IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Dezember 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 7. Dezember 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
Es ist glaubhaft, dass der Beschwerdeführerin 40 % Aufwendungen für Internet und Telefon im Jahr 2022 als Werbungskosten für aufgrund von Homeoffice (Corona) entstanden sind, wie dies im angefochtenen Bescheid festgehalten worden ist. Dass auf der vorgelegten Rechnung der Zusatz zum Namen der Beschwerdeführerin EDV-Beratung…
…Linz und retour) beruflich bedingt sind. Lt. herrschender Literatur (w.o., Tz 200/2) ist ein Doppelwohnsitz dann beruflich bedingt, wenn sonstige Gründe vorliegen, die die Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar erscheinen lassen (etwa bei ständig wechselnder Arbeitsstätte, VwGH vom 17.2.1999…
…erweist sich mit Rücksicht auf die Tatsache, dass der Bf. bereits seit 17 Jahren einen berufsbedingten Doppelwohnsitz in Wien unterhält, die gänzliche Kürzung des geltend gemachten Verpflegungsmehraufwandes als rechtmäßig (in diesem Sinne auch BFG 16.12.2015, RV/5100309/2014 - unter Verweis auf VwGH 24…
…1995, 93/13/0099)" [VwGH 24. März 2015, 2012/15/0074]. Unter Bedachtnahme auf die dargestellte Rechtslage konnte der Beschwerde aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Während die steuerliche Anerkennung des berufsbedingten Doppelwohnsitzes in Wien unbestritten ist, herrscht Streit darüber, ob der vom Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Str1***, ***Ort1***, vertreten durch Mag. **M* Wirtschaftstreuhand-Steuerberatung GmbH, **Adr1***, vom 2.1.2021 und 10.2.2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich, dieses vertreten durch HR Dr…
…nicht erbracht. c. Zu untersuchen ist in Fällen der Benützung eines ausländischen KFZ bei gleichzeitigem Doppelwohnsitz - (1) wer der Halter des Fahrzeuges ist, - (2) wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen anzusetzen ist und - (3) ob die Standortvermutung widerlegt werden konnte (vorausgesetzt, dass nicht schon der Mittelpunkt…
…nun Art. 4 Abs. 1 und 2 DBA China zeigt sich das der Beschwerdeführer bis Ende August 2013 über einen Doppelwohnsitz in China und Österreich verfügte. Da sich jedoch die Arbeitsstätte und das gesamte Lebensumfeld des Beschwerdeführers zu dieser Zeit in China befand, sind die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri und die weiteren Beisitzer ***, ***, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich, ***, Wirtschaftskammer Niederösterreich, im Beisein der Schriftführerin ***, in der Beschwerdesache Bf., gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 9. November 2009, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des Herrn n1 n2, adr, vertreten durch Allgäuer&Sturm, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in 6800 Feldkirch , Schloßgraben 10, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 30. Juli 2012 betreffend Kraftfahrzeugsteuer…
…Artikel 15 Abs. 1 des zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen BGBl. 1975/64 (DBA-Schweiz) dem Ansässigkeitsstaat zukam, der Ansässigkeitsstaat aufgrund des Doppelwohnsitzes des Bf. in der Schweiz und in Österreich gemäß Artikel 4 Abs. 2 lit. a DBA-Schweiz…
…0079). Die Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047). Die berufliche Bedingtheit des Doppelwohnsitzes wird etwa dann angenommen, wenn Ehegatten an verschiedenen Orten beruflich tätig sind und eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Renate Schohaj in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling (nunmehr Finanzamt Österreich), betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2010 zu Recht erkannt: I. Den Beschwerden betreffend…
Die Lebensgefährtin des Bf., ***18***, deren Einvernahme der Bf. ausdrücklich beantragt hat, bestätigt in ihrer Zeugenaussage vom 25. September 2019, mit dem Bf. seit dem Jahr 2002 in seiner Wohnung in ***22***, in einer langjährigen Lebensgemeinschaft zu leben. Auf Nachfrage des Behördenvertreters, ob es für…
…VwGH 23.5.2000, 95/14/0096). Das Beibehalten der Wohnung am Wohnsitz muss also beruflich bedingt sein. Die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit darf nicht zumutbar sein. Beruflich bedingt ist der Doppelwohnsitz, wenn von vorneherein mit Gewissheit…
…Einem Arbeitnehmer als Inhaber eines Doppelwohnsitzes steht unter diesen Umständen mangels Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) bei überwiegender Rückkehr an den (weit entfernten) Hauptwohnsitz im Heimatort das große Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von mehr als 60 km zu. Das Pendlerpauschale beträgt 3672 Euro…
…als verspätet zurückgewiesen. Im Vorlageantrag , überreicht am 4.4.2016 , brachte der Bf vor: Er habe den Bescheid vom 27.3.2015 wegen Doppelwohnsitzes nicht fristgerecht beeinspruchen können. Im November habe er einen Aufhebungsantrag an das Finanzamt gesandt. Im Feber 2016 habe er bei einer…
…Bitte, dieses Umdenken meines Mandanten zu seinen Gunsten zu berücksichtigen. 4. Mein Mandant verfügt über zwei Wohnungen: eine in der ***57*** und eine weitere in der ***58***. Dieser Doppelwohnsitz ist keine "Spielerei" von ihm, er hat vielmehr handfeste Gründe. Dazu im Einzelnen: 4.1. Die…
…dass er zunächst am 30.5.2014 einen Doppelwohnsitz angemeldet habe und die Abmeldung der Wiener Wohnung am 19.11.2014 erfolgt sei. Mit Kaufvertrag vom 24.2.2014 habe der Beschwerdeführer gemeinsam mit seiner Ehefrau ein Grundstück in R*** erworben und am 9.3…
…17 Euro (2011), die Aufwendungen für den B-Ausweis im Jahr 2009 iHv 45,11 Euro sowie für Berufsverbände von jeweils 96 Euro sind als Werbungskosten zu berücksichtigen. Weiters lag im gegenständlichen Fall liegt unstrittig ein steuerlich anzuerkennender Doppelwohnsitz vor. Die am Tätigkeitsort angemietete Wohnung…