…dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver „formeller Wahrheit“ (Parteienmaxime) beruhen ( Adamovich/ Funk, Verwaltungsrecht 3, 100). Daher besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess. Die Bindung besteht hingegen an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität…
…vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung seien. Die Verpflichtung, die Nachweise zu erbringen (= Beweislast), obliege demnach jedenfalls und eindeutig ***Bf***. Zum Vorfragentatbestand nach § 116 BAO gelte: Die Abgabenbehörde sei an das freisprechende Urteil des Strafgerichtes nicht gebunden (VwGH 14. 4…
…Bindung der Mitgliedstaaten an die Grundrechtecharta nach Art 51, Graz 2015, Seite 66ff; Clemens Latzel, Die Anwendungsbereiche des Unionsrechts, EuZW, 2015, 658ff; EuGH, 26.02.2013, C-617/10, Rs Akerberg Fransson). Feststeht, dass die Zustellung des Einkommensteuerbescheides 2011 an die Bf. im Wege der…
…der lediglich eine Bindung der Abgabenbehörde nicht aber des BFG - an BFG-Erkenntnisse zum Gegenstand hat. Hingegen erscheint eine Aufhebung des angefochtenen Bescheids nach § 278 Abs. 1 BAO und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde ausgeschlossen, da der zu beurteilende Sachverhalt keiner zusätzlichen sachverhaltsmäßigen Ermittlungsschritte…
…inwieweit die Abgabenbehörden an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen gebunden sind. Dagegen ist im § 116 BAO ebenso wenig wie im § 38 AVG die Frage der Bindung der Abgabenbehörden an bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Fragen (zB an Strafurteile) geregelt. Nach der zu…
…Ferrari, Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Grundrechtecharta nach Art 51, Graz 2015, Seite 66ff; Clemens Latzel, Die Anwendungsbereiche des Unionsrechts, EuZW, 2015, 658ff; EuGH, 26.02.2013, C-617/10, Rs Akerberg Fransson). Feststeht, dass die Zustellung des Einkünftefeststellungsbescheides 2011 an die Bf. als…
…dass Abgabenbehörden durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver „formeller Wahrheit“ (Parteienmaxime) beruhen (Adamovich/ Funk, Verwaltungsrecht 3, 100). Daher besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess. Die Bindung besteht hingegen an im Außerstreitverfahren getroffene Entscheidungen über privatrechtliche Fragen (zB über die Erbenqualität…
…bestätigt, Folgejahre nicht Sache des Verfahrens Selbst wenn man vom Vorliegen einer Vorfrage iSd § 116 BAO ausgehen würde, würde eine abweichende Vorfragenentscheidung nur dann einen Wiederaufnahmegrund darstellen, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (Ritz, BAO6, § 303 Rz 38 uHa VwGH-Rsp)…
…bestätigt, Folgejahre nicht Sache des Verfahrens Selbst wenn man vom Vorliegen einer Vorfrage iSd § 116 BAO ausgehen würde, würde eine abweichende Vorfragenentscheidung nur dann einen Wiederaufnahmegrund darstellen, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (Ritz, BAO6, § 303 Rz 38 uHa VwGH-Rsp)…
…keine Bindung an ein solches Urteil eines deutschen Finanzgerichts besteht, ist die ins Treffen geführte Aussage somit schon aufgrund des anders gelagerten Sachverhaltes nicht auf den Beschwerdefall übertragbar. Ebenso konnte ein vorsätzliches Handeln ausschließender Irrtum mit den Ausführungen, der Grund für die Nichtangabe der in…
…Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte gehören. Ereignisse iSd § 295a seien sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergebe. Die Beurteilung als Betriebsstätte durch die Abgabenbehörden in Mitgliedstaat X sei ein derartiger rechtlicher Vorgang, der zu einer Änderung des Sachverhalts dahingehend…
…und soll verhindern, dass Abgabenbehörden sowie das Bundesfinanzgericht durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver "formeller" Wahrheit beruhen (siehe dazu Ritz, BAO6 zu § 116 Rz 6). Daher besteht im gegenständlichen Fall keine Bindung des Urteils vom 9.12.2014 für das gegenständliche Verfahren. Bei…
…normiert und soll verhindern, dass Abgabenbehörden sowie das Bundesfinanzgericht durch Gerichtsentscheidungen präjudiziert werden, die auf parteiendispositiver "formeller" Wahrheit beruhen (Ritz, BAO6 zu § 116 Rz 6). Daher besteht im gegenständlichen Fall keine Bindung des Urteils vom 9.12.2014 für das gegenständliche Verfahren. Bei einer…
…weitere Verfahren eben vor der Finanzstrafbehörde durchzuführen ist, beschränkt (vgl Tannert, FinStrG9 MTK (2014) Anm 5 zu § 123). Eine inhaltliche Bindung an die der Unzuständigkeitsentscheidung zugrundeliegende abgabenrechtliche Beurteilung des diese notwendigerweise stützenden Sachverhaltssubstrates der Gerichtsentscheidung bestand nicht. Gleiches gilt auch für die Abgabenbehörden: Gemäß Ritz…
…hinsichtlich der Einkommensteuer 2013 und 2014 zulässig wäre. Die Annahme eines Vorfragetatbestands im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. c BAO war zu verneinen, weil entgegen der vom Bf. vertretenen Auffassung eine nach den Grundsätzen des § 116 BAO zu beurteilende Bindung der Abgabenbehörde an die…
…nicht getroffen. Bindung für die Abgabenbehörde besteht im konkreten Fall ohne Zweifel nicht an den von den Erben am 3. März 2017 abgegebenen Antrag iSd 36 Rechtshilfevertrag. Jedenfalls ist das BFG bei Zweifel an das Vorliegen einer bindenden Gerichtsentscheidung berechtigt, die Frage der Erbenqualität gemäß §…
…10. 1988, 87/15/0075). Von einer einen Wiederaufnahmegrund bildenden Entscheidung über eine Vorfrage kann immer nur dann die Rede sein, wenn eine Bindung der Behörde des einen Verfahrens an eine in einem anderen Verfahren zu lösende Hauptfrage zu bejahen ist (vgl. VwGH 26. 3…
…10. 1988, 87/15/0075). Von einer einen Wiederaufnahmegrund bildenden Entscheidung über eine Vorfrage kann immer nur dann die Rede sein, wenn eine Bindung der Behörde des einen Verfahrens an eine in einem anderen Verfahren zu lösende Hauptfrage zu bejahen ist (vgl. VwGH 26. 3…
…10. 1988, 87/15/0075). Von einer einen Wiederaufnahmegrund bildenden Entscheidung über eine Vorfrage kann immer nur dann die Rede sein, wenn eine Bindung der Behörde des einen Verfahrens an eine in einem anderen Verfahren zu lösende Hauptfrage zu bejahen ist (vgl. VwGH 26. 3…
…Abs 1 BAO normiert, dass sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, die Abgabenbehörden berechtigt sind, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und…