IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Mag. Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 18.01.2013, betreffend Zurückweisung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 zu…
…was jedoch gerade nicht erfolgte. Anstatt bewusst untätig zu bleiben und nicht auf die Einreichungsfrist zum 30.06.2016, nicht mit einer restlichen Unterlagenanforderung betreffend 2015 trotz von mir proaktiv in Unkenntnis der Vorgänge teilweiser bereits im November 2016 erhaltener Steuerunterlagen für 2015 zu reagieren…
…FinanzOnline-Verfahren vergleichbar ist, bei der Einhaltung der Überwachungspflicht eine eher strenge Haltung. Gerade, wenn das Ende der Einreichungsfrist naht, erhält das Fehlen oder die Unzulänglichkeit des Kontrollsystems einer Kanzlei eine wichtige Bedeutung, sodass sich der Parteienvertreter besonders zu vergewissern habe, dass die Übertragung erfolgreich…
…ersucht, die Einkommensteuererklärung 2015 bis zum 25.11.2106 nachzuholen, da er die Einreichungsfrist nicht eingehalten hatte. Gleichzeitig wurde die Festsetzung einer Zwangsstrafe angedroht. Mit Bescheid vom 6.12.2016 wurde wegen Nichteinreichung u.a. der Einkommensteuererklärung 2015 eine Zwangsstrafe iHv € 250 festgesetzt. Der…
…zur Abgabe des Erstattungsantrages für diese Erstattungszeiträume (30. September des Folgejahres) noch nicht abgelaufen ist. Zusätzliche Erstattungsanträge (beispielweise im Rechtsmittelverfahren) können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese noch innerhalb der Einreichungsfrist erfolgen. Die Bf. bringt nun vor, dass es ihr auf Grund des Datenvolumens nicht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache Bf., W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 09.01.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 beschlossen: Der Vorlageantrag vom 8.10.2015 wird gemäß § 260 Abs…
…bis zum 9.5.2025 gesetzt wurde. Das Fristverlängerungsersuchen der Beschwerdeführerin vom 8.5.2025 wurde durch die belangte Behörde abweisend erledigt und die Einreichungsfrist für die beiden Abgabenerklärungen nicht wie beantragt bis zum 30.6.2025 verlängert, sondern lediglich eine Nachfrist bis zum 17…
…nicht nach. Aus dem vorliegenden Verwaltungsakt ergibt sich, dass zunächst von der belangten Behörde ein erstes Fristverlängerungsersuchen stattgebend erledigt und die Einreichungsfrist für die beiden Abgabenerklärungen für das Jahr 2023 bis zum 27.12.2024 verlängert wurde. Ein weiteres Verlängerungsersuchen wurde - um den kontinuierlichen Fortgang…
…hinsichtlich Veranlagungsjahre 2013 und 2014 Nach § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Bei Unterlassungsdelikten wie der Nichtabgabe einer Einkommensteuererklärung beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ablauf der gesetzlichen Einreichungsfrist der Steuererklärung. Für Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG beträgt die relative Verjährungsfrist gem. …
…Nr. 279/1995 idgF, einmal gewählten Erstattungszeitraum kann nur ein (zusammengefasster) Antrag für ein und denselben Zeitraum gestellt werden. Sollte ein ergänzender Antrag noch vor Ablauf der Einreichungsfrist (30. Juni des Folgejahres, siehe die folgende Rz 2845) eingereicht werden, ist dieser nur dann zu berücksichtigen…
…was jedoch gerade nicht erfolgte. Anstatt bewusst untätig zu bleiben und nicht auf die Einreichungsfrist zum 30.06.2016, nicht mit einer restlichen Unterlagenanforderung betreffend 2015 trotz von mir proaktiv in Unkenntnis der Vorgänge teilweiser bereits im November 2016 erhaltener Steuerunterlagen für 2015 zu reagieren…
…im elektronischen Rechtsverkehr, dem FinanzOnline-Verfahren, bei der Einhaltung der Überwachungspflicht eine eher strenge Haltung. Gerade, wenn das Ende der Einreichungsfrist naht, erhält das Fehlen oder die Unzulänglichkeit des Kontrollsystems einer Kanzlei eine wichtige Bedeutung, sodass sich der Parteienvertreter, hier der BF selbst, besonders zu…
…bei Festsetzung des Verspätungszuschlags Vorliegen eines Fristversäumnisses Die Fristen für die zeitgerechte Einreichung der gegenständlichen UVA's wären gewesen: | Zeitraum | Einreichungsfrist | 12/2020 | 15.02.2021 | 01/2021 | 15.03.2021 | 03/2021 | 17.05.2021 |…
…mit Bescheid vom 15. Mai 2013 verlängerten Frist (30. September 2013) eingebracht wurde und daher eine finanzstrafrechtlich relevante weitere Verlängerung der Einreichungsfrist für 2013 dadurch ebenso wenig erreicht werden konnte wie durch das darauf folgende weitere Ersuchen vom 13. November 2013. Der Vollständigkeit halber ist…
…und 2009 wurde dies jedoch unterlassen. Hinsichtlich des Jahres 2008 wurden dem Beschuldigten am 22. Dezember 2008 die Umsatz- und Einkommensteuererklärungen zugesandt. Aufgrund der Quotenregelung war die Einreichungsfrist der Erklärungen am 12. April 2010 [abgelaufen]. Nachdem auch bis zu diesem Zeitpunkt keine Erklärungen eingereicht wurden…
…a FinStrG, da der genannte Tatbestand bereits – mit dem ungenutzten Ablauf der Frist zur Erklärungseinreichung – verwirklicht wurde. Einer in einer wegen Nichtabgabe der (aufgetragenen) Erklärung abgabenbehördlichen Erinnerung genannte Nachholfrist kommt in diesem Zusammenhang – mangels jeglicher Auswirkungen auf die Einreichungsfrist – keine objektive Bedeutung zu, sondern kann…
…woraus ersichtlich ist, dass ihr die Bedeutung der Einreichungsfristen und die Konsequenzen einer Fristversäumnis bekannt waren. Zudem ist die bfP seit März 2021 steuerlich vertreten und konnte sich damit zur Erfüllung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten eines fachkundigen Vertreters bedienen. Ein sorgfältig handelnder Unternehmer hätte unter diesen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, betreffend den Vorlageantrag vom 25. November 2024 zur Beschwerde vom 6. Dezember 2021 gegen den…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft Köhler & Partner GmbH, Waldgasse 23, 8680 Mürzzuschlag, betreffend die Beschwerden vom 27. Juli 2023 gegen die zur Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen Einkommensteuer (ESt)-Bescheide 2016-2020 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RPW Tulln Steuerberatung GmbH, Franz-Schubert-Straße 8, 3430 Tulln/Donau, über die Beschwerde vom 19. März 2024 gegen den Bescheid des…