…einem Zeitraum vor Konkurseröffnung: die Bf). Als Folge einer bei der Bf durchgeführten Prüfung der lohnabhängigen Abgaben über die Jahre 2005 bis 2007 wurden die Drittanstellung des Vorstandsmitgliedes ***V*** (im Folgenden kurz: V) als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts angesehen und die entsprechenden Abgaben…
…dass diese bereits 1990 gegründet wurde, was im Sinne der VwGH-Judikatur ausschließe, dass die frz Gesellschaft nur zum Zweck der Drittanstellung des V gegründet wurde. Dieser Sachverhalt kann nach Ansicht des BFG nur so gedeutet werden, dass zum Gründungsdatum der SA-Luxemburg bewusst kein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache Bf., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Jänner 2010, betreffend (1) Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2005 (2) Festsetzung eines…
…wenn sie dem wirtschaftlichen Gehalt nicht entspreche. In weiterer Folge hat der Verwaltungsgerichtshof (in diesem Erkenntnis) die sog. „Drittanstellung“ eines Geschäftsführers einer GmbH über eine „zwischengeschaltete“ (allenfalls auch: im Alleineigentum des Geschäftsführers stehende) Gesellschaft grundsätzlich für zulässig erachtet, es sei denn, die Zwischenschaltung wäre missbräuchlich (…
…an ihnen dieselben Personen beteiligt sind. Diese beiden Rechtspersonen können auch in vertragliche, steuerlich anzuerkennende Beziehung treten. Gerade bei "persönlichkeitszentrierten" Leistungen erscheint jedoch laut Tanzer, Die Einkünftezurechnung bei Drittanstellung von Geschäftsführern im Ertragsteuerrecht, ÖStZ 2009, 123ff der Hintergrund besonders aufhellungsbedürftig, ob nicht einem zwischengeschalteten Dritten…
…unentgeltlich wahrnehmen (…) und für alle übrigen Tätigkeiten sich die GmbH der Leistungen der OG bedient, erscheint nicht geeignet, um als außersteuerliche Gründe für die Drittanstellung/Zwischenschaltung anerkannt zu werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Einkommensteuerrecht (vgl. VwGH vom 28.3.2012, ZI…
… 2) Qualifizierung des Geschäftsführers GF (idF Geschäftsführer) als Dienstnehmer der Bf., keine Anerkennung der Drittanstellung über die Unternehmensberatungs-GmbH; 3) Qualifizierung von bisher auf Basis von Werkverträgen tätigen Ärzten als Dienstnehmer. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der GPLA und erließ mit Datum 27.9.2013…
…der Säumniszuschläge für die Zeiträume 2010 und 2011 sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach durch die Behörde zu Recht erfolgt war. Die Beschwerde war daher in diesem Punkt abzuweisen. Zu 2) 2010 bis 2012 - Aberkennung der Drittanstellung in Zusammenhang mit der Unternehmensberatung GmbH…
…sind jene Entgelte, die der verleihenden Gesellschaft für die Gestellung des Geschäftsführers zufließen. Wenn die Drittanstellung eines Geschäftsführers ernsthaft gewollt ist und dementsprechend durchgeführt wird, sind dem Geschäftsführer die Bezüge seitens der ihn beschäftigenden Gesellschaft und der verleihenden Gesellschaft jene Entgelte zuzurechnen, die ihr für…
…Zl. 2011/13/0092, dass die sogenannte Drittanstellung von Geschäftsführen durch eine GmbH grundsätzlich möglich und steuerlich anzuerkennen ist. Mit Schreiben vom 7. Mai 2015 wurde der Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Berufungsverhandlung von der Bf zurückgezogen. Rechtslage: § 201 BAO lautet: (1) Ordnen die Abgabenvorschriften…
…0014, hin, in dem der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, die steuerliche Betrachtung erfordert die Trennung zwischen Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre, weshalb die ernsthaft gewollte und dementsprechend durchgeführte Drittanstellung eines Geschäftsführers steuerwirksam ist. Zudem zitierte es das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2014, 2011/13/0092, wonach…
…0014, hin, in dem der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, die steuerliche Betrachtung erfordert die Trennung zwischen Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre, weshalb die ernsthaft gewollte und dementsprechend durchgeführte Drittanstellung eines Geschäftsführers steuerwirksam ist. Zudem zitierte es das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2014, 2011/13/0092, wonach…
…0014, hin, in dem der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, die steuerliche Betrachtung erfordert die Trennung zwischen Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre, weshalb die ernsthaft gewollte und dementsprechend durchgeführte Drittanstellung eines Geschäftsführers steuerwirksam ist. Zudem zitierte es das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2014, 2011/13/0092, wonach…
…0014, hin, in dem der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, die steuerliche Betrachtung erfordert die Trennung zwischen Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre, weshalb die ernsthaft gewollte und dementsprechend durchgeführte Drittanstellung eines Geschäftsführers steuerwirksam ist. Zudem zitierte es das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2014, 2011/13/0092, wonach…
…0014, hin, in dem der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, die steuerliche Betrachtung erfordert die Trennung zwischen Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre, weshalb die ernsthaft gewollte und dementsprechend durchgeführte Drittanstellung eines Geschäftsführers steuerwirksam ist. Zudem zitierte es das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2014, 2011/13/0092, wonach…
…0014, hin, in dem der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, die steuerliche Betrachtung erfordert die Trennung zwischen Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre, weshalb die ernsthaft gewollte und dementsprechend durchgeführte Drittanstellung eines Geschäftsführers steuerwirksam ist. Zudem zitierte es das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2014, 2011/13/0092, wonach…
…0014, hin, in dem der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, die steuerliche Betrachtung erfordert die Trennung zwischen Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre, weshalb die ernsthaft gewollte und dementsprechend durchgeführte Drittanstellung eines Geschäftsführers steuerwirksam ist. Zudem zitierte es das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2014, 2011/13/0092, wonach…
…0014, hin, in dem der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, die steuerliche Betrachtung erfordert die Trennung zwischen Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre, weshalb die ernsthaft gewollte und dementsprechend durchgeführte Drittanstellung eines Geschäftsführers steuerwirksam ist. Zudem zitierte es das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2014, 2011/13/0092, wonach…
…nämlich RV/7400178/2019, mitgeteilt worden. Die angeführte Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes sei in der Finanzdokumentation (Findok) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) unter dem Titel "Zivilrechtlich misslungene Drittanstellung eines Vorstandsmitglieds einer AG" veröffentlicht worden und nach wie vor abrufbar. Der Bf. werde im gegenständlichen Beschwerdeverfahren im…
…Einkünften würden bis zum Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015) weder das österreichische EStG noch das KStG enthalten. 2. Drittanstellung eines Geschäftsführers über eine GmbH Juristische Personen seien aufgrund der ihnen verliehenen Steuerrechtssubjektivität in der Lage, selbstständig und unabhängig von den Fähigkeiten ihrer Anteilseigner Einkünfte zu erzielen…