…18 Abs. 2 DBA-Belgien zu subsumieren seien und Österreich das Besteuerungsrecht zustehe. II. Rechtsgrundlagen und Erwägungen: 1. Artikel 18 DBA Österreich-Belgien lautet wie folgt: "Ruhegehälter (1) Vorbehaltlich des Artikels 19 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für…
…Österreich - Belgien das effektive Besteuerungsrecht auf jenen Teil der Einkünfte, welcher sich auf die österreichischen Arbeitstage bezieht, auch Österreich zu. Der Bescheid meiner Arbeitnehmerveranlagung 2011 wurde mir im Mai 2012 zugestellt. Ich habe erst im Februar 2013 durch meinen steuerlichen Vertreter Kenntnis über die DBA…
…die für die Ermessensübung bedeutsamem Umstände zu bestimmen. Art. 4 DBA Österreich-Belgien lautet: Artikel 4 Steuerlicher Wohnsitz (1) Im Sinn dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck “eine in einem Vertragstaat ansässige Person” eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes…
…Österreich Frankreich entspricht grundsätzlich dem Art 17 des OECD Musterabkommens. Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates entfällt, wenn die Veranstaltung im Tätigkeitsstaat aus öffentlichen Mitteln des Wohnsitzstaates gefördert wird. (Loukota/Jirousek Internationales Steuerrecht 14 , DBA Frankreich Anm. 1 zu Art. 17) Art 17 des DBA Österreich Belgien…
…in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gelte sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befinde. Die maßgeblichen Begriffe würden im Art 3 DBA Österreich/Tschechien definiert: So - umfasse der Ausdruck "Person" natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen; …
…23 Abs. 1 Z 1 DBA Belgien beinhaltet einen Progressionsvorbehalt. Da die belangte Behörde au ch die belgischen Einkünfte für die Streitjahre lediglich zur Ermittlung jenes Durchschnittssteuersatzes herangezogen hatte, der dann auf die in Österreich lohnsteuerpflichtigen Bezüge angewandt wurde, war anhand der a ngefochtenen Einkommensteuerbescheide…
…15 Abs 2 DBA Österreich-Liechtenstein enthält die sogenannte „183-Tage Klausel“: Wird der Arbeitnehmer nur kurzfristig (nicht länger als 183 Tage) in den Quellenstaat entsandt und ist weder der Arbeitgeber in diesem Staat ansässig noch der Arbeitnehmer in einer Betriebstätte des Arbeitgebers im Quellenstaat…
…Wohnsitzstaat, sondern im Entsendestaat. Tatsache sei, dass die kumulativen Voraussetzungen des Art. 14 (unselbständige Einkünfte) des DBA für eine Besteuerung in Österreich nicht erfüllt seien. Die Finanzverwaltung stütze sich in ihrer Rechtsmeinung auf den Passus "für eine in dem anderen Staat ausgeübte unselbständige Tätigkeit ... ", dh…
…des EuGH in Luxemburg. Es liegt daher eine fast an Willkür grenzende Scheinbegründung vor. Ich lege Par 98 EStG und Art 18 des DBA Österreich mit Bulgarien im Übrigen genauso aus wie die österreichische Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Graz und auch deren Wiener Landesstelle, die alle Pensionen…
…für die der Bf Vergütungen vom ArbeitgeberÖ bezog, war er an 152,5 Tagen in Österreich und an den anderen 43,5 Tagen in den Niederlanden (33,5 Tage) sowie in dritten Ländern (5 Tage in Belgien, 4 Tage in Spanien und 1 Tag in…
…zudem nicht erforderlich, dass der andere Vertragsstaat eine vergleichbare Steuer erhebt.26 Im Einzelnen: a. Die US Sales Tax ist zweifellos eine Steuer im Sinne des DBA USA - Österreich, da es sich hierbei um eine Steuer nach US-amerikanischen abgabenrechtlichen Grundsätzen handelt, die verpflichtend zu…
…Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, BGBl 1973/415, (in der Folge: DBA Belgien) dürfen Dividenden…
…106,75 € fest: Aufgrund der EU-Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003 seien die Abgabenbehörden der EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Belgien, Luxemburg und Österreich) verpflichtet ab dem Jahr 2005 Zinserträge, die an natürliche Personen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugeflossen sind…
…der slowakischen A. SLK, k.s. seien Leistungsvereinbarungen abgeschlossen worden. Die X Beteiligungs GmbH habe für die slowakische Gesellschaft Kunden aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Belgien sowie Holland akquiriert, welche in den A. Katalogen in der Slowakei, Ungarn und Tschechien Inserate geschalten haben. Zudem seien…
…der slowakischen A. SLK, k.s. seien Leistungsvereinbarungen abgeschlossen worden. Die X Beteiligungs GmbH habe für die slowakische Gesellschaft Kunden aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Belgien sowie Holland akquiriert, welche in den A. Katalogen in der Slowakei, Ungarn und Tschechien Inserate geschalten haben. Zudem seien…
…Artikel 17 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, BGBl. III Nr. 30/2011, (in der Folge DBA Bulgarien) verwiesen und festgestellt, dass Artikel…
…in Thailand wohnhaft. Außerdem habe G.H. mitgeteilt, dass er bis zum Jahre 2009 und davor Steuern in Spanien und Belgien bezahlt habe. Zusätzlich seien von G.H. Einkommensteuer-Bescheinigungen in spanischer Sprache (ohne Übersetzung) vorgelegt worden. Darin sei speziell in den Prüfungsjahren 2008 und…
…Konzerteinnahmen nach DBA-Staaten vorgenommen und die geleistete Abzugssteuer angeführt: I. Konzerteinnahmen 2010 (eigene Konzerte) | 1. Inlandskonzerte | Einnahmen in Euro | einbehaltene Abzugssteuer | Wien | 20.517,02 | 4.103,40 | Salzburg | 21.000,00 | -- | Österreich gesamt…
…damals den Schilling) gehabt. Sie habe sich aus eigenen Kräften eine Existenz- und Einkommensgrundlage in Österreich schaffen wollen. Der überwiegende Teil des Vermögens habe sich in der Schweiz befunden. Bei dem auf Belgien entfallenden Vermögensteil hat sie sich genau so verhalten, habe das Depot auch…
…die überlange Verfahrensdauer ausschließlich in der Strafbemessung zu berücksichtigen (OGH 4.4.2001, 13 Os 76/00). Nach ständiger Rechtsprechung des EGMR habe es in Österreich – zumindest bis 2008 – keinen wirksamen Rechtsbehelf (iSd Art. 13 EMRK) zur Beschleunigung von Voruntersuchungen im Finanzstrafverfahren gegeben: „Der GH…