…oder UFSL 25.09.2012, FSRV/0021-L/12. Eingaben per E-Mail in Finanzstrafsachen stellen keine prozessrelevanten Anbringen dar. Sie sind als prozessualer Nichtakt zu bewerten. Der mittels E-Mail erhobene Einspruch hat somit keine Entscheidungspflicht der Behörde ausgelöst. Die Strafverfügung ist in Rechtskraft…
…0007)." Derartige Eingaben sind daher unbeachtlich und auch keiner Mängelbehebung zugänglich (VwGH 27.09.2012, 2012/16/0082; BFG 09.09.2016, RV/2100177/2016; 31.07.2019, RV/2100952/2018; 26.09.2019, RV/4100189/2018;). Der im konkreten Fall per E-Mail am…
…per E-Mail, die nach dem glaubwürdigen Vorbringen des Beschwerdeführers anlässlich der Abfassung der Berufung erfolgt ist, stellt einen absolut nichtigen Verwaltungsakt dar (Ritz, BAO, 6.A., Rz 7 zu § 97; vgl auch die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur Unwirksamkeit von Eingaben per E-Mail…
…entwickelten Leitlinien, die allgemein dem Umstand Rechnung tragen, dass die Sendung von Eingaben im elektronischem Wege fehleranfällig ist, lassen sich auf die Übermittlung von Eingaben per E-Mail übertragen (VwGH 21.6.2018, Ra 2018/07/0355 unter Hinweis auf VwGH 30.6.2015, Ra…
…Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Einbringung von Eingaben per E-Mail im Verfahren nach der BAO waren nicht geeignet, die Gesetzes- und Verfassungskonformität dessen in Zweifel zu ziehen. Dies insbesondere als der Verfassungsgerichtshof mit Ablehnungsbeschluss vom 13. März 2019, E 375/2019-5 begründend wie folgt…
…dass ein mit ihrem System übermitteltes Fax mittels Telekopierers und Telefonnetzes und nicht per E-Mail eingereicht werde. Sohin seien die Eingaben gesetzeskonform und auf korrektem Wege an das Finanzamt Innsbruck übermittelt worden. (10) Als Anlage übermittelte die steuerliche Vertreterin ua eine Anleitung zum GFI…
…schriftlich einzureichen (Eingaben). Rechtliche Begründung (Zurückweisung) Gemäß § 85 Abs 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Eingaben per E-Mail sind nach den…
…dass Eingaben per Mail (sofern nicht in Verordnungen vorgesehen, was jedoch nicht der Fall ist; § 85 und § 86a BAO und die auf Grund des § 86a BAO ergangenen Verordnungen sehen die Einbringung von Anbringen mittels E-Mail nicht vor) nach den Bestimmungen der BAO und der…
…2006 idF BGBl. II 82/2011, Eingaben per E-Mail für zulässig zu erklären." Die Einleitung eines Verordnungs- bzw Normenprüfungsverfahrens durch das Bundesfinanzgericht war sohin im Beschwerdefall nicht geboten. Gebührenschuld und Gebührenschulderhöhung § 24a des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 (VwGG) lautet auszugsweise wie folgt: "Für Revisionen, Fristsetzungsanträge und…
…entwickelten Leitlinien, die allgemein dem Umstand Rechnung tragen, dass die Sendung von Eingaben im elektronischem Wege fehleranfällig ist, lassen sich auf die Übermittlung von Eingaben per E-Mail übertragen (VwGH 21.6.2018, Ra 2018/07/0355 unter Hinweis auf VwGH 30.6.2015, Ra…
…Rechtsprechung des VwGH trägt der Tatsache Rechnung, dass Sendungen von Eingaben im elektronischen Weg fehleranfällig sind (VwGH 30.6.2015, Ra 2015/03/0037; 21.6.2018, Ra 2018/07/0355 bzgl. der Übermittlung von Eingaben per E-Mail). Nichts anderes darf für die Übermittlung…
…würde, ist die Zurückziehung der Beschwerde per E-Mail trotzdem gegeben, weil gemäß § 86b BAO für Landes- und Gemeindeabgaben eine Sonderregelung gilt und unter den genannten Voraussetzungen Eingaben per E-Mail zulässig sind. Im Ergebnis hat die beschwerdeführende Partei daher die Beschwerde vom 6. Februar…
…welche lediglich mündliche Eingaben betreffen, schriftlich einzureichen. Nach § 86a Abs. 1 BAO können Anbringen im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird. Erwägungen Eingaben per E- Mail sind nach den…
…Vertrauensschutzes". Die belangte Behörde legte den Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht vor. In ihrer Stellungnahme führte sie aus, dass die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Eingaben per E-Mail schon seit jeher als "rechtliches Nichts" qualifiziere, und beantragte die Abweisung der Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…Behörde gesendet. Nach Einbringung von Säumnisbeschweren beim Bundesfinanzgericht mittels Fax vom 2. Juni 2022 (BFG RS/7100044/2022) wies die belangte Behörde die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidungen vom 23. Juni 2022 als unbegründet ab. Weitere Eingaben per E-Mail gingen am 27. Juni 2022, am 30…
…Oktober 2021 per Fax eingebrachte Beschwerde. Nach Einbringung von Säumnisbeschweren beim Bundesfinanzgericht mittels Fax vom 2. Juni 2022 (BFG RS/7100044/2022) wies die belangte Behörde die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidungen vom 23. Juni 2022 als unbegründet ab. Weitere Eingaben per E-Mail gingen am 27…
…dass ihm die Erfüllung seiner Pflichten, dh die Beachtung der abgabenrechtlichen Bestimmungen und die fristgerechte Einrichtung der Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe, unmöglich gewesen sei. In weiterer Folge stellte der AS mit den Eingaben per E-Mail vom 20. bzw 29. März 2021 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf…
…Verwendung dieser Funktion ebenfalls kein grobes Verschulden zu erblicken, insbesondere dann nicht, wenn fristgebundene Eingaben, die per E-Mail versandt werden mindestens einen Tag vor Ende der Frist abgesandt werden, sodass bei einer falschen Domainadresse die entsprechende Fehlermeldung sofort, in der Regel nach 12 Stunden…
…2014-2017 vom 10.5.2019 sowie des berichtigten Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides 1- 11/2018 vom 13.05.2019 erteilt wurde, und ersuchte gegebenenfalls um Übermittlung einer Durchschrift. Daraufhin übermittelte der Masseverwalter am 21.5.2024 per E-Mail ein (nicht unterfertigtes) Schreiben, in dem ausgeführt wird…
…per Fax eingebrachter Eingabe vom 21.5.2024, welche erneut postalisch am 27.5.2024 beim Bundesfinanzgericht eingebracht wurde, ersuchte die Bf. betreffend den Mängelbehebungsauftrag des Bundesfinanzgerichtes um Fristerstreckung von 14 Tagen zur Beibringung der Vollmacht/Unterschrift des Masseverwalters RA Dr. X. Per E-Mail…