…dass gem. Art. 16 DBA Ö-CH die BVG-Rente in Österreich steuerpflichtig sei, die Kosten der Begeleitperson (Reha) zu den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt gehörten und die private Krankenversicherung der Ehegattin keine Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige seien, sondern zu den Topf-Sonderausgaben gehören würden…
…Erlasses - keine Erwähnung. Auch in diversen Abgabengesetzen VO, RL, DBA's (bspw. wurde im (8) des Protokolls zum DBA Ö - BRD zu Art. 15 (6) als Nähe der Grenze eine Zone von je 30 Kilometern festgelegt) fänden im § 30a (1) b FLAG ebenfalls keine gesetzliche…
…in diversen Abgabengesetzen, VO, RL, DBA's (bspw. wurde im (8) des Protokolls zum DBA Ö - BRD zu Art. 15 (6) als Nähe der Grenze eine Zone von je 30 Kilometern festgelegt) fänden im § 30a (1) b FLAG ebenfalls keine gesetzliche Deckung. Dies würde nämlich…
…EStG weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht in der BRD besteht, im Sinne des DBA aber Österreich als Wohnsitzstaat gilt. Die Unternehmensberatung übe ich allerdings nur von Y1 aus, da mein Gewerbe in Ö. ruhend gemeldet ist und nur in der BRD eine aufrechte Berufserlaubnis existiert. Mein…
…a.a.O., Tz 10.6 und insbesondere Tz 11, mit umfangreichen Ausführungen und Judikaturhinweisen; Fellner, a.a.O., Rzln 30 und 47ff zu § 6; VwGH vom 7. Oktober 1966, 726/66). Abschließend wird noch bemerkt, dass die Weitergeltung des DBA-BRD auch für Todesfälle…
…vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III 2002/182 idF BGBl. III 2012/32 (DBA-BRD) lauten: "(1) Vorbehaltlich der Artikel 16 bis 20 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat…
…Frau und sein Sohn lebten. Er arbeite für seinen Arbeitgeber zu annähernd gleichen Teilen in Österreich und in Deutschland und beantrage daher, seine nichtselbständigen Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (DBA-BRD) nach Tagen aufzuteilen, und zwar in folgendem Verhältnis: | | Anzahl Arbeitstage…
…Die deutsche Rente ist entsprechend dem DBA Österreich - Deutschland zwar von der Besteuerung ausgenommen, allerdings darf Österreich die deutsche Rente für die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes, mit dem die österreichischen Einkünfte besteuert werden, heranziehen (§§ 18 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 DBA Ö-D). Dies ist…
…die laufenden Rentenzahlungen liege das Besteuerungsrecht auch nach § 18 DBA-BRD beim Ansässigkeitsstaat Österreich. Demgemäß habe Österreich das Besteuerungsrecht nach § 29 EStG 1988 bzw. § 32 EStG 1988. XII. Mit Schreiben vom 10. August 2016 wurde dem Bf. die o.a. Stellungnahme des Finanzamts vorgehalten. XIII.…
…Kapital verbraucht sei; frühestens nach dem Ablauf von 19,64 Jahren. Der Artikel 24 Abs.1 des DBA verpflichte zur Gleichbehandlung. Im Umkehrschluss könne daraus gefolgert werden, dass Österreicher im Inland nicht schlechter behandelt werden dürfen, als sie es in der BRD wären. Nicht bekannt…
…ist nach Ö Steuerrecht zu ermitteln (Brutto abzügl. 5,1% Sozialvers.). Die beiden Bezüge aus den betrieblichen Rentenversicherungen sind im Sinne des Artikel 18 (1) DBA in Österreich als Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Gemäß Artikel 23 (2) b DBA hat Ö die Steuer der BRD anzurechnen…
…idente bezugsauszahlende Stellen wie Bf) die Ansässigkeit des Gatten in der BRD im Sinne des DBA-Deutschland bescheinigte. Den Bescheinigungen lagen die Angaben des Gatten in den vorangegangenen Anträgen an das Finanzamt Nürnberg-Süd zugrunde (Wohnsitz/ ständige Wohnstätte in Nürnberg und in (Wohnort-Ö)/Österreich…
…nach dem DBA eingeleitet werden müsste. Aber ich denke, dass wir diesbezüglich die wesentlichen Punkte ausser Streit stellen können: Stellen wir zunächst fest, dass ich sowohl in Deutschland als auch in Österreich über einen Wohnsitz verfüge. Nach den im wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen Ö/D bin…
…idente bezugsauszahlende Stellen wie Bf) die Ansässigkeit des Gatten in der BRD im Sinne des DBA-Deutschland bescheinigte. Den Bescheinigungen lagen die Angaben des Gatten in den vorangegangenen Anträgen an das Finanzamt Nürnberg-Süd zugrunde (Wohnsitz/ ständige Wohnstätte in Nürnberg und in (Wohnort-Ö)/Österreich…
…Forstwirtschaft und aus Vermietung und Verpachtung. Der Bf hat in ***6*** einen weiteren Wohnsitz. Seit 1. Jänner 2015 ist er als selbständiger Moderator für ***1*** (BRD) in ***O*** tätig. Er erzielt daraus im Beschwerdejahr 2018 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von € 397.645…
…03-12/20215 unterliegt jedoch gemäß Art. 18 Abs. 1 DBA im Ansässigkeitsstaat (Ö) der Besteuerung.“ Dagegen wandte sich der Bf mit dem Rechtsmittel der Beschwerde. Dies mit nachstehender Begründung: „Die Steuer ist viel zu hoch weil die Anrechnung der DT. Steuer nicht berücksichtigt wurde…
…vor. Der Bf. nahm dazu mit Schreiben vom 08.04.2021 und zur Gegenäußerung der belangten Behörde vom 28.04.2021 mit Schreiben vom 21.06.2021 Stellung. Aus dem - sehr ausführlichen - o.a. Vorlagebericht der belangten Behörde geht unter ua. Folgendes hervor: Sachverhalt…
…2013) und 16.839,72 Euro (2014) betragen; eine feste Einrichtung iSd Art. 14 DBA-BRD, welcher diese Einkünfte aus selbständiger Arbeit zuzurechnen wären, in Deutschland nicht vorliegt. Was die o.a. Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit anlangt, so sieht das Bundesfinanzgericht keine Bedenken…
…der Bf. in Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der BRD und Österreich nicht dem Steuerabzug in Deutschland unterliege, wenn die Steuerpflichtige in Österreich im Sinne des DBA ansässig sei und verweist hierzu auf Artikel 18 des DBA. Das Bundesfinanzgericht hat am 10. August 2017…
…GmbH (Österreich) | € 1.975.025,44 | | ***G*** AG (Schweiz) | | € 301.950,00 | ***H*** GmbH (BRD) | | € 308.299,42 | ***I*** (Schweiz) | € 173.567,00 | € 153.357,00 | ***J*** (Schweiz…