…dass der Antragsteller konkret darlegt, aus welchen tatsächlichen Umständen sich der von ihm behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergibt. Im Fall der Auferlegung von Geldleistungen ist es notwendig, die im Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen Einkünfte sowie Vermögensverhältnisse (unter Einschluss der Schulden nach Art und Ausmaß) konkret - tunlichst…
…darauf entfallende MwSt (die sich die DBKAG aufgrund ihrer eigenen steuerfreien Leistungen nicht als Vorsteuer abziehen könnte) nicht erklärt und nicht abgeführt wurde. (17) Das Finanzamt stellte aufgrund der im Rahmen einer bei der DBKAG durchgeführten Außenprüfung festgestellten neu hervorgekommenen konkreten Umstände der Leistungsabwicklung fest…
…der Entscheidung (Rechtsmittelentscheidung), zu berücksichtigen, um zur Erkenntnis zu gelangen, ob Unbilligkeit vorliegt (VwGH 8.9. 1992, 88/14/0103). Hieraus lässt sich daher ableiten, dass sehr wohl eine behördliche Ermittlungspflicht besteht, jedoch ausschließlich hinsichtlich jener Umstände, die der Antragsteller konkret behauptet und im konkreten…
…im gemeinsamen Schriftsatz der Einschreiter jedoch lediglich ein Satz: "Der Aufschiebung des Vollzuges stehen keine öffentlichen Interessen entgegen, den Revisionswerbern würde aber durch den Vollzug dieser enormen Geldstrafe ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstehen." Eine Darlegung der konkreten tatsächlichen Umstände, woraus sich der unverhältnismäßige Nachteil…
…mit der Nutzungsüberlassung an Gesellschafter eine verdeckte Ausschüttung (auch eine solche "an der Wurzel") anzunehmen, sei dabei stets, dass die Vereinbarung über die Nutzungsüberlassung einem Fremdvergleich nicht standhalte. Die Sachverhaltsgrundlage für eine rechtliche Einstufung eines Gebäudes als außerbetriebliches Vermögen bedürfe einer die konkreten Umstände des…
…konkreten Umständen der Betrieb wiederaufgenommen werde bzw ob dies überhaupt noch wahrscheinlich sei. Es sei keine objektive Absicht erkennbar, den Betrieb fortzuführen. Auch dagegen erhob die Bf. durch ihren steuerlichen Vertreter innerhalb offener Rechtsmittelfrist Beschwerde vom 16.01.2016, die sich gegen die Wiederaufnahme der…
…ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Für die Herabsetzung des Säumniszuschlages kommt es auf die Umstände der konkreten Säumnis an. Entscheidend ist nach der zitierten…
…Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Für die Herabsetzung des Säumniszuschlages bzw. die Unterlassung der Festsetzung eines solchen kommt es auf die Umstände der konkreten Säumnis an. Entscheidend ist nach der zitierten Gesetzesstelle, ob den Abgabepflichtigen an der Säumnis ein…
…an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Für die Herabsetzung des Säumniszuschlages bzw. die Unterlassung der Festsetzung eines solchen kommt es auf die Umstände der konkreten Säumnis…
…bei der Beurteilung der Frage, ob eine "offensichtliche Fahrlässigkeit" im Sinne des Artikel 239 ZK vorliege, zu berücksichtigen. Diese Rechtsfrage sei aber keineswegs ausschließlich anhand des Vorliegens (bzw Nichtvorliegens) der beiden zuvor angeführten Kriterien zu lösen, sondern es wäre vielmehr auf die konkreten Umstände des…
…erforderlich, dass im Antrag konkret dargelegt wird, aus welchen Umständen sich der behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergibt. Folglich hat der Revisionswerber den ihm drohenden unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil durch nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Folgen auf dem Boden seiner gleichfalls konkret anzugebenden gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen. Erst…
…den Beschwerdeführer eine erhebliche Härte bedeuten. Eine Darstellung der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse, anhand der beurteilt werden könnte, ob die behauptete erhebliche Härte vorliegt, findet sich nicht. Da der Beschwerdeführer somit der ihn treffenden Darlegungs- und Konkretisierungspflicht nicht nachgekommen ist, erfolgte die Abweisung des Ansuchens…
…der Einbringlichkeit ausdrücklich entgegen getreten ist - abzuweisen war." Im gleichen Tenor entschied der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 23.03.2004, AW 2004/15/0006. Die im Aufschiebungsantrag vorgebrachten Angaben erwiesen sich nicht als ausreichend, um die gebotene Interessensabwägung vornehmen zu können. Mangels konkreter Darlegung der…
…jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. VwGH 20. September 2001, 2001/15/0056). Der Beschwerdeführer hat seine Einkommens- und Vermögenslage nicht konkret…
…Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Situation (Einkommens- und Vermögensverhältnisse) notwendig, denn nur eine in diesem Sinne erfolgte ausreichende Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (VwGH vom 28. März 2006, AW 2006/03/0021). Klarzustellen ist auch, dass die Behauptung des Vertreters der Revisionswerberin, dass der…
…Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände "offenlegt". Diese Offenlegung (§ 119 BAO), die zur Darlegung der Verfehlung hinzuzutreten hat, liegt, wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 22. 1. 1985, 84/14/0072, ÖStZB 1985, 278, dargelegt hat, nur insoweit vor, als dadurch der…
…als Einrichtung mit sozialem Charakter zwar nicht ohne Bedeutung, da sie sich nicht als mit der Einstufung als ,Einrichtung mit sozialem Charakter' unvereinbar erweisen darf, doch können die Mitgliedstaaten eine solche Anerkennung nicht verweigern, ohne die konkreten Umstände des Einzelfalls genau zu prüfen, um festzustellen…
…auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren (vgl bereits VwGH 25.2.1981, VwSlg 10.381/A). Die Dartuung eines diesbezüglichen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils erfordert die nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Folgen der behaupteten Einbußen…
…erforderlich, dass im Antrag konkret dargelegt wird, aus welchen Umständen sich der behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergibt. Folglich habe der Antragsteller den ihm drohenden unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil durch nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Folgen auf dem Boden seiner gleichfalls konkret anzugebenden gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen. Erst…
…Wirkung konkret darlegt, aus welchen tatsächlichen Umständen sich der von ihr behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergibt. Im Sinne der Grundsätze dieses Beschlusses erfordert die Dartuung eines unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils die nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Folgen der behaupteten Auslagen auf dem Boden der gleichfalls konkret anzugebenden…