…Umsatzsteuer und Lohnabgaben der Abgabenbehörde nicht bekanntgegeben. Der verspäteten Meldungen kommt mangels Entrichtung binnen Monatsfrist ab Meldung keine strafbefreiende Wirkung zu. Aufgrund dieser Feststellungen wurde das Finanzstrafverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet und dieser aufgefordert, sich binnen eines Monats ab Zustellung der Verständigung über die Einleitung…
…BB. SA auszugehen. Im Übrigen hat der Ermittlungsbericht auch in Deutschland nicht zu einer Verurteilung des Ing. BB. wegen Umsatzsteuerhinterziehung geführt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat von der Verfolgung der dem Beschuldigten Ing. BB. zur Last liegenden Vergehen der Steuerhinterziehung mit Zustimmung des Landgerichts - Große Wirtschaftsstrafkammer…
…a) ***3*** wegen Umsatzsteuer 2016 in Höhe von € 14.023,00, 2017 in Höhe von € 14.041,51, 2018 in Höhe von € 14.215,22, insgesamt somit € 42.279,73 b) ***5*** Umsatzsteuer 2016 in Höhe von € 25.017,24…
…wenn eine Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 leg. cit. wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für den selben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Abgabenhinterziehung…
…Einfuhrumsatzsteuer durch die verantwortlich handelnden Personen der A. SA auszugehen. Im Übrigen hat der Ermittlungsbericht auch in Deutschland nicht zu einer Verurteilung des A. wegen Umsatzsteuerhinterziehung geführt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat von der Verfolgung der dem Beschuldigten A. zur Last liegenden Vergehen der Steuerhinterziehung mit…
…Finanzstrafbehörde (AZ: Strafnummer der Finanzstrafbehörde 2019, dann AZ des Spruchsenats der Finanzstrafbehörde: SpS-1) Nach Erhalt der Beschuldigtenvorladung am 14.06.2019 versendete ich unmittelbar die Nachricht an ***Bf1*** wegen Einleitung des Finanzstrafverfahrens aufgrund verspäteter Erklärungen [Beilage ./MMM]. Ich brachte meine Verwunderung und Bestürzung zum…
…Verdachtsmomente vor, dass der Beschwerdeführer auch die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht hat. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen § 33 Abs. 1 FinStrG erfolgte daher in dem im Spruch dieses Erkenntnisses dargestellten Umfang zu Recht. Zu den Beweisanträgen des Beschwerdeführers ist festzuhalten, dass…
…2 lit. a FinStrG ist ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als…
…möglich sei (wegen der Anonymität des Marktes kenne der Unternehmer seine Kunden nicht) oder dass aus anderen Gründen eine solche Weitergabe tatsächlich nicht erfolgen werde (vgl. Ritz, BAO7, § 239a, Tz 14). Die ungerechtfertigte Bereicherung liege in der Tatsache begründet, dass eine Umsatzsteuerdifferenz in Höhe von…
…wenn eine Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 Ieg. cit. wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Abgabenhinterziehung nach…
…den Beschuldigten am 5.2.2024 Einleitung 27.3.2024 26.4.2024 Vollmachtslegung des nunmehrigen Verteidigers im verwaltungsbehördlichen Verfahren. Urteil vom 4.7.2024 (Protokolls- und Urteilsvermerk), ***6*** wurde - als "die steuerlichen Belange für ***Bf1*** Wahrnehmender" - wegen Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen und über ihn eine…
…der der u.a. Begründung Rechnung trägt. Begründung: Um die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens zu vermeiden, erstatteten wir mit 25.03.2015 vorsorglich Selbstanzeige für F und C.H.. In der Selbstanzeige wurden sämtliche in Betracht kommenden, noch nicht entrichteten Umsatzsteuern bzw. zu korrigierenden Vorsteuern angeführt…
…den neuen Vertreter, dass er keine Kenntnis von den Erinnerungen hatte. 2) Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für 2017 und 2018: Wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen erging für 2017 eine Abgabenfestsetzung im Schätzungsweg mit € 20.000,00 und für 2018 mit € 40.000,00. Es liegen…
…2017). 3. Mit Schreiben vom 11. September 2017 wurde Beschwerde gegen den Umsatzsteuerbescheid 2015 vom 21. August 2015 eingelegt: a. Die Beschwerde richte sich gegen die Schätzung der Umsatzsteuer 2015 wegen Nichtabgabe der Steuererklärung. b. Der gegenständlichen Beschwerde lege man die entsprechenden Erklärungen bei. Es…
…dar. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG können wegen Verfolgungsverjährung nicht mehr verfolgt werden. Die verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervoranmeldungen wurden nicht zu den Fälligkeitstagen eingereicht und auch zu diesen Terminen keine Vorauszahlungen geleistet. Objektiver Tatbestand (StNr. ***7***): Gemäß § 21 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer…
…durch ein Organ der Finanzstrafbehörde erfolgen. 9. Nach alter Rechtslage hingegen hatte die Verständigung über die erfolgte Einleitung eines Untersuchungsverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) tatsächlich in Bescheidform zu ergehen (siehe die Erkenntnisse VfGH 9.6.1988, B 92/88 und VwGH 5.4.1989…
…über gemeinnützige Vereine abgerechnet habe, wobei diese Erlöse weder beim jeweiligen Verein noch beim Beschuldigten als Einzelunternehmer versteuert worden seien. Bezüglich des Jahres 2003 sei von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen der drohenden absoluten Verjährung mit 30. November 2014 abgesehen worden. Hinsichtlich der Umsatz- und…
…bisher anhängige Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Abgabenhinterziehung von Umsatzsteuer der Jahre 2018 von € 8.598,86 und 2019 in Höhe von € 2.153,42 gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG weiterzuführen. Angesichts dieser Ausführungen erscheint eine weitere Einleitung eines Finanzstrafverfahrens entbehrlich…
…FinStrG und Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen § 51 Abs. 1 lit a FinStrG (wegen Nichtabgabe der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen 2007 bis 2011) vom 30.1.2013 erhob der Beschwerdeführer am 14.2.2013 Einspruch, welcher am 21.2.2013 wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen wurde.…
…2 lit. a FinStrG dann ausgeschlossen, wenn eine Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als…