…vor. Rechtsgrundlagen: § 5. (1) FLAG 1967: Ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes führt bis zu einem Betrag von 10.000 € in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines…
…Hierbei wird das Einkommen abzüglich der Einkünfte laut § 3 Abs. 2 durch 12 Monate (Jahr) mal 10 Monate (Zeit des Familienbeihilfebezuges) ermittelt. Das dabei errechnete Einkommen übersteigt jenes für die Berechnung der Einschleifspanne für 10 Monate in der Höhe von € 11.651.- für das…
…festgesetzte Einkommen übersteigt nicht den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag. Da sich der angefochtene Bescheid somit im Ergebnis als rechtswidrig erweist, war der Beschwerde, wie im Spruch geschehen Folge zu geben. Der Beschwerdeführer hat im Kalenderjahr 2007 für insgesamt 7 Monate (Jänner bis Juli) Familienbeihilfe…
…nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes in einem Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat, den Betrag von 10.000 €, so verringert sich die Familienbeihilfe…
…Die sogenannte „Einschleifregelung“ besagt folgendes: - Gemäß § 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 idgF führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einem Betrag von 10.000 € in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. - Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs…
…Einkommensgrenzen) gilt Folgendes: "Ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes führt bis zu einem Betrag von € 10.000 (für 2019) bzw. € 15.000 (2020 und 2021) in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (…
…sie Kosten in einem die beantragte Familienbeihilfe übersteigenden Ausmaß für den Unterhalt von F. aufwendet, zum anderen kann es auch als behördennotorisch angenommen werden, dass ein pflegebedürftiges Kind, welches jedes Wochenende bei seiner Mutter zu Hause verbringt, einen Kostenaufwand verursacht, welcher die beantragte Familienbeihilfe übersteigt…
…möglich ist. Nach § 6 Abs 3 FLAG 1967 führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988) einer Vollwaise bis zu einem Betrag von 10.000 € in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG…
…Einkommensgrenze Gemäß § 5 Abs. 1 FLAG 1967 führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einem Betrag von € 10.000 in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988…
…Gemäß § 5 Abs. 1 führt ein zu versteuerndes Einkommen eines Kindes bis zu einem Betrag von 10.000,00 Euro in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das Einkommen diesen Betrag, verringert sich die Familienbeihilfe um diesen Betrag. Eine Ausnahme gilt z.B…
…2014 10.578,45 Euro. Für die Jahre 2011 und 2012 liegen rechtskräftige Einkommensteuerbescheide vor. Übersteigt das Einkommen des Kindes den Betrag von 10.000,00 bzw. 15.000,00 Euro, führt dies nicht zum Wegfall des Anspruchs auf Familienbeihilfe. Nach der ausdrücklichen Anordnung des…
…sich für jede weitere Person, für deren Unterhalt der Ehepartner auf Grund einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht tatsächlich wesentlich beiträgt, um 3 600 Euro. (2) Übersteigt das Einkommen des Ehegatten die Freigrenze, so ist der Unterschiedsbetrag auf den Zuschuss anzurechnen. Mit der Nov BGBl. wurde …
…Rz 4). Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes in einem Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat, den Betrag von 15.000 €, so verringert sich die Familienbeihilfe, die für dieses…
…1030 Wien, Marxergasse 4, vom 12.8.2019, womit der Antrag vom 10.12.2018 auf Familienbeihilfe für den im März 1995 geborenen ***5*** ***2*** ab Dezember 2018 abgewiesen wurde, Sozialversicherungsnummer ***6*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben…
…2021 rückzufordern. Zu ***9*** ***8***: Gemäß § 5(1) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einem Betrag von 10.000 € in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs…
…sich für jede weitere Person, für deren Unterhalt der Ehepartner auf Grund einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht tatsächlich wesentlich beiträgt, um 3 600 Euro. (2) Übersteigt das Einkommen des Ehegatten die Freigrenze, so ist der Unterschiedsbetrag auf den Zuschuss anzurechnen. Mit der Nov BGBl. wurde …
…2) Übersteigt das Einkommen des Ehegatten die Freigrenze, so ist der Unterschiedsbetrag auf den Zuschuss anzurechnen. § 12 KBGG lautete in der für die Jahre 2008 und 2009 anzuwendenden Fassung: Ehegatten§ 12. Verheiratete Mütter bzw. Väter erhalten einen Zuschuss, sofern ihr Ehegatte kein Einkommen erzielt oder…
…1967 nicht anzuwenden ist. Der Betrag von € 10.000 wurde ab 2020 auf € 15.000 angehoben. Übersteigt das Einkommen des Kindes den Betrag von € 10.000 bzw. € 15.000, führt dies nicht zum Wegfall des Anspruchs auf Familienbeihilfe. Nach der ausdrücklichen…
…besteht und Familienbeihilfe für dieses Kind tatsächlich bezogen wird, 2. der Elternteil mit diesem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, 3. der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 8) des Elternteiles im Kalenderjahr den Grenzbetrag von 16.200 € nicht übersteigt, … (2) Für ein Kind ist ein…
…bestand kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 10.000 € übersteigt…