… 33 Abs. 1 EStG. Die Berechnung der belangten Behörde ergibt eine Einkommensteuer vor Abzug der Absetzbeträge in der Höhe von € 6.116,06. Das Einkommen gemäß § 2 Abs 2 EStG beläuft sich auf € 33.893,44. Die Berechnung des Beschwerdeführers ergibt eine Einkommensteuer…
…Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Einkommensgrenze Gemäß § 5 Abs. 1 FLAG 1967 in der für das Jahr 2022 maßgebenden Fassung führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einem Betrag von 15.000 € in…
…die Frage nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens für das maßgelblich Jahr im Verfahren betreffend Mehrkindzuschlag nochmals - und damit allenfalls entgegen dem Erkenntnis RV/7102265/2015 - zu entscheiden ist. rechtliche Beurteilung: Das Unterschreiten des zu versteuernden Einkommens gemäß § 33 Abs 1 EStG 1988 laut …
…bringen. Vom Einkommen gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 - vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen - müsse dem Steuerpflichtigen je nach Pflegeform/-aufwand und Unterhaltsverpflichtung ein Teil zu Bestreitung der Lebenshaltungskosten verbleiben. In Folge wurden von der belangten Behörde Teile aus dem BFG Erkenntnis vom 30. Oktober…
…Bf ***1*** ***2*** ist mit ***7*** ***2*** verheiratet. Für den gemeinsamen Sohn ***8*** wurden Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld von insgesamt 2.581,56 € bis zum 31. Dezember 2013 ausbezahlt. Laut Einkommensteuerbescheiden erzielte ***1*** ***2*** im Jahr 2013 ein Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988…
…was folgendermaßen begründet wurde: EU/EWR-Bürgerinnen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können gemäß§ 1 Abs. 4 EStG 1988 auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Dies gilt aber nur, wenn Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90% der Österreichischen…
…Inhaltes aufzuheben. Einkommen des Sohnes 2018 und 2019 Das Bundesfinanzgericht ermittelte im Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung, dass das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des Sohnes ***5*** ***2*** gemäß Einkommensteuerbescheid 2018 vom 17.9.2019 € 1.200,98 und gemäß Einkommensteuerbescheid 2019 vom…
…darstellen, wie etwa das Krankengeld gemäß §§ 138 bis 143 ASVG, sind steuerpflichtig (vgl. Braunsteiner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG, § 25 Anm 17). In den Jahren 2018 und 2019 lag das zu versteuernde Einkommen gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 jeweils über 20.000 €…
…Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002, Rz 877, sei bei einem eigenen Einkommen (gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988) des Kindes bis 9.000,00 € im Kalenderjahr von einer entsprechenden Kostentragung der Eltern auszugehen. Würden die eigenen Einkünfte des Kindes diesen Betrag übersteigen, sei von einer Kostentragung…
…Vorsorgekapitals der eingebrachten Austrittsleistung mit Zins (Art. 13 Abs. 4 FZV in der für das Streitjahr geltenden Fassung). 5. Zeitpunkt des Zuflusses der Freizügigkeitsleistung: 5.1. Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind…
…383.87 Euro. Die Einkünfte der Ehefrau des Bf. im Jahr 2022 gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 betragen 31.577,74 Euro. Diese Einkünfte sind jedoch (nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts) nicht in das Einkommen gemäß § 33 Abs. 1 EStG, auf das in § 9a FLAG…
…die Familienbeihilfe für das Kind bezogen habe. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Bf. ist Alleinerzieherin, sie erzielte im Kalenderjahr 2023 kein Einkommen gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988. Im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.08.2024 hatte…
…außergewöhnliche Belastung für Ehepartnerin: Einkommen gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988: 13.625,72 Euro abzüglich Existenzminimum 2023: 11.693 Euro Außergewöhnliche Belastung für Ehegattin: 1.932,72 Euro Beantragte Krankheitskosten Ehegattin: 7.610,21 Euro abzüglich außergewöhnliche Belastung: 1.932,72 Euro verbleiben außergewöhnliche…
…2.978,40 € verminderten nicht das maßgebliche Einkommen, da diese Absetzbeträge in § 33 EStG 1988 geregelt sind und Steuerabsetzbeträge die nach dem Steuertarif ermittelte Steuer vermindern, aber nichts am Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG ändern (vgl. Doralt, EStG, § 33 Tz 2). Zu berücksichtigen…
…2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Kindermehrbetrag § 33 Abs. 7 EStG 1988 lautet in der im Beschwerdejahr anzuwendenden Fassung: "Ergibt sich bei Steuerpflichtigen, die - zumindest an 30 Tagen im Kalenderjahr steuerpflichtige Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 erzielen, oder…
…dass gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 das Einkommen bis zu einem Betrag von € 11.000,- steuerfrei bleibt. Im Ergebnis ist für die Berechnung des von der Tochter zu tragenden Kostenanteils von ihren steuerpflichtigen Bezügen abzüglich der von ihr zu entrichtenden Einkommensteuer auszugehen. Von…
…26 | 10 % Selbstbehalt | € 1.494,53 Wie sich aus der Darstellung ergibt, überschritt das der Berechnung des Selbstbehalts zu Grunde zu legende Einkommen den Betrag von € 14.600,-, sodass gemäß § 34 Abs. 4 EStG 1988 ein Prozentsatz von 10 % maßgebend war…
…begründet: Gemäß § 5 (1) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einem Betrag von 10.000 € in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines…
…überschuldet. Die Beschwerdeführerin verfügte im Jahr 2018 über ein Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 in Höhe von 35.297,76 Euro. Im Einkommen sind darüber hinaus sonstige Bezüge gem. § 67 Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von 5.973,49 Euro enthalten. Der…
…sie als Mitarbeiterin im Verkauf in ein unbefristetes Dienstverhältnis mit einem Grundgehalt von 1.166,77 Euro (ab 01.01.2022) bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden übernommen. Im Veranlagungsjahr 2021 betrug das Einkommen gemäß § 33 Abs 1 EStG 1988 von T XXX Euro…