…im TabMG 1996 normierten monopolrechtlichen Bestimmungen verhandelt, und hiermit Finanzvergehen zu lit. a der Abgabenhinterziehung in der Begehungsform der Beitragstäterschaft gemäß §§ 33 Abs. 4 iVm 11 dritter Fall, sowie zu lit. b des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit…
…Verstoß gegen die Rechte des Tabakmonopols an zahlreiche Abnehmer in ganz Österreich gewerbsmäßig verkauft werden. Es haben hierdurch ***Bf1*** die Finanzvergehen zu Punkt I.a) der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und zu Punkt I.b) des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach…
…ergibt sich somit eine Strafbemessungsgrundlage von insgesamt EUR 65.822,05 hinsichtlich des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols (siehe dazu "Übersicht Bemessungsgrundlage ***Bf1***" in ON 2, AS 740). Dass der Zweitbeschuldigte in den Jahren 2005 bis 2011 Zigarren an den Erstbeschuldigte mit einem…
…Verstoß gegen die Rechte des Tabakmonopols an zahlreiche Abnehmer in ganz Österreich gewerbsmäßig verkauft werden. Es haben hierdurch B. die Finanzvergehen zu Punkt I.a) der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und zu Punkt I.b) des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach…
…vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit. a iVm § 11 3. Fall FinStrG begangen. Gemäß § 37 Abs. 2, § 44 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG wird dafür über ihn eine Geldstrafe von € 2.500,00 (in…
…habe dadurch die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 FinStrG begangen. Gemäß §§ 21, 37 Abs. 2, und 44 Abs. 2 FinStrG werde über sie eine Geldstrafe in Höhe…
…Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols als Beitragstäter gem. §§ 33 Abs. 1, 44 FinStrG iVm § 11 FinStrG. § 14 Abs. 3 FinStrG: Verfolgungshandlung ist jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Staatsanwaltschaft, einer Finanzstrafbehörde, des Bundesfinanzgerichtes oder eines im § 89 Abs. 2 genannten Organs, die…
…ergibt sich somit eine Strafbemessungsgrundlage von insgesamt EUR 65.822,05 hinsichtlich des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols (siehe dazu "Übersicht Bemessungsgrundlage B." in ON 2, AS 740). Dass der Zweitbeschuldigte in den Jahren 2005 bis 2011 Zigarren an den Erstbeschuldigte mit einem…
…Mai 2009 in Wien vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren (Zigaretten) unverzollter, unversteuerter, drittländischer Herkunft, nämlich 682 Stangen Zigaretten (das sind 136.400 Stück), der Sorten Chesterfield und Memphis, hinsichtlich welcher zuvor durch unbekannte Täter sowohl ein Schmuggel als auch ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen…
…sowohl ein Schmuggel als auch eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern sowie ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden war und hinsichtlich derer Einfuhrzoll in Höhe von € 2.096,64 sowie Tabaksteuer in Höhe von € 16.025,10 verkürzt worden waren und für…
…vorsätzlich Waren, die zugleich Gegenstände des Tabakmonopols sind, nämlich 9.500 Stück (50 Stangen) Zigaretten, hinsichtlich welcher zuvor von bislang unbekannt gebliebenen Tätern die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols begangen wurden, in Kenntnis dieser Herkunft von A. an…
…sowohl ein Schmuggel als auch eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern sowie ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden war und hinsichtlich derer Einfuhrzoll in Höhe von € 2.096,64 sowie Tabaksteuer in Höhe von € 16.025,10 verkürzt worden waren und für…
…Täter ein Schmuggel und ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden war, von einer näher bezeichneten Person angekauft und mit einem Preisaufschlag von 1 Euro pro Stange Zigaretten an eine näher bezeichnete Person weiterverkauft zu haben und damit die Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei…
…FinStrG eingegriffen worden war, durch Übernahme an sich gebracht zu haben. Herr ***Bf 1*** hat dadurch zu a) das Finanzvergehen des Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG und zu b) das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs…
…dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war. Mit rechtskräftiger Strafverfügung vom 9. Jänner 2018 wurde der Bf. vom Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde wegen fahrlässiger Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG und fahrlässigem Beitrag zum Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols nach …
…verneint. Die im angefochtenen Bescheid vertretene Rechtsauffassung verfehle daher auch die klare Absicht des Gesetzgebers. Darüber hinaus verkenne das Zollamt Österreich im angefochtenen Bescheid auch, dass das TabMG mit der Begründung des Tabakmonopols des Bundes einen erheblichen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung begründe. Jede…
…1 FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 FinStrG [durch B] begangen worden waren, nämlich insgesamt zumindest 1.920 Stangen (= 384.000 Stück) Filterzigaretten der Sorte Marlboro, darauf entfallende Tabaksteuer in Höhe von € 49.344,00…
…unbekannten Tätern die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 35 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurden, ergibt sich aus der mit dem Beschuldigten am 25. November 2009 aufgenommen Niederschrift. Die Beschuldigte…
…und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurden, und zwar 24.000 Stück (120 Stangen) Zigaretten drittländischer Herkunft im Wissen, dass es sich um unversteuerte und unverzollte Zigaretten gehandelt habe, an sich gebracht. 2. Die…
…gekauft zu haben. Der Bf wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 16. November 2009, GZ. ccccc, schuldig erkannt, das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei, das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols und das Finanzvergehen der vorsätzlichen Monopolhehlerei dadurch begangen zu…