…ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Im gegenständlichen Verfahren hat das Finanzamt bereits mit Abweisungsbescheid vom 27.08.2015 und in weiterer Folge mit Beschwerdevorentscheidung vom 31.03.2016 abweisend darüber entschieden, dass ab Juni 2015 kein Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung…
…Sachverhalte durchgeführt wurde, sodass das nunmehrige Strafverfahren nicht der Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft im Sinne der oben zitierten Bestimmung der EMRK widerspricht und somit keinen Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" darstellt. Der Verteidiger hat in der mündlichen Beschwerdeverhandlung den Antrag gestellt, Z2 …
…Sache die Abgabenbehörde bereits einmal rechtskräftig entschieden hat (Grundsatz "ne bis in idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Mit Berufungsentscheidung vom 8. Oktober 2007, GZ. RV/2727-W/07…
…in der Causa GZ RV/5100642/2012 (Entscheidung vom 11. Juli 2014) ausgesprochen, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Grundsatz der Einmaligkeitswirkung von Bescheiden). Insbesondere ist es verboten, während eines noch anhängigen Abgabenverfahrens dasselbe Verfahren mittels eines weiteren Bescheides…
…bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 9.3.1987, B 605/85; VwGH 30.1.1991…
…noch einmal entschieden. IV. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09. 03…
…noch einmal entschieden. IV. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09. 03…
…noch einmal entschieden. IV. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09. 03…
…noch einmal entschieden. IV. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09. 03…
…zu entgegnen: Der Grundsatz "ne bis idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 9.3.1987, B 605/85…
…dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung eines weiteren Bescheides in derselben Sache entgegen. Auch bezüglich des weiteren identen Bescheides vom 22.06…
…der Bindung der Behörden an einen einmal erlassenen, formell rechtskräftigen Bescheid. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung; VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt…
…08). Er besagt, dass in ein- und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). B/7. Aus diesem Grund ist der nunmehr angefochtene Bescheid über die zweite Wiederaufnahme des Verfahrens ersatzlos aufzuheben. Dadurch scheidet auch der Sachbescheid betreffend Einkommensteuer 2008 ex lege gemäß …
…188 BAO für die Jahre 2011 bis 2016 hat die Behörde somit gegen den Grundsatz ne bis in idem (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung) verstoßen. Die Nichtfeststellungsbescheide 2011 bis 2016 vom 09. Jänner 2019 waren daher ersatzlos aufzuheben. Mit der Aufhebung der Nichtfeststellungsbescheide 2011 bis 2016 vom 09…
…für diese Monate entschieden. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09.,03.1987…
…prüfen: Der Grundsatz „ne bis in idem“ besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Ein Grundsatz „ne bis in idem“ ist in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist…
…dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Mit Bescheid vom 07.02.2013 wurde vom Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg der Antrag Ihres Ehegatten E-F C (SVNr. ...) auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für Ihren Sohn C…
…Verhältnisse bereits erfolgt ist. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09. 03…
…idem"). Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz gehört zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09.03.1987, B 605/85…
…der Grundsatz des "ne bis in idem", der besagt, dass in ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Ist ein Bescheid formell rechtskräftig geworden, so sind später eingebrachte neuerliche Anträge, die sich mit den früheren Anträgen decken, wegen entschiedener Sache zurückzuweisen (…