…§ 8 oder 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zwar rechtmäßig, aber nur zur Ausbildungszwecken in Österreich aufhalten würden. Da auch die Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger/-innen und Schweizer Bürger/-innen unter dem Titel "Ausbildung (§ 51 Z 3)" ausgestellt worden sei, könne keine Familienbeihilfe zuerkannt werden und…
…330,10 Euro (FB: 2.278,90 Euro; KAB: 1.051,20 Euro) unter Hinweis aus § 3 Abs 1 und 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert. EU/EWR-Bürger, die nach Österreich eingereist seien und sich länger als drei Monate hier aufhalten würden, hielten sich dann nach …
…wiederum lässt den Schluss auf ein ausreichendes Einkommen zu), wurden sowohl für die Antragstellerin als auch für deren beschwerdegegenständliche Tochter von der MA 35 die sog. „Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger/-innen gem. NAG“ ausgestellt (Kopien anbei). Voraussetzung für die Ausstellung einer derartigen Bescheinigung ist bekanntlich…
…gut gegangen, sodass das Lokal geschlossen werden musste, worauf er sich wieder mit Nebenwohnsitz in Adresse1 gemeldet hätte, von wo er seine Arbeit koordinierte. Der Beschwerde beigelegt waren folgende Unterlagen: EWR-Bescheinigung (Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger), Inskriptionsbestätigung für 1 und Erfolgsnachweis, Meldezettel, Gewerbeanmeldung, Bestätigung ungar…
… 9 NAG Abs 1 Z 1 bestimmt, dass zur Dokumentation des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechtes für mehr als drei Monate für EWR (EU)-Bürger auf Antrag eine Anmeldebescheinigung (§ 53) ausgestellt wird. Darüber hinaus hat gemäß Punkt 03.01 der Durchführungsrichtlinien zum FLAG jeder Unionsbürger das Recht auf…
…Die Kindeseltern und die Kinder sind ***EU-Staat*** Staatsangehörige und verfügten im beschwerdegegenständlichen Zeitraum über "Anmeldebescheinigungen für EWR-Bürger/-innen und Schweizer Bürger/-innen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)". Am 26.04.2024 wurde an den Kindesvater ein "Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe…
…mbH betrifft nicht den Streitzeitraum und geht daher an der Sache vorbei. rechtliche Beurteilung: 1.) Beschäftigungsbewilligung und § 9 NAG-Titel eines Unionsbürgers: Der Bf ist polnischer Staatsbürger und damit EWR-Bürger (Unionsbürger). Der Streitzeitraum März 2009 bis Juni 2010 fällt gänzlich in die Fassung des …
…des zuständigen Mitgliedsstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedsstaat wohnen würden." Auch der Kinderabsetzbetrag gilt wie die Familienbeihilfe als Familienleistung im Sinne der Verordnung. Gehört daher ein Kind zum ausländischen Haushalt eines Unionsbürgers (EWR-Bürgers), auf den die Verordnung anzuwenden ist, stand schon nach…
…Anmeldebescheinigung' (§ 53) für EWR-Bürger, die sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, und 2. eine 'Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers' (§ 54) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern sind. (2) Zur Dokumentation des unionsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts werden auf Antrag ausgestellt: 1…
…und stellte am 05.06.2012 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Studierender“. N. erhielt vom Amt der Wiener Landesregierung eine Aufenthaltsbescheinigung für EWR Bürgerinnen mit dem Titel "Ausbildung“ nach § 51 Abs 1 Z 3 NAG. Nach der Übersiedlung nach Wien wohnte sie bei der…
…des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden." Auch der Kinderabsetzbetrag gilt wie die Familienbeihilfe als Familienleistung im Sinne der Verordnung. Gehört daher ein Kind zum ausländischen Haushalt eines Unionsbürgers (EWR-Bürgers), auf den die Verordnung anzuwenden ist, stand schon nach…
…NAG sind Angehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern (§ 51), die nicht EWR-Bürger sind und die die in § 52 Z 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, zur Niederlassung berechtigt. Gemäß § 52 Z 3 NAG sind Angehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern (§ 51), die selbst EWR-Bürger sind…
…ein Notreisedokument (Emergency Travel Document) für die Bf der slowakischen Behörde vorgelegt. Anmeldebescheinigung Am 29.7.2015 erließ das Amt der Wiener Landesregierung eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger/innen und Schweizer Bürger/innen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) für die Bf auf Grund sonstiger Angelegenheit (…
… 2. für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, […]" § 53 NAG lautet auszugsweise "(1) EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt (§§ 51 und 52…
3. EU-/EWR-BürgerInnen, Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige, jeweils soweit sie durch den Bezug dieser Leistungen nicht ihr Aufenthaltsrecht verlieren würden; 4. Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt–Familienangehörige“; 5. Personen mit einem Niederlassungsnachweis oder einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung. (4) Kein dauernder Aufenthalt…
…11***. Ferner wurde um Bekanntgabe noch fehlender Daten ersucht. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdeführerin am 8.11.2018 nach. Es wurden neben dem ausgefüllten Formblatt ALF 3 unter anderem Anmeldebescheinigungen für EWR-Bürger betreffend die Beschwerdeführerin und ihre Tochter, eine Meldebestätigung für die Beschwerdeführerin, ein…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) und seine Ehegattin, G., sind rumänische Staatsbürger. Der Bf. ist seit 28. Oktober 2016 mit einem Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet (Aufenthaltstitel: EWR-Bürger gem. § 53a Abs. 1 NAG). Die Ehegattin wohnt in Griechenland, wo die gemeinsame Tochter ***1***…
…Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Die Bf ist Berechtigte iSd Freizügigkeitsrichtlinie und daher iSd § 53 NAG EWR-Bürgerin, der das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt. Die Richtlinie ist im ggstdl Fall verbindlich anzuwenden und verdrängt dazu im Widerspruch stehendes innerstaatliches Recht. Nach den Erwägungsgründen dieser Richtlinie…
…ein Studienblatt, eine Studienzeitbestätigung, einen Reisepass und eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger bei. Auf Grund eines Vorhalts des Finanzamtes (FA) legte sie zusätzlich ein Sammelzeugnis der Universität Wien, eine Wohnrechtsvereinbarung mit ihrer Unterkunftgeberin über die unentgeltliche Mitbenutzung der Unterkunft und eine Erklärung ihrer Eltern, wonach…
…Alleinverdienerabsetzbetrages und führte in der Begründung des Bescheides aus, dass dieser nicht zustehe, da der Ehepartner der Bf in Österreich weder unbeschränkt steuerpflichtig sei noch EU- oder EWR-Bürger sei. Der Alleinerzieherabsetzbetrag könne auch nicht berücksichtigt werden, da die Bf im Veranlagungsjahr mehr als sechs…