…auf Zulassung die Abgangsbescheinigung dieser Universität oder Pädagogischen Hochschule vorzulegen. (3) Bei Nachweis der allgemeinen und der besonderen Universitätsreife sind unbefristet zuzulassen: 1. österreichische Staatsangehörige; 2. Staatsangehörige eines EU- oder EWR- Staates; 3. andere ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, wenn im betreffenden Studium vertretbare Studienbedingungen (Abs…
…gemäß § 98 EStG unterliegenden Einkünfte vor. Auf Antrag werden gemäß § 1 Abs 4 EStG (in der in den Streitjahren anzuwendenden Fassung) auch Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU oder eines Staates, auf den das Abkommen über den EWR anzuwenden ist, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, die im…
…nach Anhörung des Senates festgelegt werden. (3) Die allgemeine Zulassungsfrist gilt für: 1. österreichische Staatsangehörige; 2. Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates; 3. andere ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine auf höchstens zwei Semester befristete Zulassung zum Studium in Österreich entweder auf Grund transnationaler EU-…
…nach Anhörung des Senates festgelegt werden. (3) Die allgemeine Zulassungsfrist gilt für: 1. österreichische Staatsangehörige; 2. Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates; 3. andere ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine auf höchstens zwei Semester befristete Zulassung zum Studium in Österreich entweder auf Grund transnationaler EU-…
…Bundesgesetzes über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005) zuerkannt wurde sowie Personen, die Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz und Opfer von Menschenhandel, grenzüberschreitenden Prostitutionshandel oder Opfer von Gewalt sind oder die über eine Aufenthaltsberechtigung als Opfer von Menschenhandel oder…
…zu enthalten: 1. den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse sowie - falls vorhanden - die Matrikelnummer; 2. den Nachweis der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder den Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung; 3. das angestrebte Studium; 4. den Nachweis der Vorbildung (Abs. 3)…
…Öffentlichkeitsrecht abgelegt wurden. Die an einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines EU- oder EWR-Staates für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS…
…zu seiner Beschäftigung in Österreich auch die österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit zur Anwendung gelangen. Die Unterstellung unter die österreichischen Rechtsvorschriften oder unter die Rechtsvorschriften eines anderen EU/EWR-Staates über soziale Sicherheit ergibt sich aus dem Titel II der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71…
…Öffentlichkeitsrecht abgelegt wurden. Die an einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines EU- oder EWR-Staates für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS…
…die Finanzbehörde des Mitgliedstaates in der Lage sein müsse, die vorgelegten Beweise auf unmittelbarem Weg mittels Informationsaustausches mit der Abgabenbehörde des EWR-Staates abzugleichen (Rimbaud, Rn 30 und 32). Diese Verpflichtung zur Auskunftserteilung seitens des EWR-Staates müsse durch einen Staatsvertrag, zB ein bilaterales DBA…
…die Finanzbehörde des EU-Mitgliedstaates in der Lage sein müsse, die vorgelegten Beweise auf unmittelbarem Weg mittels Informationsaustausches mit der Abgabenbehörde des EWR-Staates abzugleichen (Rimbaud, Rn 30, 32). Diese Verpflichtung zur Auskunftserteilung seitens des EWR-Staates müsse durch einen Staatsvertrag, zB ein bilaterales DBA…
…rechtmäßigen Niederlassung im Bundesgebiet, wenn sie für diese Niederlassung keine Bewilligung oder Dokumentation nach diesem Bundesgesetz benötigt haben; 3. Fremde bis längstens sechs Monate nach Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EWR-Staates; 4. Kinder im Fall des § 23 Abs…
…zusätzlich zu seiner Beschäftigung in Österreich auch die österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit zur Anwendung gelangen. Die Unterstellung unter die österreichischen Rechtsvorschriften oder unter die Rechtsvorschriften eines anderen EU/EWR-Staates über soziale Sicherheit ergibt sich aus Titel II der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71…
…4 EStG 1988 gestellt, so werden Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU oder eines EWR-Staates als mit ihren inländischen Einkünften als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Die Bf. hatte mit der Vorlage der Erklärungen zur ArbeitnehmerInnenveranlagung für die Jahre 2011 und 2012 beantragt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt…
…eines Mitgliedstaates der … Union, eines Staates des [EWR] oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. 2. Für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des [EWR-Abkommens] oder der Schweiz aufhalten, ist die Höhe des…
… 1 Abs. 2 Z 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 1988; Körperschaften des öffentlichen Rechts; vergleichbare ausländische Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU oder eines Staates des EWR sowie Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 des KStG 1988, deren ausschließlicher Zweck das Sammeln…
…€ 58,40 für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des EWR oder der Schweiz aufhalten, steht ein – für die Ermittlung der Ausgleichszahlung iSd § 4 FLAG 1967 zu berücksichtigender – KAB nicht zu. Art. 1 lit…
…2 Z 1 u 2 KStG 1988 (z.B. Vereine), Körperschaften des öffentlichen Rechts, vergleichbare ausländische Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU oder eines Staates des EWR. Zuwendungen an begünstigte Einrichtungen sind abzugsfähig, wenn gemäß § 4a Abs. 7 Z 1 EStG 1988 aus der beim Finanzamt…
…6.2018 bekämpfte die Beschwerdeführerin den Auskunftsbescheid vom 17.5.2020 und machte im Wesentlichen geltend, dass aus unionsrechtlicher Sicht die Bestimmung des § 16 Abs. 1a UmgrStG auch für übernehmende Körperschaften aus EWR-Staaten gelte. Hintergrund der gesetzlichen Regelung in § 16 Abs. 1a UmgrStG wäre…
…EU -, respektive EWR-Staatsbürger nicht gilt; diese sind in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Dabei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat der EU, bzw. des EWR nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. 2.2.2…