…Abgabenverfahren2, § 283 Anm 1). Die Beschwerdeführerin ist im gegenständlichen Fall offensichtlich umsatzssteuerpflichtig. Zwecks Überprüfung des Umfanges der Steuerpflicht wurde nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und im Zuge dieses eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO vorgenommen. Nach § 147 Abs…
…entnehmen und bilden einen Spruchbestandteil dieses Erkenntnisses. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf) fand im Jahr 2002 eine uA die Umsatzsteuer der Jahre 1998 und 1999 betreffende Buch- und Betriebsprüfung…
…Abgabenverfahren2, § 283 Anm 1). Die Bf ist im gegenständlichen Fall offensichtlich umsatzsteuer- und körperschaftsteuerpflichtig. Zwecks Überprüfung des Umfanges der Steuerpflicht wurde nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und im Zuge dieses eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO vorgenommen. Nach…
…sind, die Verjährung zu unterbrechen, bereits mit ihrem Beginn auf die Verjährung und unterbrechen die Verjährungsfrist; zB schon die Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfung oder die Vorweisung des Prüfungsauftrages. Die Ankündigung einer Buch- und Betriebsprüfung unterbricht die Verjährungsfrist auch dann, wenn die Prüfung sodann verschoben wird…
…2005 und das AbgÄndG 2004 keinen Einfluss auf anhängige Berufungsverfahren habe. Zur weiteren Klarstellung dieser Bestimmungen habe der VwGH hierzu im Erkenntnis vom 23.09.2010, Zl 2010/15/0112, ausgesprochen, dass die Übergangsregelung des § 323 Abs 18 BAO für Außenprüfungen und Buch- und Betriebsprüfungen…
…dem FA so vorgegeben wurde. Für bestimmte Anwendungsfälle hätte eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 147 BAO eine umfangreichere Prüfungsmöglichkeit eröffnet. Es treffe zwar zu, dass die Außenprüfung und die konkret vorgenommenen Ermittlungshandlungen auf die KESt-Erstattungsanträge und damit auf die Frage, ob ein gesetzlicher KESt…
…und ihrem Ehegatten jeweils eine Buch- und Betriebsprüfung statt, die mit BP-Bericht vom 29.11.2010 abgeschlossen wurde. Dabei wurde u.a. folgender Sachverhalt festgestellt: Die Bf. hat idR vor einem bevorstehenden Liegenschaftsverkauf das Superädifikat an ihren Ehegatten entgeltlich übertragen und hat dieser hat…
…Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Geschäftszweig industrielle Bearbeitung und Vertrieb von Gusserzeugnissen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Buch- und Betriebsprüfung gem. § 147 Abs. 1 BAO die Jahre 2006 bis 2008 umfassend wurde im BP-Bericht vom 17. Jänner 2011 und der Tz 7…
…Beim Berufungswerber (Bw) und nunmehrigen Beschwerdeführer (Bf) ***[V1]*** ***[N1+2]*** fand für die Jahre 1986 bis 1988 eine Buch- und Betriebsprüfung statt, wobei der gemäß § 150 BAO erstattete Bericht vom 11. 10. 1990 unter anderem festhält, dass der Bf als Futtermittelhändler und Provisionsvertreter (sowie als…
…Beschwerdeführer durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung der Jahre 2011 bis 2013 wurde das Dienstverhältnis der Ehegattin des Beschwerdeführers, ***FS*** durch die Außenprüfung nicht anerkannt, da nach Ansicht der belangten Behörde die Mithilfe der Ehegattin im Betrieb des Abgabepflichtigen nicht im Rahmen einer fremdüblichen und schuldrechtlich exakt…
…GmbH mit Sitz in Ort. Ihr Betriebsgegenstand ist die Erzeugung von Werkzeugen und Schneidwerkzeugen (Sensen). Sie ermittelt den Gewinn nach § 5 EStG für ein abweichendes Wirtschaftsjahr (1.7. bis 30.6.). Bei der Bf. fand im Jahr 2011 eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 147 Abs…
…unzulässig. Entscheidungsgründe Die Abgabepflichtige betreibt ein Bankunternehmen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Buch- und Betriebsprüfung gem. § 147 BAO wurde unter der Tz 19 des BP-Berichtes nachstehende Feststellung getroffen: „Tz 19: Kreditunterbeteiligung Gemeinde X : Sachverhalt: Die BF hat im Prüfungs- und Nachschauzeitraum mit der Gemeinde X sog…
…zu unterbrechen, wirken bereits mit ihrem Beginn auf die Verjährung und unterbrechen die Verjährungsfrist, zB schon die Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfung oder die Vorweisung des Prüfungsauftrages (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, Band II, 2188). Die Ankündigung einer Buch- und Betriebsprüfung unterbricht die Verjährungsfrist auch dann, wenn…
…und in diese Einsicht nehmen (VwGH 19.4.2018, Ra 2016/15/0030). Eine Nachschau gemäß § 144 BAO stellt nur eine beaufsichtigende Maßnahme zum Zwecke der äußeren Kontrolle dar. Aus dem Ergebnis einer derartigen Kontrollmaßnahme ergibt sich insbesondere kein Hindernis für eine Buch- und Betriebsprüfung…
…Veranlagung befassten Finanzämter noch seitens der sechs durchgeführten Buch- und Betriebsprüfungen hätten sich Beanstandungen bzw. Prüfungsfeststellungen aufgrund des § 13 EStG idF. Steuerreformgesetz 1993 ergeben. Die Behörden hätten offenkundig erkannt, dass die von den Konzerngesellschaften angewendete Bewertungs- und Bilanzierungsmethode für geringwertige Wirtschaftsgüter von der Einschränkung durch…
…Veranlagung befassten Finanzämter noch seitens der sechs durchgeführten Buch- und Betriebsprüfungen hätten sich Beanstandungen bzw. Prüfungsfeststellungen aufgrund des § 13 EStG idF. Steuerreformgesetz 1993 ergeben. Die Behörden hätten offenkundig erkannt, dass die von den Konzerngesellschaften angewendete Bewertungs- und Bilanzierungsmethode für geringwertige Wirtschaftsgüter von der Einschränkung durch…
…als ***Bf1*** bezeichnet) war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum 2008 bis 30. April 2011 mit einem Anteil in Höhe von 50 % Gesellschafter der ***R*** GmbH (in der Folge ***R***). Bei der ***R*** wurde vom Finanzamt eine Buch- und Betriebsprüfung gem § 147 Abs 1 BAO in Verbindung mit …
…nicht aber eine Außenprüfung durchgeführt worden ist. Eine Nachschau gemäß § 144 BAO stellt nur eine beaufsichtigende Maßnahme zum Zwecke der äußeren Kontrolle dar. Aus dem Ergebnis einer derartigen Kontrollmaßnahme ergibt sich insbesondere kein Hindernis für eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß §§ 147 ff BAO (VwGH 20…
…Kapitalertragsteuer, Energieabgabenvergütung und zusammenfassender Meldung für die Jahre 2006 bis 2007 mitsamt Nachschauauftrag betreffend Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Kammerumlage 2008 bis 2009 durchgeführt und abgeschlossen wurde („Bericht gemäß § 150 BAO über das Ergebnis der Buch- und Betriebsprüfung" vom 14.6.2010). Die Bf. beantragte die ersatzlose…
…Veranlagungszeiträume 2007,2008 und 2009, betreffend Umsatz- und Körperschaftssteuer im erstinstanzlichen Abgabenverfahren im Jahre 2011 eine Außenprüfung und Nachschau für 01/2010 bis 12/2010 vorgenommen und nach Schlussbesprechung gemäß §§ 149 Abs 1, 150 BAO über das Ergebnis der Buch- und Betriebsprüfung betreffend der Subunternehmen…