind Aufgaben eines Rettungsdienstes…
…ein Einsatzfahrzeug entsendet. Die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Wiener Gebietskrankenkasse wurde der Beschwerdeführerin zumindest durch die Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vorgehalten und blieb unbestritten. a a Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 1 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes - WRKG sind Aufgaben eines Rettungsdienstes: 1…
…Behörde) dem Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf) gemäß §§ 28 und 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) idgF in Verbindung mit der hierzu ergangenen Gebührenordnung, kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien, eine Einsatzgebühr iHv 790,00 Euro für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes am 14…
…1 Abs. 1 der Verordnung des Wiener Gemeinderates betreffend die Festsetzung der Gebühren gemäß §§ 28 Abs. 3 und 29 Abs. 4 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz - WRKG lautet wie folgt: "Für jede Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes der Stadt Wien innerhalb des Gebietes der Stadt Wien, auch…
…Berufsrettung Wien, Fachbereich Gebühren vom 21. August 2025 betreffend Einsatzgebühr gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt : I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…über die Beschwerde vom 24. November 2020 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 70 Fachbereich Gebühren vom 22. Oktober 2020 betreffend Einsatzgebühr gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…mit Bescheid vom 4. Dezember 2017 die Einsatzgebühr der Wiener Rettung iHv 689 Euro für die am 3. August 2017 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (in der Folge: WRKG) iVm der dazu ergangenen Gebührenordnung und § 210 BAO…
…Bescheid vom 29. Jänner 2021 wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird folgendermaßen abgeändert: Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** ist verpflichtet für die am 29.09.2020 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28 und 29 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, WKRG…
…vom 27.04.2015, Z MA70 TZ14/220122-01, betreffend Vorschreibung einer Einsatzgebühr nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…Einsatzgebühren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, als der Beschwerdeführer verpflichtet ist, für die am 07.04.2019 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28, 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz, WRKG und gemäß…
…4 und 6 ergeben würden, festsetzen, insoweit diese Gebührenschuldnerschaft einen geringeren Verwaltungsaufwand bei der Einhebung der Gebühren bedingt. § 1 Abs 1 der Verordnung des Wiener Gemeinderates betreffend die Festsetzung der Gebühren gemäß §§ 28 Abs 3 und 29 Abs 4 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz – WRKG lautet…