…als verspätet zu beurteilen. Mit Eingabe vom 9.12.2015 stellte die Bf. einen Vorlageantrag betreffend Einkommensteuer 2007 und dazugehörige Anspruchszinsen. Sie führte begründend aus, mit 2.7.2015 sei ein Antrag auf ergänzende Bescheidbegründung dem Finanzamt vorab per FAX und im Postwege übermittelt worden…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…Beschwerde nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigt worden ist. Dieser Sachverhalt wird vom Bundesfinanzgericht rechtlich folgendermaßen beurteilt: Gegenstand vorliegenden Verfahrens ist ausschließlich die Frage, ob die am 19.09.2016 beim Verfassungsgerichtshof eingelangte Beschwerde, eine gebührenpflichtige Eingabe im Sinne des § 17a VfGG darstellt. Gemäß § 15 Abs…
…beim Bundesfinanzgericht eingegangen sei. Da nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes einem E-Mail nicht die Eigenschaft eines Anbringens oder einer Eingabe im Sinne des § 85 BAO zukomme, sei offenkundig davon auszugehen, dass die postalisch versendete Revisionsschrift auf dem Postweg verloren gegangen sei. Dadurch sei die…
…dass eine Email als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a Dengg gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen. Die Angestellten 1 und 3 hätten das auch so erledigt. Wäre ihm ein Verfahrensfehler unterlaufen, hätte Mag. a Dengg …
…beim Bundesfinanzgericht eingegangen sei. Da nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes einem E-Mail nicht die Eigenschaft eines Anbringens oder einer Eingabe im Sinne des § 85 BAO zukomme, sei offenkundig davon auszugehen, dass die postalisch versendete Revisionsschrift auf dem Postweg verloren gegangen sei. Dadurch sei die…
…Dazu war als Vorfrage abzuklären, ob die verfahrensgegenständliche Beschwerdeschrift, welche am 11.05.2021 beim Finanzamt offenbar im Postwege als Briefpost eingelangte, dieselbe Beschwerde darstellt, welche am 08.03.2021 dem Postamt ***PLZ1*** ***OrtXY1*** zur Beförderung übergeben wurde. Wie ausgeführt endete die Frist für die…
…gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Dies gilt nach § 86a Abs. 1 dritter Satz nicht bei telegraphischer, fernschriftlicher oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung erfolgter Einreichung von Anbringen. Im vorliegenden Fall wurde die Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid des Finanzamtes von der Bf. im Postweg eingebracht…
…wird als durch nichts belegte Annahme verworfen, weil eine Mailadresse ja vorgelagert in FinanzOnline erfasst hätte sein müssen und dazu keine automatische Löschung über eine Eingabe im WiEReG vorgenommen worden sein kann. Das Vorbringen geglaubt zu haben, dass die technischen Möglichkeiten zur Meldung noch nicht…
…möge die Eingabe neuerlich per Fax oder im Postweg vorgenommen werden. Es erfolgte am 14.3.2014 ein neuerlicher Versuch der Faxübermittlung an die Fax-Nummer 01/51433/596321, wiederum mit der Rückmeldung "keine Verbindung", woraufhin die Faxeingabe an eine andere Nummer im Zollamt Flughafen…
…09.2011 und 15.11.2011 verwiesen. Abgesehen davon, dass dadurch der Mängelbehebungsauftrag gegenstandslos wurde, wurden weitere verlangte Unterlagen persönlich am 7.12.2011 überreicht wurden um allfällige Verluste im Postwege, obwohl dieser bis dato zuverlässig war, welche mir unerklärlich wären, zu vermeiden. Abschließend möchte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Helmut Blum, Mozartstraße 11, 4020 Linz, vom 4. Juni 2020, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 vom 5. Mai 2020…
…Akt, S. 66). 3.) Am 29. Mai 2013 unterfertigte der Bf die Ermächtigung zur freiwilligen Meldung (Vergangenheit) und übermittelte diese im Postweg an die zuständige Bank. Am gleichen Tag wurde die Schweizer Bank über dieses Vorgangsweise (auch) telefonisch verständigt. Die angeführte Ermächtigung ist am 3…