…§ 8 Rz 61). Im konkreten Fall ist daher zunächst zu prüfen, ob der Verlust des Fahrzeuges beruflich veranlasst ist. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass der Bf unzulässigerweise seinen Privat-PKW für die Dienstreise verwendet hat, weshalb der berufliche Zusammenhang durch auf private Umstände beruhenden…
…Einsatz der beiden Kraftfahrzeuge jedenfalls beim Unternehmen und sei dieses daher als Verwender anzusehen. Da der Sitz des Unternehmens in Deutschland liege, bestehe für beide Firmenfahrzeuge kein dauernder Standort im Inland und habe daher keine Zulassung im Inland zu erfolgen. Als Nachweis, dass die Fahrzeuge…
…Verfügung über das Fahrzeug auszuüben (vgl. dazu etwa OGH, 18. Dezember 2000, 9 Ob A 150/00z). Bei Durchsicht weiterer Erkenntnisse zur Frage, wem die Verwendung zuzurechnen ist, zeigt sich, dass dabei eine Abwägung folgender Kriterien vorzunehmen ist: tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über den Einsatz des Fahrzeuges…
…dem Zweck der genannten Bestimmungen für das Entstehen der Abgabenschuld maßgeblich sind. Aus diesem Grund wird den Kriterien des Nutzens, des tatsächlichen Lenkens und des tatsächlichen Bestimmens des Einsatzes des Fahrzeuges mehr Bedeutung zukommen müssen als der bloßen Kostentragung (vgl. zB UFS 29.6.2012…
…kommen dabei den Kriterien des Nutzens, des tatsächlichen Lenkens und des tatsächlichen Bestimmens des Einsatzes des Fahrzeuges größere Bedeutung zu als der bloßen Kostentragung (BFG 7.7.2020, RV/3100066/2015; BFG 16.2.2022, RV/3100745/2021). Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt es…
…Anfrage bei der Magistratsabteilung 68 - Feuerwehr und Katastrophenschutz - habe zu den angegebenen Daten keinen Einsatz ergeben. Aus dem Beschwerdevorbringen gehe nicht hervor, dass für die ehestmögliche Entfernung des Fahrzeuges Sorge getragen worden sei. Die Entfernung des Fahrzeuges sei erst 22 Tage nach der Abstellung erfolgt…
…laut der vorliegenden Rechnung am Sonntag den 6.5.2012 mit dem Dienstfahrzeug gefahren und es müsse als unwahrscheinlich angesehen werden, dass er ausschließlich zum Auftanken des Fahrzeuges unterwegs gewesen sei. Es würden jedenfalls Angaben über die am 5.6.2012 zurückgelegten privaten Fahrten fehlen…
…Fahrzeug auszuüben (vgl. dazu etwa OGH 18.12.2000, 9 Ob A 150/00z). Nach den getroffenen Feststellungen ist der Bf als Verwender des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges anzusehen. Er hat es im Inland verwendet und konnte aufgrund seiner alleinigen Verfügungsmacht jederzeit frei über den Einsatz des…
…Verfügung über das Fahrzeug auszuüben (vgl. dazu etwa OGH, 18.12.2000, 9 Ob A 150/00z). Bei Durchsicht weiterer Erkenntnisse zur Frage, wem die Verwendung zuzurechnen ist, zeigt sich, dass dabei eine Abwägung folgender Kriterien vorzunehmen ist: tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über den Einsatz des Fahrzeuges…
…diese ohnehin vom Lohn abgezogen werden) das Fahrzeug dem Bf entzogen werden können, liegt die Möglichkeit, täglich über den Einsatz des Fahrzeuges zu verfügen, eindeutig beim Bf. Es ist somit davon auszugehen, dass der Bf das Fahrzeug für private Zwecke verwendete und er als Verwender…
…Verfügung über das Fahrzeug auszuüben (vgl. dazu etwa OGH, 18.12.2000, 9 Ob A 150/00z). Bei Durchsicht weiterer Erkenntnisse zur Frage, wem die Verwendung zuzurechnen ist, zeigt sich, dass dabei eine Abwägung folgender Kriterien vorzunehmen ist: tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über den Einsatz des Fahrzeuges…
…Verschmutzungen und Steinschläge handeln, sondern um außergewöhnlich starke Abnutzungsspuren und Kratzer, welche gerade bei einer Metalliclackierung nicht unproblematisch und weiters plausibel wären durch den Einsatz des Fahrzeuges als Lieferwagen für den Handelsbetrieb. Auch im Zuge der freien Beweiswürdigung müsse das Finanzamt darlegen, wie es zu…
…dem Zweck der genannten Bestimmungen für das Entstehen der Abgabenschuld maßgeblich sind. Aus diesem Grund wird den Kriterien des Nutzens, des tatsächlichen Lenkens und des tatsächlichen Bestimmens des Einsatzes des Fahrzeuges mehr Bedeutung zukommen müssen als der bloßen Kostentragung (vgl. zB UFS 29.6.2012…
…den Einsatz des deutschen Dienstwagens sei sein eindeutiger Schwerpunkt im Inland ableitbar, da er sich 2012 an 282 von 340 Tagen im Inland befunden habe. Als dauernder Standort eines Fahrzeugs gelte bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug…
…Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes müssen vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden. Jede einzelne berufliche Verwendung ist grundsätzlich für sich und mit dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs aufzuzeichnen. Wird der berufliche Einsatz des Fahrzeuges zugunsten einer…
…Es genügt dann die Aufzeichnung des am Ende der gesamten Reise erreichten Kfz-Gesamtkilometerstands, wenn zugleich die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie aufgesucht worden sind. Wird der berufliche Einsatz des Fahrzeuges zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen…
…und die Bestimmung des Steuerschuldners hingegen unerheblich (VwGH 21.11.2012, 2010/16/0254; 27.01.2010, 2009/16/0107). 19. Ungeachtet der Tatsache, dass das Fahrzeug auf den Arbeitgeber des Bf. zugelassen war, lag die Entscheidung über den täglichen Einsatz des Fahrzeuges beim Bf…
…Entscheidungsmöglichkeit über den konkreten Einsatz des Fahrzeuges, denn diesem (und nicht demjenigen, der ohne tatsächlich zu verfügen aus rechtlichen Gründen die bloße Möglichkeit dazu hätte) ist wohl die Verantwortung für die Folgen der Nutzung zuzuordnen. Im Ergebnis ist bei der Feststellung des Verwenders (Halters iSd…
…Maßgeblich sei in erster Linie, wer tatsächlich in der Lage sei, über den Einsatz des Fahrzeuges zu bestimmen. Der rechtmäßige Besitz am Kfz sei dagegen irrelevant. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 24.11.201, 2009/16/0212 sei ein Geschäftsführer, der ein Kfz nicht…
…jene Person versteht, die die Kosten für das Fahrzeug übernimmt (Ab GmbH), ist dies zu kurz gegriffen: Maßgeblich sind neben der Kostentragung der Gebrauch (wem kommt der Nutzen aus der Verwendung zu?) und die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit (tatsächliche Entscheidungsmöglichkeit über den Einsatz des Fahrzeuges). In wirtschaftlicher…