IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache des Bf, gegen den Bescheid des Finanzamt Feldkirch vom 04.08.2014 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…95 | Säumniszuschlag 1 | 2009 | 1.440,00 | Säumniszuschlag 2 | 2008 | 8.754,07 | Summe | | 110.294,33 Diese Abgaben seien bei der Gesellschaft uneinbringlich. Der Beschwerdeführer möge darlegen, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des X, vertreten durch V, vom 21.11.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 18.10.2018, Abgabenkontonummer Nr., über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zu Recht erkannt…
…Gefährdung der Einbringlichkeit, Vorliegen einer erheblichen Härte) nicht erfüllt ist, wobei denjenigen, der um eine Zahlungserleichterung ansucht die Darlegungs- und Behauptungslast trifft und die amtswegige Ermittlungspflicht in den Hintergrund tritt. Die Beschwerdeführerin hat es unterlassen, darzulegen, warum eine Gefährdung der Einbringlichkeit nicht vorliegt. Sie hat…
…Voraussetzungen die Gewährung einer Nachsicht iSd § 236 BAO erfolgen kann, insbesondere wurde betont, dass die Darlegung einer persönlichen oder sachlichen Unbilligkeit iSd oben zitierten Verordnung unumgänglich sei. Im gesamten Vorbringen wird jedoch ausschließlich infrage gestellt, dass die Abgabenschulden, für die die Bf als Rechtsnachfolgerin von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden D und die weiteren Senatsmitglieder M, O und U im Beisein der Schriftführerin L in der Beschwerdesache der P, Adresse, vom 14. September 2010 vertreten durch R, Adresse gegen die Bescheide des Finanzamtes Z vom…
…unter Punkt I hinsichtlich der Voraussetzungen für die Erlassung dieses Bescheides im Wege einer Wiederaufnahme des Verfahrens in Anwendung des § 303 Abs. 4 BAO und der fehlenden Darlegung der maßgeblichen Tatsachen oder Beweismittel die neu hervorgekommen sind verwiesen, wodurch die Haftungsbescheide der Jahre 2004, 2005…
…ist. Würde also die Abgabepflichtige aufgrund ihrer aktuellen Verhältnisse bei sofortiger Abgabenentrichtung in eine wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis geraten, muss diese glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, dass und aus welchen Gründen in einer absehbaren Frist mit einer solchen Verbesserung ihrer finanziellen Verhältnisse zu rechnen ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Siegfried Köhldorfer in der Beschwerdesache ****, vertreten durch V., hinsichtlich der Beschwerden vom 24. November 2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA vom 2. November 2011 über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für…
…vom 3.3.2017 Der Vorstand (in Vertretung): {Unterschrift}". Das Bundesfinanzgericht hat seine erstinstanzliche Entscheidung in einem Eilverfahren auf Basis der Darlegungen im Genehmigungsantrag der Abgabenbehörde zu treffen. Mit ihrem Vorbringen im Antrag bestimmt die antragstellende Abgabenbehörde den Umfang des Prüfungs- und Entscheidungsgegenstandes. Auf Basis…
… 202 Tz 6, im Fall der sinngemäßen Anwendung des § 201 Abs 2 Z 3 BAO beim Neuerungstatbestand die Darlegung, welche Tatsachen oder Beweismittel für die Abgabenbehörde neu hervorgekommen sind. In Anbetracht der in § 201 BAO getroffenen Regelungen hätte das Finanzamt im Sinne der oben dargelegten…
…ergangene VwGH-Rechtsprechung auf § 201 Abs 2 Z 3 BAO uneingeschränkt angewendet wird. Somit ist nach Ansicht des BFG die in den Erstbescheiden nicht erfolgte Darlegung der maßgeblichen Tatsachen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren nicht mehr sanierbar (siehe dazu z.B. RV/2100356/2014 vom 15…
…BAO5, § 202 Tz 6, im Fall der sinngemäßen Anwendung des § 201 Abs 2 Z 3 beim Neuerungstatbestand die Darlegung, welche Tatsachen oder Beweismittel für die Abgabenbehörde neu hervorgekommen sind. Einzig die Feststellung der Prüferin, bisher sei kein PKW-Sachbezug abgerechnet worden, als Argument für das…
…3). Der Beschwerdeführer führt in der Beschwerde bzw. dem Vorlageantrag die Hintergründe der vorhandenen Liquiditätsprobleme an, unterlässt es aber, unter konkreter Darlegung seiner Vermögensverhältnisse (vgl. die dargestellte VwGH Judikatur) dazulegen, warum durch die Gewährung der begehrten Zahlungserleichterung die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist, bzw…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***RI*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die SILA Wirtschaftstreuhand GmbH über den Antrag der Revisionswerberin vom 07.02.2023 aufgrund der Revision vom 07.02.2023 gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 28…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Revisionssache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dkfm. Erwin Baldauf und Mag. Reinhard Eberle Wirtschaftstreuhandgesellschaft OG Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Innsbrucker Straße 8, 6600 Reutte, über den Antrag des Revisionswerbers, der gegen das Erkenntnis des…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter ***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LMG Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Sochorgasse 3, 2512 Oeynhausen, über den Antrag des Revisionswerbers vom 2. Mai 2022, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 16. März…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des ASt., vertreten durch Dr. Peter Schulte, Steuerberater, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 6.3.2019, RV/2100158/2013 erhobenen und zu RR/2100017/2019 protokollierten außerordentlichen Revision…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des Revisionswerbers Rw, vertreten durch Mag. Heinz Wolfbauer, Rechtsanwalt, Stubenbastei 2, 1010 Wien, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 29.01.2018, RV/7100798/2016, erhobenen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: Gemäß…
…zu beurteilen, ob der Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Antragsteller einen unverhältnismäßigen Nachteil mit sich brächte (vgl. den Beschluss vom 22.11.2007, AW 2007/10/0056). Da diese Darlegung seiner Vermögensverhältnisse jedoch nicht erfolgte, konnte dem Antrag nicht entsprochen werden. Wien…