…Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können zugleich die der Verteidigung und der Wahrung ihrer Rechte dienlichen Beweismittel vorbringen. Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen…
…sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden, die dazu auch Amtshilfe durch Abgabenbehörden in Anspruch nehmen können. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Daher gelangt gegenständlich auch § 217 Abs. 1 und 2…
…Säumniszuschlägen, Verspätungszuschlägen, Zwangs- und Ordnungsstrafen, Umsatzsteuer, Pfändungsgebühren und Anspruchszinsen aus dem Zeitraum von 1982 bis 2001 in der Höhe von insgesamt € 30.697,02 aufgelistet. Zudem wurde ausgeführt, es sei die Einbringlichmachung des Abgabenrückstandes wegen gesetzter Unterbrechungshandlungen nicht verjährt. Gegen diesen Bescheid haben die…
…nachgeholt. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt beruht einerseits auf die im Sachverhalt genannten Urkunden und dem vorgelegten Akt, sowie andererseits auf einer Einsicht des Gerichts in das Firmenbuch, das Register der wirtschaftlichen Eigentümer und das System WiEReG Zwangs- und Ordnungsstrafen (Wieregzos), aus welchem sich auch…
…worden sei, dass die zwischen dem Finanzamt und ihm am 27. April 2010 erzielte außergerichtliche Einigung als erfüllt anzusehen sei, da die Rechtsansicht, dass es sich bei der im März 2011 in einem Familienbeihilfenverfahren vorgeschriebenen Zwangs- und Ordnungsstrafe um eine laufende Abgabe gemäß Pkt. 3…
…118,60 | Säumniszuschlag 3 | 2009 | € 160,77 | Säumniszuschlag 2 | 2009 | € 141,49 | Zwangs- und Ordnungsstrafe | 2009 | € 350,00 | Säumniszuschlag 3 | 2009 | € 123,91 | Säumniszuschlag 3 | 2009 |…
…wonach sich persönliche Haftungen auch auf Nebenansprüche erstreckten. Ebenso seien Zwangs- und Ordnungsstrafen im Wege der Geschäftsführerhaftung geltend zu machen. Die Schuldhaftigkeit sei damit zu begründen, dass durch sein pflichtwidriges Verhalten als Vertreter der Gesellschaft die Uneinbringlichkeit eingetreten sei. Seine vorgelegten Unterlagen hätten zu keiner…
…07/2011 und 08/2011 sei die Umsatzsteuer von ihm selbst bemessen, jedoch nicht entrichtet worden. In diesem Zusammenhang werde auch auf die Bestimmung des § 7 Abs. 2 BAO verwiesen, wonach sich persönliche Haftungen auch auf Nebenansprüche erstreckten. Ebenso seien Zwangs- und Ordnungsstrafen im Wege…
…2008 | 1.903,87 | Säumniszuschlag 1 | 2009 | 393,51 | Säumniszuschlag 1 | 2010 | 680,00 | Zwangs- und Ordnungsstrafe | 2009 | 150,00 | Umsatzsteuer | 2008 | 7.945,08 | Umsatzsteuer | 2009 | 6.000…
…nachgekommen sind und die Abgaben bei der o. a. Gesellschaft uneinbringlich sind, war wie im Spruch zu entscheiden. 9. Letztlich wird auf die Bestimmungen des § 7 Abs. 2 BAO verwiesen, wonach sich persönliche Haftungen auch auf Nebenansprüche erstrecken. Ebenso sind Zwangs- u. Ordnungsstrafen im Wege…
…angemeldet wurde und das Tatsachengeständnis, dass die Anmeldung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, zudem das steuerliche Wohlverhalten über einen längeren Zeitraum. Erschwerend ist kein Umstand. Weiters sind die Sorgepflichten sowie die bescheidene Einkommenslage des Beschwerdeführers zu berücksichtigen gewesen. Unter Abwägung der genannten Milderungs- und Erschwerungsgründe erschienen…
…Säumniszuschläge oder Abgabenerhöhungen festzusetzen, verjährt gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe. (3) Das Recht zur Verhängung von Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen sowie zur Anforderung von Kostenersätzen im Abgabenverfahren verjährt in einem Jahr. (4) Das Recht, den Ersatz zu Unrecht geleisteter oder die Rückzahlung…
…731,00 dar. Für eine offenkundig erhebliche Abweichung müsste der tatsächliche Grundstückspreis mehr als 50 % unter dem pauschal errechneten Wert liegen und somit EUR 365,00 € oder weniger betragen. Auch allgemein zugängliche Informationsquellen wie die Zeitschrift "Gewinn" geben keinen Anhaltspunkt dafür, dass ein offenkundig…
…07.2018, Buchung der Umsatzsteuer 03/2018 mit einem Betrag von 0,00, obwohl in der am 12.06.2018 abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldung 03/2018 eine Umsatzsteuer gesamt in Höhe von 2.895,34 € und eine Vorsteuer gesamt in Höhe von 5.683,66, somit…
…unter anderem Beschwerde gegen die "Verhängung einer Zwangsstrafe sowie eines Säumniszuschlages" ein und führte aus: "Dies betrifft: Zwangs/Ordnungs-/Mutwillensstrafe Zeitraum 05/2019 Euro 2.468,91 Säumniszuschlag 1 Euro 80,00 Es gibt keine Rückstände. Die behaupteten zugrundeliegenden Bescheide sind nicht rechtswirksam und nicht…
…Trotz zweimaliger Androhung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe in Höhe von € 2.700,00 wurden die geforderten Gechäftsunterlagen nicht vorgelegt, sodass der Einsatzleiter O nach zweimaliger Androhung der Zwangsstrafe, eine Zwangs- und Ordnungsstrafe in Höhe von € 2.700,00 ausgesprochen hat (Aktenvermerk vom 27…
…zulässig, zu der detaillierten Begründung wird auf das höchstgerichtliche Erkenntnis verwiesen. Durch die Aufhebung der Berufungsentscheidung ist die seinerzeitige Berufung wiederum unerledigt. Wenn der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde bzw. einer Revision stattgegeben hat, sind die Verwaltungsgerichte und die Verwaltungsbehörden gemäß § 63 Abs. 1 VwGG verpflichtet, in…
…nicht aus, dass beim Zusammentreffen von mehreren Verwaltungsübertretungen Strafen nebeneinander verhängt werden, wenn die Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen fällt. Nach der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes dürfen innerhalb einer Kurzparkzone noch weitergehende Verkehrsbeschränkungen, wie Halteverbote oder Parkverbote erlassen werden, ohne…
…sie unter Setzung einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen eingemahnt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Unrechtsfolge zu vollstrecken. Ist mit Grund anzunehmen, dass der Bestrafte zur Zahlung nicht bereit ist oder die Unrechtsfolge uneinbringlich ist, hat keine Mahnung zu erfolgen und ist…
…112 BAO zufolge § 56 Abs. 2 FinStrG - nur bedeuten, dass anstelle einer Abgabenbehörde eine Finanzstrafbehörde mit der Einhebung und zwangsweisen Einbringung zu beauftragen ist, zumal die Einhebung von Zwangs- und Ordnungstrafen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG der Finanzstrafbehörde obliegt. Wäre hingegen eine Abgabenbehörde…